[DE] BfR – Vorbereitung möglicher Aromenverbote

In der neusten Veröffentlichung des BfR zu Aromen in E-Dampfprodukten, keimt der Verdacht auf, dass hier der Politik zugearbeitet wird in Bezug auf mögliche Aromenverbote.

Am 30.12.2021 hat das BfR unter dem Titel “Gesundheitliche Risiken durch Aromen in E-Zigaretten: Es besteht Forschungsbedarf1 eine Stellungnahme zu Aromen in Liquids für E-Zigaretten vom Stapel gelassen.

In dieser Stellungnahme wurde eine Literaturstudie durchgeführt, sprich, Studien analysiert, welche etwas zu E-Dampfen und Aromen publiziert haben.

So kommt das BfR zu dem Ergebnis, dass gesundheitsschädliche Carbonylverbindungen im Aerosol von E-Zigaretten bei normaler Anwendung nur in sehr geringer Konzentration vorkommen, insbesondere im Vergleich mit der Tabakzigarette. Gleichzeitig stellt das BfR fest, dass bisherige In-Vitro-Studien (Versuche mit Zellkulturen) von E-Zigarettenaerosolen keine Extrapolation auf den Menschen zulassen und somit mögliche Gesundheitsrisiken hypothetisch bleiben.

Dennoch sieht das BfR “Handlungsbedarf” und empfiehlt die Stoffe Safrol, Sucralose und Menthol in Anlage 2 der TabakerzV 2 aufzunehmen.

Das wieder einmal versucht wird Menthol zu verteufeln ist ein starkes Stück! Die Begründung, dass Menthol bei Tabakzigaretten verboten wurde (Anlage 1 TabakerzV 3), ist ja noch einigermaßen nachvollziehbar. Denn hier wird die Inhalation der Verbrennungsgase der Tabakzigarette erleichtert. Sprich, es macht dem Nutzer weniger aus die toxischen Gase zu inhalieren. Bei der E-Dampfe ist das aber anders: gerade da keine Verbrennung stattfindet, sondern nur Dampf inhaliert wird, ist Menthol hier als Aroma anzusehen und nicht als Inhalationhilfe.

Widersprüchlich wird es hier:

Es [Menthol] wird in Hustenmitteln eingesetzt, um das Gefühl des Luftstroms zu verstärken und den Atemfluss zu hemmen

aber gleich wird mit einer Mäusestudie dagegen argumentiert:

Allerdings ruft eine kontinuierliche Exposition gegenüber hohen Mentholkonzentrationen bei Mäusen schwere systemische Symptome hervor.

Dann müsste regelmäßiges Saunieren mit Mentholaufguss zu vielen respiratorischen Symptomen bei den Anwendern führen. Dazu ist mir nichts bekannt, ebenso wenig bei langjährigen Dampfern.

Obwohl das BfR selbst schreibt, dass Forschungsbedarf besteht, hält es das Institut nicht davon ab ein grafisches Risikoprofil zu erstellen, welches politische  Entscheider sehr schnell falsch interpretieren können und vermutlich auch werden. Der geneigte Leser beachte die von mir rot markierten Kästchen:

Quelle: Stellungnahme Nr. 043/2021 des BfR vom 28. Dezember 2021

Am Ende der Stellungnahme schreibt das BfR:

In Zusammenarbeit mit dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt in Sigmaringen hat das BfR in 60 verschiedenen E-Liquids Aromastoffe untersucht. Insgesamt wurden 17 ausgesuchte Aromen quantifiziert.

Achtung, wichtigster Satz:

Es wurden Konzentrationen unterhalb der Kennzeichnungspflicht detektiert.

Aus meiner Sicht also eher ein theoretisches Risiko, insbesonder im Vergleich zum Rauchen! Schlussendlich deckt sich dies aber auch mit einer Studie von Dr. Konstantinos Farsalinos et al. aus dem Jahre 2019 4 für die EU-Kommission. Darin kommt Farsalinos zu dem Schluss:

Die überwiegende Mehrheit der Aromastoffe in E-Zigaretten-Liquids war, wie in einer kürzlich durchgeführten Studie berichtet, in weit niedrigeren Konzentrationen enthalten, als für die Einstufung als giftig erforderlich.

Natürlich soll nicht jeder Mist in ein Liquid reingepanscht werden, dass steht ausser Frage. Es steht auch ausser Frage, dass kontinuierliche Untersuchungen stattfinden sollten um etwaige Gefahren durch bestimmte Stoffe in Liquids eindämmen zu können. Aber dies muss sorgfältig und transparent geschehen.

In einer Studie zu Aromenvielfalt und einhergehenden Raucherentwöhnung 5 schreibt Abigail S. Friedman et al.:

In dieser Studie war die Wahrscheinlichkeit, dass Erwachsene, die mit dem Dampfen von E-Zigaretten ohne Tabakgeschmack (sonstige Fruchtaromen etc.) begannen, mit dem Rauchen aufhörten, größer als bei denjenigen, die Tabakaromen dampften.

Ein pauschales Verbot von Aromen hilft nicht, denn gerade die Aromenvielfalt bei Liquids für E-Dampfprodukte ist der große Erfolgsgarant dafür, dass Raucher es schaffen mit Hilfe der E-Dampfe das Rauchen aufzugeben. Sprich, Aromenverbote sorgen für mehr Raucher!

Weiterführende Informationen

Quellen

  1. https://www.bfr.bund.de/cm/343/gesundheitliche-risiken-durch-aromen-in-e-zigaretten-es-besteht-forschungsbedarf.pdf
  2. https://www.gesetze-im-internet.de/tabakerzv/anlage_2.html
  3. https://www.gesetze-im-internet.de/tabakerzv/anlage_1.html
  4. Farsalinos et al.
    Toxicity classification of e-cigarette flavouring compounds based on European Union regulation: analysis of findings from a recent study 2019
    https://doi.org/10.1186/s12954-019-0318-2
  5. Abgial S. Friedman et al.
    Associations of Flavored e-Cigarette Uptake With Subsequent Smoking Initiation and Cessation. JAMA Netw Open. 2020;3(6):e203826. doi:10.1001/jamanetworkopen.2020.3826
    https://jamanetwork.com/journals/jamanetworkopen/fullarticle/2766787

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