Dampfen?!?

Achtung: nach dem neuen Jugendschutzgesetz vom 01.04.2016, Dampfen erst ab 18 Jahre!

Jeder Raucher denkt irgendwann einmal darüber nach mit dem Rauchen aufzuhören. Sei es durch gesundheitliche, finanzielle oder gesellschaftliche Gründe. Leider ist das nicht so einfach, denn es spielen viele Faktoren (Rituale, Sucht etc.) eine Rolle.

Grundsätzlich wird beim Rauchen Tabak verbrannt. Durch die Verbrennung entstehen eine Menge Stoffe wie Kohlenmonoxid, Teer, Feinstaub und eine Menge schädlicher, giftiger als auch krebserregende Substanzen 1. Weiterhin sind dem Tabak Zusatzstoffe beigemengt 2, welche auch mitverbrennen und neue Verbindungen eingehen.

“Der Raucher raucht, um ans Nikotin zu kommen. Sterben tut er am Teer.“ – Michael Russell

ABER
es gibt seid einigen Jahren eine um Weiten weniger schädlichere Alternative: die E-Zigarette auch Dampfe genannt!

Im Gegensatz zu einer Tabak-Zigarette gibt es bei der E-Zigarette keine Verbrennung sondern eine Flüssigkeit wird erhitzt und verdampft. Die Flüssigkeit ist meist mit Nikotin und Aromen angereichert. Dieses Dampfen fühlt sich fast an wie Rauchen aber es ist viel weniger schädlich, da die ganzen Verbrennungsstoffe vermieden werden.

Die Flüssigkeit (Liquid),welche verdampft wird, besteht aus folgenden Stoffen:

  • Trägerstoff für die Vernebelung:
    • Propylenglykol (1,2 Propandiol) – in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen unter E 1520 3
    • Glycerin (Propan-1,2,3-triol) – in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen unter E 422 4
    • oder eine Kombination aus beiden
  • Wasser (H2O) – auch bekannt unter DHMO 5
  • Aroma – wasserlösliche Lebensmittelaromen auf Propylenglykolbasis
  • ggf. Nikotin 6 in verschiedenen Abstufungen

 Wie funktioniert eine E-Zigarette?

Die E-Zigarette besteht aus folgenden Komponenten:

  • Akku, auch wechselbare
  • Verdampfer/Tank
  • Verdampferkopf bzw. Wicklung
  • Liquid

Das Liquid wird in den Verdampfer (Tank) eingefüllt. Im Verdampfer sitzt auch der Verdampferkopf, auf diesem ist eine Wicklung befestigt. Dabei handelt es sich um Widerstandsdraht, welcher zu einer Art Spule aufgewickelt ist. Durch die Wicklung führt beispielsweise eine Faser (Glasfaser oder Silikatschnur) oder Watte, welche das Liquid zu der Wicklung transportiert. Durch drücken des Taster an der E-Zigarette erhitzt sich der Draht und das Liquid verdampft. D.h. das Liquid verändert seinen Aggregatszustand, von Flüssig in Dampf.

Beispiel E-Zigarette Bestandteile
Beispiel E-Zigarette Bestandteile

Historie der E-Zigarette

Ja, die E-Zigarette hat auch schon eine gewisse Entwicklungszeit hinter sich.

  • 1963 – Herbert A. Gilbert meldet ein Patent auf „Rauchfreie-Nicht-Tabak-Zigarette“ an. Patent US 3200819 A 7. Nur verschwand dieses Patent von der Bildfläche. Dreimal kann man raten, wer wohl daran ein Interesse hatte…
  • 2003 – Hon Lik entwickelte in Peking erste moderne E-Zigarette 8
  • 2004 – Markteinführung in China von Firma Ruyan 9, Hon Lik ist Mitbegründer
  • 2007 – Markteinführung in Europa und USA
  • 2010 – Joyetech 10 revolutionierte den Markt mit der eGo-T
  • 2012 – die Tabakindustrie hat den Trend der rauchfreien E-Dampfprodukte verschlafen und beginnt sich in den Markt einzukaufen.
  • Heute – gibt es viele verschiedene Hersteller mit Massenprodukte sowie Tüftler, welche hochwertige Dampfgeräte in Kleinserie herstellen

Innocigs hat die Geschichte 11 der E-Dampfe ausführlich behandelt.

Was bringt das Dampfen?

Zum einen jede Menge Spass, es gibt eine bunte Vielfalt an Geräten und Liquids zu entdecken. Dabei kann es passieren, dass man von dem bösen HWV 12 erwischt wird und man auf einmal fröhlichst anfängt zu shoppen. Dagegen ist dann der Schuhkauf meiner Frau schon fast Kindergarten ;).

Weiterhin bringt es  gesundheitliche und gesellschaftliche Vorteile:

  • keinen morgendlichen Bröckchenhusten mehr
  • die Durchblutung wird besser
  • die Kondition verbessert sich
  • stinkt nicht mehr nach Aschenbecher, d.h. die Nichtrauchenden Mitmenschen danken es einem auch
  • den Arbeitgeber freuts, da man keine Raucherpausen mehr machen muss
  • es findet keine Verbrennung statt, d.h. auch kein Passivrauch => es gibt kein Passivdampfen
  • weniger gesundheitsgefährliche Alternative für Genussraucher

 Wo darf ich dampfen?

Eigentlich überall, denn das Dampfen unterliegt nicht dem Nichtraucherschutzgesetz. Das OVG in NRW hat am 04.11.2014 festgestellt, dass Dampfen nicht gleich Rauchen ist 13. Einzige Einschränkung stellt das Hausrecht dar, der Besitzer kann das Dampfen verbieten.

Dampfen, Politik, Wirtschaft und Medien

Leider kommt man um diese Themen nicht vorbei. In den Medien, in der Politik wird überall ein Verbot und wenn nicht, wenigstens eine scharfe Regulierung gefordert. NRW hat sich auch dort unrühmlich hervorgetan (Gesundheitsministerin Barbara Steffens) und wollte die Dampfe im Arzneimittelrecht verschwinden lassen. Dies wurde aber durch das Bundesverwaltungsgericht am 20.11.2014 endgültig abgewehrt 14. Leider kam das Urteil für einige Shopbetreiber in NRW zu spät.

Auch aus der Bundespolitik weht den Dampfern ein harter Wind entgegen: das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) will das Dampfen stärker reguliert sehen 15. Ebenso die Bundesdrogenbeauftragte, sie sieht die E-Zigarette ebenfalls als Gefahr an 16, Stichwort „Einstiegsdroge“.
Alles immer mit dem Argument: „Wir müssen die Kinder schützen“.
Ich denke, es geht hier eher um Steuergelder, da die ehemaligen Raucher keine Tabaksteuer mehr zahlen 17. Mehrwertsteuer alleine reicht wohl nicht.

EU Politik: auch dort ist das Thema Dampfen übelst hochgekocht. Zuerst wurde versucht die Dampfe in die Arzneimittelschiene zu drücken, dann ist man auf Druck der Konsumenten, vielleicht auch der Tabaklobbyisten zurückgerudert und die E-Zigarette wurde mit strengen Regulierungen in die Tabakprodukterichtlinie 18 im April 2014 aufgenommen.

Die WHO hat die E-Zigarette im Rahmen des FCTC Abkommens 19 ebenfalls auf dem Kieker. In Deutschland ist als Leiterin Fr. Dr. Martina Pötschke-Langer  der WHO Kollaborationsstelle für Tabakkontrolle mit Sitz im DKFZ 20  tätig. Von dort kommen nur schwammige Aussagen mit ganz viel Einsatz des Konjunktivs, welche aber permanent das Dampfen in schlechtem Licht darstellen zu versuchen. Weder das DKFZ noch die WHO Kollaborationsstelle hat bisher einen Beweis für die Schädlichkeit der E-Zigarette erbracht.
Als Gedankengang: die WHO wird von den Mitgliedsstaaten und zu großen Teilen von der Pharmaindustrie finanziert…

Bleiben noch die großen Spieler der Industrie: die Tabakindustrie hat Angst davor,dass die Kundschaft davon läuft und steigt massiv in das Geschäft mit den E-Zigaretten ein 21.
Der Gegenspieler,  die Pharmaindustrie, welche eigentlich mit ihren Nikotinersatzprodukten (NRTs) an dem aufhörwilligen Teil der Raucher verdient und will natürlich ihre Kundschaft ebenfalls nicht verlieren. Daher wird immer wieder versucht, die E-Zigarette vom Markt zu fegen 22.

Kommen wir zum Schluss zu den Medien. Egal ob Online-, Print- oder TV-Medien, sie bekleckern sich beim Thema E-Zigarette nicht gerade mit Ruhm. Statt ordentlich zu Recherchieren und die Bürger zu informieren, wird, bis auf wenige Ausnahmen, rausposaunt was Politik, Industrie und Nichtregierungsorganisationen zu dem Thema veröffentlichen. Da braucht man nur einmal bei Google „E-Zigarette schädlich“ 23 einzugeben…

 

Wenn man sich die letzten Absätze so durchließt kommt man zu dem Schluss: es geht hier nicht um unsere Gesundheit, sondern nur um unsere Bestes => unser Geld!
Dabei stellt die E-Zigarette wirklich eine noch nie dagewesene Chance dar die Millionen Toter durch Tabakkonsum  zu reduzieren!

Quellen

  1. http://de.wikipedia.org/wiki/Tabakrauch#Regulierung_des_Tabakrauches_als_Luftschadstoff
  2. https://service.bmel.de/tabakerzeugnisse/index2.php?site_key=153
  3. http://de.wikipedia.org/wiki/1,2-Propandiol
  4. http://de.wikipedia.org/wiki/Glycerin
  5. http://de.wikipedia.org/wiki/Dihydrogenmonoxid
  6. http://de.wikipedia.org/wiki/Nicotin
  7. H.A. Gilbert Patent US 3200819 A
  8. Hon Lik Erfinder der heutigen E-Zigarette
  9. Ruyan Group
  10. Joyetech Geschichte
  11. https://www.innocigs.com/blog/geschichte-e-zigarette-seit-1963/
  12. Haben-Wollen-Virus
  13. OVG NRW: E-Zigaretten in nordrhein-westfälischen Gaststätten nicht verboten
  14. BVerwG: E-Zigarette ist kein Arzneimittel oder Medizinprodukt
  15. BMEL E-Zigaretten
  16. Drogenbeauftragte warnt vor Gefahren der elektronischen Zigarette
  17. Bundeshaushalt Einnahmen Tabaksteuer
  18. EU-Tabakprodukterichtlinie – Artikel 20 – Elektronische Zigaretten
  19. WHO FCTC COP: http://apps.who.int/gb/fctc/PDF/cop6/FCTC_COP6_9-en.pdf
  20. WHO-Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle
  21. Tagblatt: Die weltweit schrumpfende Tabakindustrie sucht nach Alternativen: Preiserhöhungen und E-Zigarette
  22. BfArM 62. Sitzungsprotokoll Punkt 7
  23. Googlesuche E-Zigarette schädlich

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