[DE] Hessen – E-Zigarette in Nichtraucherschutzgesetz

In der 79. Plenarsitzung des hessischen Landtages wurde die Überarbeitung des hessischen Nichtraucherschutzgesetzes diskutiert.

Unter TOP3 1, „GESETZENTWURF LANDESREGIERUNG „ZWEITES GESETZ ZUR ÄNDERUNG DES HESSISCHEN NICHTRAUCHERSCHUTZGESETZES““, findet sich die Drucksache 20/5996 2. Darin steht:

Der durch das Gesetz bestehende umfassende Gesundheitsschutz vor den Gefahren des Passivrauchens ist insbesondere für Kinder und Jugendliche noch nicht ausreichend. Neue Produktentwicklungen wie die elektronischen Zigaretten („E-Zigaretten“) und Tabakerhitzer sind in dem aktuellen Gesetz unberücksichtigt. Darüber hinaus erfordert bisherige Praxiserfahrung in einzelnen Regelbereichen notwendige Änderungen zur Klarstellung in dem Gesetz.

Darin wird eine Überarbeitung des Nichtraucherschutzgesetzes gefordert.

In der Pressemitteilung, „Erste Lesung des neuen Nichtraucherschutzgesetzes3 des Landtages wird der hessische Gesundheitsminister Kai Klose (Die Grünen) zitiert mit:

Er wies darauf hin, dass durch die Neufassung auch ähnlich schädliche alternative Konsumformen wie E-Zigaretten künftig vom Hessischen Nichtraucherschutzgesetz erfasst werden – und dass darüber hinaus keine Ausnahme mehr für Festzelte gelten soll.

Aber auch Max Schad (CDU) findet es super, wenn E-Dampfprodukte unter das Nichtraucherschutzgesetz fallen. In einer Pressemitteilung der CDU Fraktion Hessen heisst es 4:

[…] Darüber hinaus werden in das neue Nichtraucherschutzgesetz auch die neuartigen elektronischen Inhalationsprodukte wie E-Zigaretten, E-Shishas und Tabakerhitzer aufgenommen. Wir wissen, dass diese weniger gesundheitsschädlich sind als die klassische Zigarette. Aber auch sie sind unter dem Strich gesundheitsschädlich. Deshalb schließen wir mit dem Gesetzesentwurf auch diese Lücke im Nichtraucherschutz.

Diese Argumentation der Politiker ist 1:1 von der Tabakkontrolle mit Sitz im DKFZ übernommen und zeigt, sie haben sich in keinster Weise mit dem Thema im Detail auseinandergesetzt.

Weshalb sollte ein rauchfreies Produkt, welches mind. 95% weniger Risiko für den Nutzer hat im Gegensatz zum Tabakzigaretten rauchen und es keinerlei „Passivdampfen“ gibt für Dritte, in ein Nichtraucherschutzgesetz aufgenommen werden?!?
Gerade die E-Zigarette bietet den Vorteil die rauchbedingten Krankheiten einzudämmen und sollte daher als ein wichtiges Werkzeug neben den herkömmlichen Therapieansätzen 5.

Rechtlich gesehen bedeutet dies, dass die E-Zigarette mit der Tabakzigarette gleichgestellt wird, was allein schon physikalisch gesehen absoluter Unfug ist. Zudem wird dadurch der Bevölkerung vermittelt: Achtung, Dampfen ist genauso gefährlich wie Rauchen! Dies wird die Konsequenz haben, dass Raucher erst gar nicht auf die um Welten weniger schädliche E-Dampfe umsteigen und weiterrauchen werden und Dampfer in der Öffentlichkeit stigmatisiert werden.

Persönlich sehe ich insbesondere die Gefahr, wenn ein Bundesland mit solch einem Unfug vorprescht, dass dann auch weitere Bundesländer nachziehen werden. Im schlimmsten Fall wird das auch noch in das Bundesnichtraucherschutzgesetz übernommen. Somit werden gefährliche Desinformation zu (Un-)Recht!

Hier geht es längst nicht mehr um Fakten sondern um Ideologie und um Gesundheit geht es schon gleich zwei mal nicht.

Nicht über uns, ohne uns!

Weiterführende Informationen

Quellen

  1. https://hessischer-landtag.de/termine/79-plenarsitzung
  2. http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/6/05996.pdf
  3. https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/erste-lesung-des-neuen-nichtraucherschutzgesetzes
  4. https://www.cdu-fraktion-hessen.de/presse/einbringung-des-neuen-hessischen-nichtraucherschutzgesetzes-mehr-schut/
  5. https://ch-lippmann.de/blog/dampffreiheit/2020/10/de-isff-positionspapier-tabakkonsum-und-schadensminimierung/

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