Wie im Dezember 2020 berichtet 1 plant die EU-Kommission die Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie. Darin soll nun zum ersten mal auch die tabaklose E-Zigarette, sowie auch Tabakerhitzer und andere Nikotinprodukte aufgenommen werden.
Am 30. März 2021 startete nun die dritte öffentliche Konsultation zu diesem Vorhaben, an welcher sich jeder EU-Bürger beteiligen kann, bzw. interessierter Dampfer sollten. Diese Konsultation läuft bis zum 22. Juni 2021 00:00 Uhr.
Die Seite der Konsultation ist über den folgenden Link zu erreichen:
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12645-Tobacco-taxation-excise-duties-for-manufactured-tobacco-products-updated-rules-/public-consultation
In den vorherigen Konsultationen 2016 und 2018 haben ca. 90% der teilnehmenden Verbraucher gegen eine Besteuerung von E-Dampfprodukte gestimmt.
Ich nehme an, dies ist die letzte Chance sich als Verbraucher von sicheren Nikotinprodukten Gehör zu verschaffen. Daher appelliere ich an alle Dampfer und Unterstützer der Tabakschadensminimierung, an dieser Konsultation teilzunehmen und mit einem „NEIN“ gegen die Pläne einer Besteuerung von E-Dampfprodukten zu stimmen!
Die Gründe gegen eine Steuer auf E-Dampfprodukte überlappen sich zum größten Teil mit denen gegen das geplante nationale TabStMoG 2:
- Bildung eines gefährlichen Schwarzmarktes und Kriminalisierung der Dampfer
- Raucher werden davon abgehalten auf sicherere Nikotinprodukte umzusteigen
- Tabakabsatzmarkt wird geschützt
- Dampfer kehren zum Rauchen zurück.
- E-Dampfprodukte und Tabakerhitzer müssen eine fördernde Rolle in Europas Plan zur Krebsbekämpfung spielen
Nutzt das Freitextfeld und auch die Möglichkeit ein persönliches Anschreiben an den Fragebogen anzuhängen um mit Fakten gegen diese unsinnige Pläne der EU-Kommission zu argumentieren. Eine Steuer auf E-Dampfprodukte füllt höchstens etwas die Staatssäckel, der Gesundheit rauchender Menschen hingegen dient sie nicht.
Nachtrag
Bitte auch den Beitrag von Dampfdruck-Presse unten unter Weiterführnde Informationen beachten.
Eine kleine Anleitung
- Die Sprache kann oben auf der Seite auf Deutsch eingestellt werden
- Weiter unten auf der Seite den Button „Fragebogen beantworten“ drücken
- Um den Fragebogen ausfüllen zu können, ist es notwendig sich zu registrieren bzw. einzuloggen, falls ein Account schon besteht
- Nach erfolgreichem Login startet der Fragebogen
- Zuerst erfolgt eine Einleitung anschliessend die Feststellung der persönlichen Daten
- Es ist den Datenschutzbestimmungen zuzustimmen und jeder hat die Wahl seine Teilnahme „öffentlich“ oder „anonym“ abzugeben
- Fragen Nr. 17 bis Nr. 22 sind bezüglich Tabakprodukten
- Jetzt kommt der interessante Teil für Dampfer, die Fragen zur Besteuerung „Neuartiger Erzeugnisse“, sprich E-Zigarette und Tabakerhitzer
- Wichtigste Frage!!!
- Bei Frage 28 gibt es ein Freitextfeld um weitere Kommentare bzgl. einer möglichen Besteuerung von E-Dampfprodukte abgeben zu können
- Frage 29 – 32 drehen sich um die Kontrolle der Tabaklieferketten und haben nichts mit E-Dampfprodukte zu tun
- Bei Punkt 33 ist es möglich eigene verfasste Stellungnahmen/Kommentare zu den Steuerplänen der EU-Kommission hochzuladen.
- Zum Abschluss nur noch auf den Button „Abschicken“ klicken und die Eingaben werden gespeichert.
Weiterführende Informationen
- [FR] Vapingpost: Nouvelle consultation européenne sur les taxes
- [HU] Dampfdruck-Presse: Konsultation zur EU-Tabaksteuerrichtlinie: Vorsicht Falle!
2 Gedanken zu „[EU] EU-Kommission – Öffentliche Konsultation – NEIN zur Steuer auf E-Dampfprodukte“
Gibt es Infos dazu wie es um Dampfsteine/-paste für Wasserpfeifen aussieht? Finde diese (oft) nikotinfreien Alternativen sehr interessant, allerdings zählt für sie nicht die Regelungen die auf Tabak zutreffen.
Hallo,
Shisha rauchen hat nichts mit der E-Zigarette (Liquidverdampfer) oder Tabakerhitzer (Heat-Not-Burn) zu tun.
Bei der Shisha wird mittels Kohle eine Tabakmelasse verglüht, dabei entstehen Verbrennungsstoffe und u.a. Kohlenmonoxid. Das hat mit dem Prinzip der Tabakschadensminimierung nichts zu tun.
Für Wasserpfeifen gelten das TabakerzG (https://www.gesetze-im-internet.de/tabakerzg/BJNR056910016.html) als auch das TabakerzV (https://www.gesetze-im-internet.de/tabakerzv/BJNR098010016.html). Zudem unterliegt Shishatabak genau wie herkömmlicher Tabak dem TabStG (https://www.gesetze-im-internet.de/tabstg_2009/BJNR187010009.html).
Das Prinzip der Tabakschadensminimierung beruht auf dem nichtvorhandensein eines Verbrennungsvorganges und dabei ist es egal ob mit Nikotin oder ohne.