Mittlerweile kommt immer mehr der Eindruck auf, dass neue Gesetze so heimlich wie möglich ausgearbeitet werden. Somit bleibt interessierten Journalisten und Bürgern nur wenig Zeit zu reagieren. So läuft es gerade auch bei dem Cannabisgesetz, CanG. Was hat das jetzt mit dem Dampfen zu tun fragen Sie sich?
Die Dampfdruck-Presse, „Gleichsetzung durch die Hintertür“ 1, ist auf einen Artikel der Legel Tribune Online , „Das steht in Lauterbachs Cannabisgesetz“ 2 aufmerksam geworden, welche den aktuellen Referentenentwurf zum CanG 3 veröffentlicht hat.
Eigentlich interessiert mich das Thema Cannabis relativ wenig, außer das ich denke, dass diese Kriminalisierung mehr schadet als hilft und ich einer sensitiven Regulierung positiv gegenüberstehe.
Der Knaller ist aber was der Autor der Dampfdruck-Presse beim durchlesen des Referentenentwurfes herausgefunden hat. Das finde ich so perfide, dass ich es hier ebenfalls aufschreiben muss:
Auf Seite 37 des Entwurfs zum CanG gibt es ein Kapitel „Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes„.
Darin heißt es:
§ 1 Absatz 1 des Bundesnichtraucherschutzgesetzes vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1595), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1730) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
– 38 – Bearbeitungsstand: 28.04.2023 14:26
1. nach dem Wort „Rauchen“ werden die Wörter „von Tabak- und Cannabisprodukten, einschließlich der Benutzung von elektronischen Zigaretten und erhitzten Tabakerzeugnissen sowie von Geräten zur Verdampfung pflanzlicher Rauschstoffe“
eingefügt.
Auf Seite 82 findet sich eine genauere Definition/Begründung dazu:
Zu Artikel 7 (Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes)
Zu Nummer 1
Nummer 1 bestimmt den Begriff des Rauchens neu und erweitert diesen umfassend.[…]
Die Erweiterung der gesetzlichen Rauchverbotsregelung auf elektronische Zigaretten und erhitzte Tabakerzeugnisse rechtfertigt sich dadurch, dass der durch die Benutzung dieser Produkte in die Raumluft abgegebene Dampf nach derzeitiger Studienlage als potentiell gesundheitsschädlich zu bewerten ist. Die Schadstoffbelastung ist zwar geringer als durch herkömmliches Rauchen, dennoch kann sie – insbesondere für sensible Bevölkerungsgruppen wie Kinder, Schwangere, sowie alte oder chronisch kranke Menschen – eine Gesundheitsgefahr bedeuten. Zudem erschwert die große Produktvielfalt und schnelle Weiterentwicklung der neuartigen Produkte abschließende Einschätzungen. Im Sinne eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes befürworten das Bundesinstitut für Risikobewertung und das Deutsche Krebsforschungszentrum ein Konsumverbot in Innenräumen und Nichtraucherbereichen. Durch einen fortgesetzten Konsum von elektronischen Zigaretten und erhitzten Tabakerzeugnissen in Nichtraucherbereichen wird der durch die Nichtraucherschutzgesetzgebung vollzogene Paradigmenwechsel hin zum Nichtrauchen als Normalität zunehmend in Frage gestellt. Das Rauchverbot erstreckt sich auf die Benutzung von elektronischen Zigaretten und erhitzten Tabakerzeugnissen, unabhängig von deren Modell oder Typ sowie deren Nikotin- bzw. Tabakgehalt.
Die Lobbyarbeit der WHO Kollaborationsstelle für Tabakkontrolle mit Sitz im DKFZ (mit Sicherheit auch des ABNR e.V.) und die Zuarbeit des BfR scheint nun ihre Früchte zu tragen: das Dampfen soll dem Rauchen gleichgesetzt werden!
Das ist ein unglaublicher Vorgang! Um eine bundesweite Diskussion rund um das BNichtrSchG zu vermeiden, soll es durch die Hintertür im Rahmen des CanG angepasst werden!
Dabei zeigen seit Jahren viele Studien, dass Aerosole von E-Dampfprodukte die Raumluft nicht belasten 4 5 6!
Auch das viel durch die ANTZ beschworene „Passivdampfen“ und somit Schädigung Dritter gibt es nicht 7 8 9!
Neben der unsäglichen Liquidsteuer (TabStMoG)10, dem drohenden Aromenverbot 11, wäre die Gleichsetzung der E-Dampfe mit der Tabakzigarette in Bezug auf den Nichtraucherschutz so ziemlich der letzte Sargnagel, welcher noch fehlte.
Hier wird knallhart meines Erachtens die Vorgaben der WHO umgesetzt, welche wie berichtet 12 schreibt:
Die WHO fordert weiter, dass E-Dampfprodukte und Tabakerhitzer und sonstige Nikotinprodukte, entweder verboten, besteuert und hart reguliert werden.
Es zeigt sich, während Großbritannien und Neuseeland auf die E-Dampfe setzen um die Raucherquote zu senken, macht die deutsche Politik alles dafür die sicherere Nikotinalternative für (Ex)Raucher evidenzbefreit zu zerstören – und das unter dem Deckmantel des „vorbeugenden Gesundheitsschutzes„!
Die BuReg unterstützt mit diesem Verhalten eindeutig den Tabakabsatz und sorgt dafür das Raucher weiterrauchen und nicht umsteigen auf die schadensminimierende Alternative, der E-Dampfe.
Update 21.02.2024
Wie auf Heute im Bundestag 13 zu lesen ist, hat der Gesetzentwurf zum Cannabisgesetz (CanG), Drucksache 20/8704 14, den Gesundheitsausschuss passiert und geht nun zur Lesung in das Plenum.
Die Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes zur Gleichstellung herkömmlicher E-Dampfprodukte und Tabakerhitzer mit Tabakzigaretten und Tüten ist weiterhin darin enthalten! Siehe Drucksache 20/8704 Seite 64, S. 153, S. 190.
Durch die Möglichkeit das Cannabis geraucht wie auch verdampft werden kann, wird hier praktischerweise alle Produkte über einen Kamm geschert ohne zu differenzieren. So wird der Bevölkerung eine Gefahr durch den Dampf von herkömmlichen E-Dampfprodukten vermittelt die nicht existiert!!!
Update 23.02.2024
Der Bundestag hat heute dem Gesetzentwurf zugestimmt 15.
Weiterführende Informationen
Quellen
- https://dampfdruck-presse.hu/2023/05/17/gleichsetzung-durch-die-hintertuer/
- https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/cannabis-gesetzentwurf-entkriminalisierung-legalisierung-strafen-rehabilitierung/
- https://www.lto.de/fileadmin/files/studium-referendariat/Gesetzentwurf-090523.pdf
- O’Connell et al.; An Assessment of Indoor Air Quality before, during and after Unrestricted Use of E-Cigarettes in a Small Room; 2015
https://doi.org/10.3390/ijerph120504889 - Zwack et al.; CDC; Evaluation of Chemical Exposures at a
Vape Shop; 2017
https://www.cdc.gov/niosh/hhe/reports/pdfs/2015-0107-3279.pdf - Klepeis et al.; Fine particles in homes of predominantly low-income families with children and smokers: Key physical and behavioral determinants to inform indoor-air-quality interventions; 2017
https://doi.org/10.1371/journal.pone.0177718 - O’Leary et al.; Clearing the Air:
A systematic review on the harms and benefits of e-cigarettes and vapour devices; 2017
https://www.uvic.ca/research/centres/cisur/assets/docs/report-clearing-the-air-review-exec-summary.pdf - Polosa et al.; The effect of e-cigarette aerosol emissions on respiratory health: a narrative review; 2019
https://doi.org/10.1080/17476348.2019.1649146 - Martin et al.; On the Passive Exposure to Nicotine from Traditional Cigarettes Versus e-Cigarettes; 2019
http://www.openscienceonline.com/journal/archive2?journalId=718&paperId=4979 - https://ch-lippmann.de/blog/dampffreiheit/2021/08/de-tabstmog-suendensteuer-auf-alles-fluessige/
- https://ch-lippmann.de/blog/dampffreiheit/2023/05/de-regulation-never-sleeps-aromenverbote-in-de/
- https://ch-lippmann.de/blog/dampffreiheit/2021/07/ch-who-dreht-weiter-auf/
- https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-990784 – [Archivlink]
- https://dserver.bundestag.de/btd/20/087/2008704.pdf – [Archivlink]
- https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw08-de-cannabis-990684 – [Archivlink]
Ein Gedanke zu „[DE] BNichtrSchG – CanG ein Trojaner gegen die E-Dampfe“