In einer kleinen Anfrage hakt die FDP bei der Bundesregierung zum TabStMoG nach.
Wie auf Heute Im Bundestag zu lesen ist, „FDP stellt Fragen zum Tabaksteuermodernisierungsgesetz“ 1 will die FDP in der Drucksache 19/29547 2 wissen, in wie weit die Bundesregierung die schwerwiegende Kritik, welche auch schon in diversen Stellungnahmen zum Referentenentwurf veröffentlicht wurden, in dem Vorhaben berücksichtigt wurde.
- Hat die Bundesregierung die Kritik aufgegriffen und in den Gesetzentwurf überführt? Wenn nein, warum nicht?
- Wann wurde die Entscheidung zur Erarbeitung des TabStMoGs getroffen?
- Wie will die Bundesregierung auf mögliche kriminelle Aktivitäten aufgrund des TabStMoGs reagiern?
- Wie soll personell (Planstellen im Zoll) die Überwachung/Kontrolle gestemmt werden?
- Wieso wurde die Nikotinkonzentration zur Besteuerung herangezogen und nicht die des Volumens?
- Inwiefern hat die Bundesregierung die (negativen) Erfahrungen anderer Länder betrachtet (z.B. Italien)?
- Wie kommt die Bundesregierung darauf, dass trotz Besteuerung die Zahl der Konsumenten steigen wird?
- Welches Wissen über die Struktur des E-Dampfermarktes hat die Bundesregierung?
- Wie kommt die Bundesregierung darauf, dass 1ml Liquid 10 Tabakzigaretten ersetzt?
Alles in Allem eine sehr spannende Anfrage. Auf die Antwort der Bundesregierung bin ich gespannt.
Weiterführende Informationen
- [DE] BVRA: Die SPD hat sich isoliert