Jetzt ist es passiert: die hessische Landesregierung hat am Mittwoch, den 10.11.2021, dass neue landeseigene Nichtraucherschutzgesetz (HessNRSG) verabschiedet 1.
Anfang Juli 2021, habe ich auf diesem Blog über den Gesetzentwurf zur zweiten Änderung des hessischen Nichtraucherschutzgesetzes berichtet 2. Irgendwie ist es an den Dampfern komplett vorbeigegangen, auch ich habe das aus den Augen verloren und vermutlich ebenso die Verbraucherorganisationen (bvra, IG-ExR, IG-ED).
In diesem Gesetz, Drucksache 20/5996 3, werden E-Dampfprodukte und Tabakerhitzer nun fälschlicherweise komplett mit der Tabakzigarette gleichgestellt. Die deutschen ANTZ ala ABNR e.V. reiben sich sicherlich die Hände.
Begründet wird dieses Gesetz mit dem Pseudo-Argument des “Passivdampfens“:
die Exposition dieser neuen Produkte aufgrund der derzeitigen Studienlage als gesundheitsschädlich zu werten ist – wenn auch möglicherweise weniger als herkömmlicher Tabakrauch
So wird doch glatt behauptet:
Beim Konsum von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern werden teilweise die gleichen Stoffe wie beim herkömmlichen Rauchen, aber auch weitere gesundheitsgefährdende Stoffe in die Umgebungsluft abgegeben. Dazu gehören neben Nikotin zum Beispiel Propylenglykol, Glyzerin, Aromen mit allergener Wirkung, wie zum Beispiel Eugenol und Benzylalkohol, auch in geringen Mengen kanzerogene Stoffe, wie Formaldehyd, Benzol, und tabakspezifische Nitrosamine, sowie gesundheitsschädliche Metalle, wie zum Beispiel Nickel und Blei.
Dies wird vermeintlich “belegt” mit Veröffentlichungen der bekannten Gegner von tabakschadensminimierender Alternativen, wie der Tabakkontrolle mit Sitz im DKFZ, einem Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V (DGP e.V.) sowie einer Veröffentlichung des BfR. Der typische Ringschluss in Deutschland beim Thema E-Zigarette – einer verweist in seinen Veröffentlichungen auf den anderen. Mit ordentlicher Forschung hat das alles nichts zu tun. Dabei ist klar: die Gegner der Dampfwolken nehmen es seit Jahren nicht so genau und begnügen sich mit Halbwahrheiten 4. Man findet irgendwelche Stoffe, teilweise gerade an der Nachweisgrenze und bläht diese medial zu einem Elefanten auf.
Dabei gibt es Studien, welche belegen, dass zum einen die Werte ausgeatmeter Dampf-Aerosole die gesetzlichen Standards für Innenraumluft weit unterschreiten 5 und zum anderen die Luftqualität in Dampferwohnungen vergleichbar ist mit der Luftqualität einer Nichtraucher-Nichtdampfer-Wohnung 6. Weitere Studien zu Aerosolen sind hier gelistet.
Dieses Cherry-Picking aus Studien durch diverse “Public Health Organisationen” kritisiert auch Prof. Dr. Ute Mons auf der 4. Fachtagung “Tobacco Harm Reduction” 7 unter der Leitung des Suchtforschers Prof. Dr. Heino Stöver.
Die hessische Landesregierung betreibt hier Desinformation in Reinkultur zur E-Zigarette, wie auch zu Tabakerhitzer und giesst diese in ein Gesetz! Auf der Website soziales.hessen.de in einem FAQ wird diese Falschinformationen weiter gefestigt 8. Die Konsequenz ist, salopp gesagt, in Zukunft kann man sich im Festzelt ins Koma saufen aber darf unter keinen Umständen dampfen.
Dabei ist es wichtig zwischen dem Konsum von Tabakzigaretten und E-Dampfprodukten, sowie Tabakerhitzern zu differenzieren. Gerade kürzlich haben 100 Experten in Bezug auf Umsetzung des Prinzips der Tabakschadensminimierung an die Delegierten des FCTC (WHO) geschrieben 9 und ein Umdenken gefordert.
Eine Bundes- bzw. Landesregierung, derer wirklich die Gesundheit der Menschen am Herzen liegt, sollte einen pragmatischen Ansatz fahren und für ein Umfeld sorgen, in welcher schadensminimierende Produkte gefördert und nicht verboten werden, um rauchenden Menschen mehr “Werkzeuge” für einen Rauchstopp in die Hand zu geben.
Weiterführende Informationen
- [DE] Zeit: Hessen verschärft den gesetzlichen Nichtraucherschutz
- [DE] eGarage: Hessen erweitert Nichtraucherschutz auf E-Zigaretten
Quellen
- https://hessischer-landtag.de/termine/87-plenarsitzung
- https://ch-lippmann.de/blog/dampffreiheit/2021/07/de-hessen-e-zigarette-in-nichtraucherschutzgesetz/
- HessNRSG, Drucksache 20/5996: http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/6/05996.pdf
- https://ig-ed.org/2021/08/mengen-risiken-halbwahrheiten/
- An Assessment of Indoor Air Quality before, during and after Unrestricted Use of E-Cigarettes in a Small Room
https://doi.org/10.3390/ijerph120504889 - Fine particles in homes of predominantly low-income families with children and smokers: Key physical and behavioral determinants to inform indoor-air-quality interventions
https://doi.org/10.1371/journal.pone.0177718 - https://ch-lippmann.de/blog/dampffreiheit/2021/10/de-4-fachtagung-tobacco-harm-reduction-diversifikation-der-rauchentwoehnungsstrategien/
- https://soziales.hessen.de/Gesundheit/Sucht-und-Suchthilfe/Nichtraucherschutzgesetz
- https://ch-lippmann.de/blog/dampffreiheit/2021/10/uk-100-experten-schreiben-oeffentlichen-brief-an-die-who-und-fordern-ein-umdenken/