[DE] TabStMoG – Selbermischen möglicherweise bald kriminell?

Die schlechten Nachrichten rund um das E-Dampfen nehmen nicht ab. Laut einem Antwortschreiben der Generalzolldirektion an den Konsumentenverband BVRA e.V. könnte das Selbermischen von Liquids ein Straftatbestand werden.

In dem Beitrag, “Die Liquidsteuer – Der Stand der Dinge1 auf der Website des BVRA e.V. heißt es :

Die Rechtsauffassung der Generalzolldirektion zur Verwendung von unversteuerten Aromen oder Basen aus anderen Handelsquellen ist, Zitat:
Eine Herstellung ohne Erlaubnis liegt – neben einer gewerblichen Herstellung – auch vor, wenn unversteuertes Glyzerin oder Aroma in einer E-Zigarette verwendet wird, da dem Glyzerin oder dem Aroma hierdurch eine entsprechende Zweckbestimmung als Mischkomponenten für E-Zigaretten gegeben wird und somit der Steuergegenstand Substitute für Tabakwaren hergestellt wird.“ Entsprechend stellt man sich auch die straf- bzw. bußgeldrechtlichen Konsequenzen vor (§§ 370, 381 Abs. 1 Nr. 2 Abgabenordnung).

Auf Dampfdruck-Presse, “Hinweise zur Steuer2 ist dazu zu lesen:

 im Moment des Mischens bzw. des Konsums in der Dampfe wird es Substitut und damit unterfällt es dem Tabaksteuerrecht. Punkt. Aus. Ende. Egal wann gekauft, egal wo gekauft!

Vapers Guru konkretisiert dies im Beitrag “Kriminalisierung der Dampfer: Zoll untersagt Selbermischen3:

Die Generalzolldirektion weist in ihrem heutigen Schreiben explizit darauf hin, dass eine Zuwiderhandlung eine mögliche „Steuerstraftaten nach § 370 AO“ (Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Haft, schwere Fälle bis zu zehn Jahre) oder eine „Steuerordnungswidrigkeiten nach § 381 Abs. 1 Nr. 2 AO“ (Geldbuße bis zu 5000 Euro, ersatzweise nach § 378 bis zu 50.000 Euro) geahndet werden kann.

Dies ist der Punkt vor dem Dampfer und Konsumentenverbände die Politik immer wieder gewarnt habe: die Besteuerung von Liquids in all ihren Formen bedeutet gleichzeitig eine pauschale Kriminalisierung der Dampfer, welche z.B. ihre Liquids selbermischen!
Natürlich stellt sich auch die Frage wie das kontrolliert werden soll; aber es birgt einfach ein ungutes Gefühl für den Konsumenten, dass er möglicherweise in die Illegalität gedrängt und sich somit strafbar macht. Auch sind wir wieder an der gleichen Stelle wie bei der Cannabisdiskussion: unnötige Bündelung von Kräften und Ressourcen bei Polizei- und Strafverfolgungsbehörden, die an anderer Stelle dringender gebraucht werden. Die Politik scheint mir nicht lernfähig zu sein. Prohibition ist immer Rückschritt

Es ist einfach nur noch absurd, da schaffen es langjährige Raucher mit Hilfe der E-Zigarette den Rauchstopp zu erlangen und die durchlobbyierte Politik hat nichts besseres zu tun, als diese tabakschadensminimierende Alternative kaputt zu besteuern!

Zum Ursprung des TabStMoG: das dieser Mist allein der Tabakindustrie zuzuschreiben ist, welche damit die offenen Systeme vom Markt drängen will, wage ich stark zu bezweifeln. Allen voran die WHO treibt diese ganze Entwicklung ebenfalls mit, wie in der Pressemitteilung zum aktuellen WHO Report 4, 5 zu lesen ist:

Elektronische Nikotinabgabesysteme sind schädlich und müssen besser reguliert werden. [..] Wo sie nicht verboten sind, sollten Regierungen geeignete Maßnahmen ergreifen, um ihre Bevölkerung vor den Schäden elektronischer Nikotinabgabesysteme zu schützen und ihre Aufnahme durch Kinder, Jugendliche und andere gefährdete Gruppen zu verhindern.

Dies ist genau das Gegenteil von dem welches Studien zum Thema Harm Reduction mittels E-Zigaretten publizieren: der Umstieg vom Rauchen auf das Dampfen mindert die Risiken um mind. 95%, Jugendliche sind nicht an E-Dampfprodukte interessiert.

Ein Zitat von Suchtforscher Prof. Dr. Stöver, ISFF, 4. Fachtagung “Tobacco Harm Reduction – Diversifikation der Rauchentwöhnungsstrategien6, welcher sich vehement für Harm Reduction mittels rauchfreier Nikotinprodukte einsetzt:

In vielen Bereichen sind risikoreduzierte Produkte bereits eine anerkannte Säule der Anti-Drogenpolitik. Nur beim Tabak stellt man sich weiterhin quer, obwohl alle Kampagnen und gut gemeinten Ratschläge der vergangenen Jahre nicht geholfen haben. Schlechter als jetzt werden wir mit Sicherheit nicht dastehen, wenn wir einen risikobasierten Ansatz in der Tabakkontrollpolitik fahren würden.

Nachtrag

Vielleicht gibt es für die Selbermischer doch einen Hoffnungsschimmer: laut Dampfdruck-Presse, “Aufgeschnappt Korrektur: Kaffeesteuer ist doch die Lösung!7,  §20 KaffeeStG 8 ist Kaffee steuerbefreit, wenn:

[…]5. in Privathaushalten zum Eigenverbrauch hergestellt wird […]

Der Autor schliesst daraus:

Damit gilt analog „Substitute für Tabakwaren sind von der Steuer befreit, wenn sie in Privathaushalten zum Eigenverbrauch hergestellt werden.

Im TabStMoG 9 steht:

[…] die Entstehung der Tabaksteuer und den Zeitpunkt, der für die Bemessung maßgebend ist, sowie die Person des Steuerschuldners gelten diesbezügliche Vorschriften für die Kaffeesteuer nach dem Kaffeesteuergesetz sowie den dazu ergangenen Durchführungsbestimmungen sinngemäß. […]

Ob das alles so zutrifft ist mir aktuell unklar. Es bleibt mal wieder spannend…

Weiterführende Informationen

Quellen

  1. https://www.bvra.info/aktuell/die-liquidsteuer-der-stand-der-dinge/
  2. https://dampfdruck-presse.hu/2021/10/14/hinweise-zur-steuer/
  3. https://www.vapers.guru/2021/10/14/kriminalisierung-der-dampfer-zoll-untersagt-selbermischen/
  4. https://www.who.int/news/item/27-07-2021-who-reports-progress-in-the-fight-against-tobacco-epidemic
  5. https://ch-lippmann.de/blog/dampffreiheit/2021/07/ch-who-dreht-weiter-auf/
  6. https://www.presseportal.de/pm/136903/5046312
  7. https://dampfdruck-presse.hu/2021/10/15/aufgeschnappt-korrektur-kaffeesteuer-ist-doch-die-loesung/
  8. https://www.gesetze-im-internet.de/kaffeestg_2009/__20.html
  9. https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s3411.pdf%27%5D__1634305868792

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