[DE] Bundesregierung an Tabakschadensminimierung nicht interessiert

Die Partei Die Linke hat Ende Dezember eine Kleine Anfrage zur Besteuerung der E-Liquids gestellt 1.

Vorab hat Die Linke hier den Konsumentenverband BVRA e.V. dazu konsultiert 2.

In Drucksache 20/5015 3 ist daraus ein interessanter und ausführlicher Fragenkatalog an die Bundesregierung entstanden.
Am 27.01.2023 wurde die Antwort der Bundesregierung veröffentlicht 4. In Drucksache 20/5254 können die einzelnen Antworten auf den umfassenden Fragenkatalog nachgelesen werden 5.

In der Anfrage wird in der Einführung herausgestellt, dass der Umstieg vom Rauchen auf das Dampfen und dem damit einhergehenden Rauchstopp – was das Ziel der Bundesregierung und der Tabakkontrolle sein sollte – dem Prinzip der Tabakschadensminimierung (tobacco harm reduction) dient.

U.a. wurde gefragt, ob die Bundesregierung (BuReg) Änderung am Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG) in Bezug auf die (exorbitante) Besteuerung von Liquids sieht.

Antwort:

Insbesondere wegen der erst seit kurzer Zeit geltenden Regelungen sieht die Bundesregierung derzeit keinen Änderungsbedarf bei der Besteuerung von Substituten für Tabakwaren. Ein Änderungsbedarf könnte sich möglicherweise künftig aufgrund umzusetzender Regelungen aus der anstehenden Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie ergeben.

Schon alleine das zeigt, die BuReg schaut nur darauf, Geld einzutreiben, egal wie und wenn der Umweg zuzüglich über die EU gegangen wird.

Es folgen einige Fragen zum Konsumverhalten und der dadurch sich ergebenden Steuerbelastung. Bei den Antworten zeigt sich, die BuReg hat entweder nur sehr bis keine Ahnung oder es ist ihr egal.

Hammer ist die Antwort auf die Frage Nr. 15, ob der BuReg bekannt ist, das demnach ein Liter Basis (VG/PG), welche aktuell zwischen 7-15€ kostet, ab diesem Jahr ca. 200.-€ kosten, ab 2026 sogar 400.-€ wird?

Antwort:

Zutreffend ist, dass ein steuerinduzierter Preisanstieg der genannten Erzeugnisse entsprechend der Entwicklung der Steuertarife vorgenommen wurde bzw. vorgenommen werden wird. Die genaue Preisgestaltung obliegt allerdings den Wirtschaftsbeteiligten. Bei den hier genannten Erzeugnissen handelt es sich nicht um die zu konsumierenden Substanzen, sondern vielmehr um Mischkomponenten, die zur individuellen Selbstfertigung von Substanzen dienen. Die steuerliche Belastung des individuell hergestellten Fertigproduktes hängt von Einflussfaktoren ab, welche der Konsument stark beeinflussen kann.

Die BuReg wiegelt komplett ab und behauptet doch tatsächlich, der Handel und der Selbstmischer hätten die Kosten selbst in der Hand. D.h. der DL-Dampfer hat automatisch höhere Kosten als der MTL-Dampfer. Wobei das Augenwischerei ist, denn der Mammutanteil ist nun mal die Steuer!

Auch bei Frage 16, ob andere Produkte mit einer Sondersteuer belegt sind, welche eine Vervierzigfachung des Preises beinhalten, wiegelt die BuReg ab. Sei alles nicht vergleichbar.

Frage 17 beschäftigt sich damit, ob solch eine hohe Steuer nicht eine erdrosselnde Wirkung auf den E-Dampfproduktemarkt habe.

Antwort:

Zu dieser Frage ist keine allgemeingültige Antwort möglich.

Das ist Unsinn, Italien und so einige US-Bundesstaaten zeigen, eine Steuer auf E-Dampfprodukte hat negative Auswirkungen auf den Markt, insbesondere, da viele Raucher vom Umstieg abgeschreckt und Dampfer wieder rückfällig zur Tabakzigarette werden.

Auf Frage 20, wie das TabStMoG mit dem Verbraucher- und Gesundheitsschutz zusammenpassen, antwortet die BuReg:

Bei ihrer Drogen- und Suchtpolitik setzt die Bundesregierung auf einen integrativen Ansatz aus verhaltens- und verhältnispräventiven Maßnahmen, der vier Säulen umfasst: Prävention, Beratung und Behandlung, Schadensminimierung sowie Angebotsreduzierung und Strafverfolgung. Ziel ist dabei u. a. die Stärkung des Gesundheitsschutzes durch Vermeidung bzw. Verringerung des Konsums jeglicher Suchtmittel und die Stärkung des Jugendschutzes.

Blabla, wieder einmal werden Kinder und Jugendliche als Argument missbraucht um die E-Dampfe kaputt zu regulieren. Dabei zeigt die DEBRA Studie, dass zum einen Jugendliche gar kein bzw. nur experimentelles Interesse an der E-Dampfe haben. Weiter sollte es doch um die Senkung tabakkonsumbedingter Erkrankungen gehen, welche durch den Umstieg auf Dampfen erreicht werden kann. Das wird ignoriert.  Hier spielt mit Sicherheit auch die Desinformation der WHO und der NGO ABNR e.V. eine Rolle.

Frage 21 ist auch gut, wie dieses Vorhaben in Einklang mit der Entkriminalisierung von Cannabis zusammenpasst.

Antwort:

Das Koalitionsvorhaben der Einführung einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken verfolgt das Ziel, zu einem verbesserten Jugendschutz und Gesundheitsschutz für Konsumentinnen und Konsumenten sowie zur Eindämmung des Schwarzmarktes und der organisierten Drogenkriminalität beizutragen. Dies steht im Einklang mit den allgemeinen Zielen der Drogen- und Suchtpolitik der Bundesregierung.

Hier kann man nur ganz laut sarkastisch “LOL” sagen. Diese exorbitante Liquidsteuer wird genau dazu führen: es wird sich ein Schwarzmarkt bilden, finanziell schwach gestellte Konsumenten werden kriminalisiert und sind zudem den gefährlichen Panschereien auf dem Schwarzmarkt ausgeliefert. Ich schätze, dass wir bald die gleichen Diskussionen führen werden, wie die Freunde des “Brokkoli”. Das ist vorhersehbar und absolut unnötig, wenn eine sensitive Regulierung stattfinden würde.

Frage 23 und 24 beschäftigen sich mit dem Selbermischen.

In der Antwort bestätigt die BuReg, dass sobald PG/VG mit Aroma und möglicherweise auch Nikotin gemischt wird, ein “Substitut” für die E-Dampfe erstellt und somit zu einem Steuertatbestand wird. Sogar Wasser fällt dann darunter, da manche Endanwender die Base damit verdünnen! Irre.

Liquidbestände, welche sich vor dem 13.02.2023 in Privatbesitz befinden, werden ebenfalls Steuerpflichtig, laut Antwort auf Frage 34.
Hier sind wir wieder bei der automatischen Kriminalisierung der Verbraucher!

Frage 32 ist besonders interessant: 

Plant die Bundesregierung Kampagnen, die zu einem Rauchstopp unter Zuhilfenahme von E-Zigaretten aufrufen, wie dies beispielsweise die britischen Gesundheitsbehörden oder die neuseeländische Regierung mit Blick auf die Entwicklung der Raucherquote erfolgreich gemacht haben?

Antwort:

Die Bundesregierung plant keine Rauchstopp-Kampagnen, die zur Zuhilfenahme von E-Zigaretten aufrufen.

Auf deutsch: die BuReg erkennt das Prinzip der Tabakschadensminimierung nicht an, egal ob das wissenschaftlich belegt (siehe Cochrane) und andere Länder wie UK oder NZ damit gute Erfahrungen gemacht haben!

Ich nenne das Vorsatz: den Verantwortlichen ist sicherlich bekannt, dass die E-Dampfe Rauchern dabei helfen kann, das Rauchen aufzugeben. Die Ausgestaltung des TabStMoGs lässt keinen Zweifel daran, dass es hier nicht um Jugendschutz oder Gesundheitsschutz geht, sondern allein um Geld und um den Vorgaben der WHO zu entsprechen, die bei dem Thema E-Zigarette den Weg der wissenschaftlichen Evidenz schon lange verlassen hat.

Es ist ebenfalls bekannt und durch mehrere Studien belegt: wird auf die E-Dampfe, abgesehen von der MwSt, eine zusätzliche Sündensteuer erhoben, geht die Nutzung von E-Dampfprodukten zurück und der Absatz von Tabakzigaretten steigt!

Das heißt: die BuReg fördert durch das TabStMoG das Rauchen. Die ganzen Appelle bzgl. Gesundheit sind reine Lippenbekenntnisse, mehr nicht. #SchwereSchuld

 

Weiterführende Informationen

Historie:

Quellen

  1. https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-927932
  2. http://bvra.info/aktuell/kleine-anfrage-der-linken-im-bundestag/
  3. https://dserver.bundestag.de/btd/20/050/2005015.pdf
  4. https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-931544
  5. https://dserver.bundestag.de/btd/20/052/2005254.pdf

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