[DE] TabStMoG – Offener Brief – Rückmeldungen

Vor einigen Tagen habe ich an mehrere Politiker, insbesondere aus den entsprechenden Ausschüssen für Gesundheit und Finanzen einen offenen Brief geschrieben 1. Mittlerweile sind ein paar Antworten eingetrudelt.

Deutlich wird, gerade die GroKo ist hier nicht wirklich kommunikativ. Bände spricht eine Antwort aus der SPD, welche ich so nicht stehen lassen konnte (siehe "Antwort auf SPD Rückmeldung"). Die Grünen haben sich überhaupt nicht geäussert, brauchbare Antworten kamen nur von der FDP, AFD und Die Linke.

Damit sich jeder sein eigenes Bild machen kann, gebe ich diese Antworten anonymisiert, nur nach Parteien sortiert, wieder.

Und während ich diesen Beitrag bearbeite hat das Bundeskabinett heute den Entwurf durchgewunken 2, somit nimmt das Unheil weiter seinen Lauf. Infos unten unter Weiterführende Informationen.

CDU

vielen Dank für Ihre Mail an Herrn xxx, mit der Sie Ihre Position zum geplanten Tabaksteuermodernisierungsgesetz darlegen.
Als xxx kümmert sich Herr xxx  bundesweit vor allem um die Themen Landwirtschaft und Ernährung. Zudem ist er für seinen Wahlkreis xxx zuständig. Bitte haben Sie deshalb dafür Verständnis, wenn sich Herr xxx zugunsten einer effektiven Arbeitsteilung auf diese Themen und auf diese Region konzentriert. Deshalb bitte ich Sie, mir Ihren Wohnort mitzuteilen. Dann können wir Ihr Anliegen gezielt bearbeiten oder – wenn Sie dies möchten – an Ihren zuständigen Heimatabgeordneten weiterleiten. Herr xxx ist hier nicht der federführende Ansprechpartner. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir von einer Antwort - auch im Sinne einer effektiven Arbeitsteilung - absehen.

SPD

vielen Dank für Ihre E-Mail und ihre Fragen zum Thema Besteuerung von E-Zigaretten.
Bei der E-Zigarette handelt es sich um eine weniger schädliche Alternative zur klassischen Zigarette. Weniger schädlich ist aber dennoch gleichwohl schädlich. Hinzu kommt, dass die Langzeitfolgen noch nicht ausreichend erforscht wurden. Unbeachtet von den gesellschaftlichen Folgekosen – gemessen im Leid der Erkrankten und gemessen in Geld. Die Tabakindustrie hat es auch lange Zeit verstanden, die wahren Kosten der Nikotinschäden zu verschleiern und kleinzurechnen.
Die E-Zigarette, oder der Umstieg auf die Erhitzer mag in Einzelfällen, bspw. für Sie, ein erfolgreicher Weg zur Rauchentwöhnung sein. Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGB) empfiehlt sie jedoch nicht zur Tabakentwöhnung im Sinne von „harm-reduction“. (Quelle: https://www.gesundheitsstadt-berlin.de/die-e-zigarette-ist-zur-raucherentwoehnung-nicht-geeignet-14796/ und https://www.mein-allergie-portal.com/asthma/3053-eine-ad-hoc-stellungnahme-der-deutschen-gesellschaft-fuer-pneumologie-und-beatmungsmedizin-dgp.html).
Der Konsum von E-Zigaretten und den sog. Erhitzern steigt in Deutschland rasant. 2019 wurden in Deutschland 25 Prozent mehr E-Zigaretten verkauft als im Jahr davor. Auch die Zahl jugendlicher Konsumenten nimmt nach Aussage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) signifikant zu. Obwohl E-Zigaretten keinen Tabak und weniger Schadstoffe enthalten als Tabakprodukte, birgt ihr Konsum dennoch viele gesundheitliche Risiken. Wie groß die Gefahren des Dampfens sind, hängt dabei vor allem von den Stoffen ab, die verdampft werden.

Zur Höhe der Steuer auf E-Zigaretten verweise ich auf den Referentenentwurf zum Tabaksteuermodernisierungsgesetz, Seite 18f (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_III/19_Legislaturperiode/2021-02-16-Tabaksteuermodernisierungsgesetz/0-Gesetz.html):

Laut Sozio-ökonomischem Panel des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung konsumieren 64 Prozent der Raucher 10 bis 24 Zigaretten pro Tag. Daher wird ein täglicher Rauchkonsum von durchschnittlich 15 Zigaretten (5.475 Zigaretten jährlich) zugrunde gelegt. Dies entspricht einer täglichen Aufnahme von ca. 15 mg Nikotin. Die Nikotinaufnahme durch eine E-Zigarette unterscheidet sich gravierend von der Nikotinaufnahme durch eine Tabakzigarette. Sie variiert je Anwender sowie ferner von der Einstellung der Geräteleistung der Verdampfereinheit. Es wird davon ausgegangen, dass 1 ml nikotinhaltige Substanz einer durchschnittlichen Konzentration von 10 mg/ml Nikotin 10 Tabakzigaretten ersetzt. Bei einer Tageskonsummenge von 15 mg Nikotin ergibt sich bei E-Zigaretten somit ein Jahreskonsum von 5.400 mg Nikotin.
Unter Zugrundelegung einer Tarifhöhe von 0,04 Euro pro mg Nikotin beträgt die Tabaksteuerlast auf nikotinhaltige Substanzen, die zur Verwendung in E-Zigaretten geeignet sind, im Vergleich zu der Steuer, die für eine vergleichbare Zigarettenmenge erhoben wird, circa 75 Prozent. Der Markt für E-Zigaretten und Zubehör ist vergleichsweise jung und dynamisch. Die in E-Zigaretten konsumierten nikotinhaltigen Substanzen waren bisher nicht Steuergegenstand im Sinne des Tabaksteuergesetzes. Vor diesem Hintergrund wurde eine vergleichsweise moderate Tarifhöhe von circa drei Viertel der steuerlichen Belastung von konventionellen Zigaretten gewählt, um Marktverwerfungen weitestgehend zu vermeiden.
Auch wird der Steuertarif in den Jahren 2022 (ab 07/2022) und 2023 zunächst 0,02 Euro pro mg Nikotin betragen. Erst ab 2024 wird der Steuertarif auf 0,04 Euro pro mg Nikotin erhöht.“

Zu Ihrer Aussage: "Des Weiteren kommt dazu, dass nach den Plänen des BMF die Steuer auf Liquids im Vergleich zur Tabakzigarette exorbitant hoch sein wird/soll und im Ergebnis die E-Zigarette deutlich schlechter stellt, als konventionelle Zigaretten." Steigt ein Wert von eins auf zwei, ist das eine gewaltige Steigerung um 100 Prozent. Steigt ein Wert von 100 auf 101, ist das eine Steigerung um gerade einmal 1 Prozent. Deshalb lohnt es sich stets den Ausgangswert anzusehen und zu prüfen, ob er nicht vielleicht viel zu hoch oder viel zu niedrig war. War er viel zu niedrig, muss die Steigerung diesen Fehler korrigieren.

FDP

vielen Dank für Ihre heutige E-Mail, in der Sie die Pläne der Bundesregierung zur „Neugestaltung“ Tabaksteuer kritisieren. Ihre Ausführungen habe ich mit Interesse gelesen. Die von Ihnen geschilderten Kritikpunkte und Sorgen vor einer ungewissen Zukunft für Ihre Unternehmen kann ich sehr gut nachvollziehen. Gerne lege ich Ihnen die Position der FDP-Bundestagsfraktion zu den Plänen der Bundesregierung dar.

Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Tabaksteuergesetzes (TabStMoG) schießt nach unserer Auffassung deutlich über das – grundsätzlich auch von uns Freien Demokraten nicht abgelehnte – Ziel einer Besteuerung von nikotinhaltigen Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten hinaus. Um es deutlich zu sagen: Der – auch von Ihnen zurecht kritisierte – vorgesehene Steuersatz i.H.v. bis zu 0,04 EUR je Milligramm enthaltenen Nikotins sprengt den Rahmen des vernünftigerweise Vertretbaren ganz erheblich. Direkte Folge dieser Steuer wären die ebenfalls von Ihnen beschriebenen Preissteigerungen für handelsübliche Liquids – insbesondere im Falle sog. Nikotin-Shots. Steuerrechtlich würden hierdurch gesundheitspolitisch völlig kontraproduktive Anreize gesetzt und die Wettbewerbsfähigkeit von Dampf-Produkten empfindlich eingeschränkt. Gleichzeitig käme auf die betroffenen Betriebe ein enormer bürokratischer Mehraufwand durch die Erfüllung ihrer im Rahmen des Besteuerungsverfahrens entstehenden Mitwirkungspflichten zu. Dies gilt in besonderen Maße für die Anwendung der Tabaksteuer, die im Gegensatz zu den übrigen Verbrauchsteuerarten grundsätzlich durch Verwendung von deutschen Steuerzeichen zu entrichten ist. Insgesamt erscheinen vor diesem Hintergrund die Vorschläge in ihrer aktuellen Form für die FDP-Bundestagsfraktion nicht zustimmungsfähig.

Wie auch von Ihnen gefordert, muss die mittelständische Prägung der Branche sowohl im Verkauf als in der Produktion, die im Vergleich zu klassischen Tabakprodukten erheblich geringere Gefährdung durch E-Zigaretten und ihr Substitutionspotential im Rahmen der Tabakentwöhnung in möglichen Besteuerungsplänen Berücksichtigung finden. Darüber hinaus befindet sich die Branche u.a. nach der EVALI-Krise und der nach wie vor grassierende Pandemie in einer angespannten Lage – auch hierauf muss im Rahmen der Einführung einer zusätzlichen Besteuerung Rücksicht genommen werden. Denkbar wäre beispielsweise eine einfache Form der Besteuerung nikotinhaltiger Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten ausschließlich nach Volumen, bei der keine Differenzierung nach Nikotingehalt pro Milliliter vorgenommen wird und deren Höhe deutlich geringer angesetzt ist. Darüber hinaus muss von einer überhasteten Einführung der Besteuerung dringend abgesehen werden, sodass die betroffenen Betriebe ausreichend Zeit zur Vorbereitung erhalten und nicht während oder im direkten Nachgang der Pandemie mehr als unbedingt nötig belastet werden. Zudem wird auf europäischer Ebene aktuell eine Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie entwickelt, die auch neuartige Rauch- beziehungsweise Dampfprodukte umfassen soll und die es abzuwarten gilt, um eine europaweit unkoordinierte Besteuerung oder unnötigen Korrekturbedarf zu vermeiden.

So viel für den Moment. Ich hoffe, dass ich Ihnen unsere Position hinreichend darlegen konnte. Ich kann Ihnen versichern, dass wir die parlamentarischen Beratungen zur Modernisierung der Tabaksteuer auch weiter kritisch verfolgen werden. Aus unseren dargelegten Forderungen und den kritischen Hinweise der Betroffenen werden wir zudem auch alternative parlamentarische Initiativen und Regelungsvorschläge erarbeiten, die wir im Deutschen Bundestag einbringen und um breite Zustimmung werben werden.


vielen Dank für Ihre Mail. Ich sehe bei dem geplanten Tabakmodernisierungsgesetz noch erheblichen Korrekturbedarf - auch im Hinblick auf die Behandlung von E-Zigaretten und sogenannten Liquids. Der Markt von E-Zigaretten und Liquids erfreut sich in Deutschland zunehmender Beliebtheit. Die angebotenen Produkte dienen nicht nur als Genussmittel, sondern in der überwiegenden Mehrheit aller Fälle auch zur Substitution klassischer Tabakprodukte im Rahmen der Rauchentwöhnung.

Doch es werden immer wieder Rufe nach einer zusätzlichen Belastung von Dampfprodukten qua Tabaksteuer laut, die bisher regelmäßig nur der Umsatzsteuer unterliegen. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Tabaksteuergesetzes (TabStMoG) liegt hierfür mittlerweile auch eine konkrete Gesetzesinitiative vor. Damit würde den Betrieben durch die Erfüllung ihrer im Rahmen des Besteuerungsverfahrens entstehenden Mitwirkungspflichten ein erheblicher bürokratischer Aufwand entstehen.

Dies gilt in besonderem Maße für die Anwendung der Tabaksteuer, die im Gegensatz zu den übrigen Verbrauchsteuerarten grundsätzlich durch Verwendung von deutschen Steuerzeichen zu entrichten ist. Die angedachte Besteuerung nikotinhaltiger Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten würde darüber hinaus zu einer beträchtlichen Verteuerung von Liquids führen. Im Verhältnis zum üblichen Marktpreis würden sich die Preise für den Endverbraucher unter Umständen vervielfachen. Damit würden etliche Raucher vom gesundheitlich vorteilhaften Umstieg abgeschreckt und das Fortbestehen einer ganzen Branche in Frage gestellt. Weder fiskal- noch gesundheitspolitischen Zielen kann so gedient werden.

Die FDP-Bundestagsfraktion spricht sich dafür aus, vor Einführung einer nationalen Besteuerung von Dampfprodukten beziehungsweise nikotinhaltiger Flüssigkeiten zur Verwendung in E-Zigaretten die Novelle der EU-Tabaksteuerrichtlinie abzuwarten.

Außerdem fordern wir die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für eine Mindestbesteuerung einzusetzen, deren Höhe erheblich unterhalb der im TabStMoG vorgeschlagenen Steuersätze liegt. Ferner sollte bei der Einführung einer Besteuerung von E-Zigaretten oder nikotinhaltigen Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten die aktuell angespannte wirtschaftliche Lage der vielfach mittelständisch geprägten Branche berücksichtigt werden.

AFD

vielen Dank für Ihre Email und Ihre Informationen zum Tabaksteuermodernisierungsgesetz. Gerne habe ich Ihr Schreiben Herrn xxx vorgelegt. Er dankt Ihnen und wird Ihre Ausführungen bei den anstehenden parlamentarischen Beratungen berücksichtigen.


vielen Dank für ihre Zuschrift und die Erläuterung ihres Anliegens.

Schon Mitte Februar griff ich das geplante Tabaksteuermodernisierungsgesetz scharf an und machte den Standpunkt unserer freiheitlichen Partei deutlich. Meine Pressemitteilung dazu im Wortlaut:

„Das neue „Tabaksteuermodernisierungsgesetz“ ist abzulehnen! Die Preisaufschläge um bis zu 160 Prozent für E-Liquid-Produkte des derzeitigen Preisniveaus sind unangemessen und unverhältnismäßig. Das Gesetz und die folgenden Preisaufschläge verleiten die Bürger dazu, zu schädlicheren, herkömmlichen Zigaretten zu greifen und keine Tabakersatzprodukte zu kaufen. Damit werden die gesundheitspolitischen Ziele in Gänze verfehlt und die persönliche Freiheit der Bürger weiter beschnitten.“

Ihre persönlichen Erfahrungen, die Sie im ersten Teil ihrer Zuschrift erläutern, decken sich mit den Beobachtungen unserer Partei: Durch E-Zigaretten kann den Bürgern das Rauchen von schädlicheren Tabakprodukten abgewöhnt werden. Das geplante Gesetz wirkt diesem positiven Aspekt diametral entgegen. Darüber hinaus zeigen die Erfahrungen aus anderen Ländern, dass die Behörden durch den illegalen und unkontrollierten Weiterverkauf von herkömmlichen Zigaretten weiter belastet werden. Auch diese Mehrbelastung für unsere Beamten und Strafverfolgungsbehörden muss verhindert werden.

Daher wird sich die AfD weiter dafür einsetzen, dass diese als Gesundheitsschutz getarnte Bürgerabzocke keine Anwendung findet.

Die Linke

hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail, die wir an den zuständigen Fachpolitiker xxx weiterleiteten.


vielen Dank für Ihre Nachricht und auch die Schilderung Ihrer persönlichen Erfahrungen! Als DIE LINKE untersützen wir, wenn Menschen aus dem Tabakrauchen aussteigen. Viele Menschen wollen mit Rauchen auffhören, schaffen dies aber aufgrund der Nikotinabhängigkeit nicht. Hier sehen wir in der e-Zigarette auf jeden Fall ein Instrument der Schadensreduzierung, denn in erster Linie ist es ja die Verbrennung des Tabaks, die krebserregend ist. Da wir die Langzeitfolgen von e-Zigaretten noch nicht kennen, auch wenn alles darauf hindeutet, dass sie wesentlich geringer sind als bei Tabakzigaretten, wollen wir nicht, dass Menschen mit e-Zigaretten ins Rauchen einsteigen. Dazu braucht es natürlich auch eine Regulierung der e-Zigarette (über Steuern, Werbeeinschränkungen etc). Aber diese Regulierung muss natürlich so gestaltet sein, dass sie den Umstieg von Tabakzigaretten auf e-Zigaretten fördert. Wir sehen in der eZigaretten und anderen rauchfreien Nikotinprodukte also primär als Möglichkeit an, die Schäden des Tabakrauchens zu reduzieren. Die Besteuerung der Liquids muss abhängig vom Nikotingehalt erfolgen und definitiv so ausfallen, dass der eZigarettenkonsum auch bei Liquids mit hohem Nikotingehalt erheblich günstiger als das Tabakrauchen ist.

Die Pläne des Bundesfinanzministerium, dass eine Tabakssteuererhöhung auch nikotinhaltige Liquids umfassen soll, lehnen wir ab. Sicherlich ist eine moderate Besteuerung von Liquids je nach nikotingehalt sinnvoll. Die geplante Besteuerung würde die Preise für Liquids jedoch so in die Höhe treiben, dass dies dem gesundheitspolitischen Ziel der Schadensreduzierung entgegenläuft. Als Oppositionspartei ist unser Einfluss auf die Entstehung und Veränderungen von Gesetzen äußerst begrenzt. Wir werden hier aber all unsere Möglichkeiten ausschöpfen.

Bündnis 90 / Die Grünen

Keine Rückmeldung

Antwort auf SPD Rückmeldung

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Antwort. Ich will gerne die Gelegenheit nutzen, einige Ihrer Argumente richtig zu stellen.

Bei der E-Zigarette handelt es sich um eine weniger schädliche Alternative zur klassischen Zigarette. Weniger schädlich ist aber dennoch gleichwohl schädlich. Hinzu kommt, dass die Langzeitfolgen noch nicht ausreichend erforscht wurden. “

Sie räumen selber klar ein: 

“Bei der E-Zigarette handelt es sich um eine weniger schädliche Alternative zur klassischen Zigarette.”

Um sogleich im Folgesatz unbelegt von

“...gleichwohl schädlich”

zu sprechen. Ich bitte hier um eine schlüssige Darlegung bzw. Klärung dieses Oxymorons.

Das ist so wie die Aussage: “Das Spazierengehen ist weniger lebensgefährlich als Freeclimbing, aber gleichwohl riskant.”

Das Ausbleiben einer Forschung zu Langzeitfolgen wird sowohl seitens der Politik, als auch der med. Fachgesellschaften immer wieder angemahnt. Jedoch fühlt sich offenbar niemand für eine Durchführung zuständig. Der Grund scheint klar: Zeitgewinn, denn man hofft wohl inständig auf das Verschwinden dieses Produktes. Schließlich ist die moderne E-Zigarette nun gut 15 Jahre auf dem europäischen Markt und es war genügend Zeit und Gelegenheit, entsprechende Forschung in Deutschland durchzuführen. An deren Statt scheint reaktive Forschung allerdings stets hoch willkommen.

Der Begriff weniger schädlich, leitet sich u.a. von der Einschätzung von Public Health England (PHE) ab, welche ein mögliches Restrisiko von 5% festgelegt hat bei der Nutzung der E-Zigarette. Die Größenordnung leitet sich von den analytisch bestimmbaren tabakspezifischen Nitrosaminen ab, die im Harn nachweisbar sind TSNA. Und die liegen bei E-Produkt Nutzern um Zehnerpotenzen niedriger, sind aber mindestens um diese 95% vermindert messbar. Der eigentliche Schaden beim Rauchen entsteht durch die Verbrennung von Tabak und deren dadurch entstehenden Verbrennungsstoffen im Rauch, welcher inhaliert wird. Da das Liquid in einer E-Zigarette nicht verbrannt, sondern verdampft wird, fehlen diese giftigen Stoffe im Aerosol der E-Dampfprodukte. Da ein mögliches, hypothetisches Restrisiko niemals bei nichts auf der Welt ausgeschlossen werden kann, hat sich hier PHE auf ein 95% weniger Risiko festgelegt.

“Unbeachtet von den gesellschaftlichen Folgekosten – gemessen im Leid der Erkrankten und gemessen in Geld. Die Tabakindustrie hat es auch lange Zeit verstanden, die wahren Kosten der Nikotinschäden zu verschleiern und kleinzurechnen.”

Nikotinschäden ???

Nikotinschäden gibt es nicht! Hier sei dringend angeraten, sich die Expertise führender Toxikologen, Pathologen und Mediziner einzuholen! 

Prof. Knut Kröger vom Helio Klinikum Krefeld im 2. Karlsruher Gesundheitsgespräch unter der Leitung von Prof. Martin Storck:

“ Was wir sicher akzeptieren müssen ist, dass Nikotin per se nicht krank macht!”

Sie sprechen weiter von

“gesellschaftlichen Folgekosten - gemessen im Leid der Erkrankten und gemessen in Geld.”

Das ist in der Tat starker Tobak. Demnach liegen bereits Zahlen, die dieses “Leid der Erkrankten gemessen in Geld” genau quantifizieren, vor.  Dann wollen Sie bitte so freundlich sein, diese Kosten, die uns bis dato verschwiegen wurden, möglichst unverzüglich und genau aufzuschlüsseln. Und zwar nach:

  1. der  genauen Zahl der Erkrankungen (ICD-10 Diagnosen) im Zeitraum 2010 bis 2020 (gerundet auf 100) in 1.000 angeben. Dazu scheint eine Abfrage beim DIMDI geeignet. Alternativ können die Krankenkassen mit anonymisierten Daten solche Zahlen belegen. Eine Aufschlüsselung per anno ist gewünscht.
  2. wie hoch ist dabei die Anzahl der infolge E-Zigarettenkonsums hospitalisierten Patienten?
  3. wie hoch ist die Zahl der vorübergehend oder dauerhaft daraus entstandenen Invaliditäten? Sind davon wegen Erwerbsunfähigkeit Patienten in die Erwerbsminderung vorzeitig verrentet worden?
  4. sind Patienten nach ihrer ED noch in weiterer nachsorgender Behandlung?
  5. wie hoch ist die Anzahl der Todesfälle zu beziffern?
  6. aus 1.-6. ist die kumulierte Summe aller Kosten aus Belastung des Gesundheitswesens, sowie der RV-Träger – einschließlich Reha-Maßnahmen – zu beziffern. Eine Rundung auf 0,1Mio € erscheint ausreichend. 
  7.   wie hoch ist der Schaden für die Wirtschaft? Hier ist die Auskunft über die AU-Tage mit Krankheitsfortschreibung - ggf. bis Aussteuerung – gefordert. Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt vorlegen.

Sie verfügen scheinbar über diese Zahlen, andernfalls wäre es fatal, mit derartigen Behauptungen aufzuwarten. Die Kenntnis darüber ist von außerordentlicher Bedeutung, denn nur darüber kann – normiert auf die jeweiligen Nutzerzahlen – eine Vergleichbarkeit zur klassischen Tabak-Zigarette erfolgen. Deren ökonomisiertes Schadpotential ist bekannt und lässt sich recht gut in Zahlen abbilden.

Referenzen auf DKFZ und BfR zur vorgeblichen Schädlichkeit führen (absichtlich?) in die Irre. Außer hypothesenhaftem Konfabulieren in “hätte, könnte, möglich”, ist dort nichts, aber auch gar nichts Belastbares an Quellen zu finden! Eher im Gegenteil, denn der Vortrag von Frau Dr. Elke Pieper, BfR beim 2ten Karlsruher Gesundheitsgespräch sieht eindeutig verminderte Schadbelastungen im Vergleich zum klassischen Rauchen.

Das BfR scheint ganz besonders im Zusammenhang mit der E-Zigarette seinen Kompass verloren zu haben. So gut wie alle Veröffentlichungen beschäftigen sich weniger mit marktkonformen in Deutschland zugelassenen Verbraucherprodukten. Vielmehr werden fast ausschließlich ausländische Studien ausgewertet und zitiert. Diese Studien aber hier in Deutschland kaum Relevanz besitzen, da in den USA unter “Vaping” alles zusammengefasst wird. In der Hauptsache das elektronische Kiffen. Dazu gab es bereits einen wissenschaftlichen Artikel, der genau das kritisiert und Sachlichkeit anmahnt. Es werden neuerdings Verschnittagenzien in hiesigen Produkten analysiert, die bisher nur in den Staaten und dort nur im Zusammenhang mit illegalen Schwarzmarktprodukten nachgewiesen wurden. Über Funde von illegalen Inhaltsstoffen (Bemerhaven) wurde wahrheitswidrig als aus dem Tabakhandel stammend berichtet, obwohl die Kripo Bremen 3 Verdächtige festgesetzt hat und bei Durchsuchungen Sicherstellungen vornahm.

“Die E-Zigarette, oder der Umstieg auf die Erhitzer mag in Einzelfällen, bspw. für Sie, ein erfolgreicher Weg zur Rauchentwöhnung sein. Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGB) empfiehlt sie jedoch nicht zur Tabakentwöhnung im Sinne von „harm-reduction“. (Quelle: https://www.gesundheitsstadt-berlin.de/die-e-zigarette-ist-zur-raucherentwoehnung-nicht-geeignet-14796/ und https://www.mein-allergie-portal.com/asthma/3053-eine-ad-hoc-stellungnahme-der-deutschen-gesellschaft-fuer-pneumologie-und-beatmungsmedizin-dgp.html).”

Sie verweisen weiter auf eindeutige Stellungnahmen der Lungenärzte. Die unter https://www.mein-allergie-portal.com/asthma/3053-eine-ad-hoc-stellungnahme-der-deutschen-gesellschaft-fuer-pneumologie-und-beatmungsmedizin-dgp.html zitierte hastige ad hoc Stellungnahme seitens der DGP als Antwort auf ein Positionspapier (https://www.frankfurt-university.de/fileadmin/standard/Hochschule/Fachbereich_4/Forschung/ISFF/Veranstaltungen/Webinar_E-Zigaretten_2020/Positionspapier_E-Zigarette_final_28102020.pdf) namhafter Suchtforscher und Mediziner aus dem Public-Health Bereich  hat keine Gültigkeit mehr. Das Papier wurde von der DGP in Teilen redigiert. Das dort ebenfalls angeführte Papier von Ghajia et al. zur Evidenzlage Covid19 und Vaping ist so dermaßen kritisiert worden, dass sich Autoren und Verlag seither nur noch in der Defensive befinden. Anträge zur schnellstmöglichen Rücknahme sind gestellt.

Ebenso sah sich die DGP durch die Mitteilungsfreude ihrer NOx und Feinstaubberechnungen durch eklatante Rechenfehler binnen kürzester Zeit dem Gespött der Öffentlichlichkeit ausgesetzt.

Die DGP vermeidet grundsätzlich, ihre Interessenkonflikte darzulegen. Schaut man sich aber auf Seite 230 die Sponsorenliste sowie auf Seite 250 f. die Höhe der Zuwendungen an, ist eine Unabhängigkeit mehr als fraglich.
https://www.pneumologie-kongress.de/fileadmin/user_upload/web_DGP_HP_2019.pdf

Darüber hinaus ist die DGP bei Weitem nicht einer einhelligen Meinung zu E-Produkten! Der Lungenfacharzt Dr. Thomas Hering als Mitglied der DGP und der ERS vertritt die DGP in der Leitlinienkommission beim AWMF zur S3LL Tabakentwöhnung und gilt als integer und unabhängig.

Trotzdem sieht auch er für die DGP in der E-Zigarette ein hohes Potential für therapieresistente Raucher und würde sie bei Versagen anderer Mittel sogar ohne Einschränkung empfehlen! Dr. Hering direkt vom DGP Kongress 2017:

https://www.youtube.com/watch?v=4ue6PV7ok1E

Hier wird auch eindeutig die Dosisangabe richtig gestellt. Dr. Hering, DGP empfiehlt 2mg / Zigarettenäquivalent und 4mg bei Starkrauchern - im Mittel also 3mg als Ersatztherapie zu geben. Die dem Referentenentwurf zu Grunde liegende Gleichsetzung von 1mg = 1 Zigarette ist demnach völlig inkompatibel mit der Dosierung durch Verordner und von daher sowohl praxisfremd als auch gänzlich untauglich für die Heranziehung eines Vergleichs, um daraus - auch mit Betonung einer Steuergerechtigkeit! - die Grundlage für einen Steuersatz zu bilden!

Dr. Hering, DGP im  im 2. Karlsruher Gesundheitsgespräch über die bisherige, aversive Haltung vieler Lungenärzte:

“... eine Situation gegeben, wo alte Glaubenssätze (nicht) -  im Licht neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse - beibehalten werden”

Ebenda:

Als Ende müssen wir Mediziner immer ein Kriterium im Auge behalten: wie sehr können wir die Folgeerkrankungen - insbesondere das Versterben infolge der Erkrankungen herabsetzen? Bei allen anderen Interventionen in der Medizin ist dieses Kriterium ganz klar gegeben. Wir vergleichen z.B. zwei Medikamente und schauen, mit welchem kannst Du mehr Leben retten, bzw. Krankheiten abwenden und das mit der besseren Erfolgsquote und geringeren Nebenwirkungen gewinnt. Und wird dann zugelassen. Genau diese selbe Sicht müssen wir auch hier haben, bei der Entscheidung: ist die Intervention E-Zigarette gegenüber Tabakzigarette eine günstige und auch sichere Option? Und dann müssen wir diesen Weg auch gehen!

Eine solcher Aussage hat eindeutig und ganz klar auch in Bezug auf gesellschaftliche Folgekosten um Längen mehr Gewicht, als das fragwürdige fiskalische Bemühen, mit der Erfindung neuer Steuern den Staatshaushalt zu sanieren!

Desweiteren konstatieren Sie einen rasanten Anstieg der Nutzerzahlen.

“Der Konsum von E-Zigaretten und den sog. Erhitzern steigt in Deutschland rasant. 2019 wurden in Deutschland 25 Prozent mehr E-Zigaretten verkauft als im Jahr davor. Auch die Zahl jugendlicher Konsumenten nimmt nach Aussage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) signifikant zu. Obwohl E-Zigaretten keinen Tabak und weniger Schadstoffe enthalten als Tabakprodukte, birgt ihr Konsum dennoch viele gesundheitliche Risiken. Wie groß die Gefahren des Dampfens sind, hängt dabei vor allem von den Stoffen ab, die verdampft werden.”

Worauf fußt diese Behauptung? Ich bitte freundlich um Angabe von Quellen und Belegen dazu.

Fakt ist, im Jahr 2019 schickte sich der Händlerverband BfTG e.V. an, eine Prognose für 2019 in Richtung 700Mio Gesamtumsatz, genauer 680Mio zu wagen (https://www.tabakfreiergenuss.org/e-zigarettenmarkt-2019-kontinuierliches-wachstum-trotz-wettbewerbsnachteilen/ ). Dann kam EVALI. Aktuell liegen die Umsatzzahlen für 2020 vor: ~420 Mio (https://www.tabakfreiergenuss.org/gute-aussichten-fuer-die-ezigarettenbranche/ )! Das entspricht gerade 60% der zuvor gestellten Prognose.

Die Zahlen sprechen eine deutlich andere Sprache, nämlich von einer deutlichen Umkehr, einer Abkehr im Konsumverhalten. Wie man dabei von rasanten ansteigenden Zuwächsen sprechen kann, mögen Sie freundlicherweise ebenfalls erläutern.

Lagen in 2019 geschätzte Zahlen noch bei an die 3 Mio Konsumenten von E-Produkten, zeigen die aktuellen Erhebungen von Kotz et al. für DEBRA ein ganz anderes Bild. Gerade 0,9% verwenden diese Produkte! Es ist davon auszugehen, dass D. Kotz nicht über die Gesamtbevölkerung misst, aber mit 80 Mio gerechnet verbleiben noch 780.000 Nutzer, von denen sich nach Einführung der Besteuerung etliche in Scharen abwenden werden.

Die Konsumzahlen bei Jugendlichen stagnieren ebenfalls! Seien Sie so nett und lesen Sie bitte dazu den Drogen- und Suchtbericht 2019 und fragen im Zweifel bei der BZgA nach. Bei der Vorstellung des Berichts hat die ehemalige Leiterin, Frau Dr. Thaiss diesen Umstand besonders hervorgehoben!

Der Jugendschutz ist im JuSchG ausreichend geregelt. Wie die dennoch an Tabakwaren und vergleichbare Produkte gelangen, erheben Suchtforscher der Frankfurter Goethe-Universität regelmäßig. In erster Linie sind dafür Peers, ältere Freunde, Geschwister aber auch zu laxe Kontrollen seitens der Überwachung und nicht das Produkt selber verantwortlich. Mit der fragwürdigen Argumentation, dies über drakonische Verteuerung oder gar Verbot des Produktes zu stoppen, müsste man vergleichsweise, um illegaler Raserei und Rennen auf bundesdeutschen Straße Einhalt zu gebieten sofort den Kraftfahrzeugverkehr einstellen.

Zur Höhe der Steuer auf E-Zigaretten verweise ich auf den Referentenentwurf zum Tabaksteuermodernisierungsgesetz, Seite 18f (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_III/19_Legislaturperiode/2021-02-16-Tabaksteuermodernisierungsgesetz/0-Gesetz.html):

Laut Sozio-ökonomischem Panel des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung konsumieren 64 Prozent der Raucher 10 bis 24 Zigaretten pro Tag. Daher wird ein täglicher Rauchkonsum von durchschnittlich 15 Zigaretten (5.475 Zigaretten jährlich) zugrunde gelegt. Dies entspricht einer täglichen Aufnahme von ca. 15 mg Nikotin. Die Nikotinaufnahme durch eine E-Zigarette unterscheidet sich gravierend von der Nikotinaufnahme durch eine Tabakzigarette. Sie variiert je Anwender sowie ferner von der Einstellung der Geräteleistung der Verdampfereinheit. Es wird davon ausgegangen, dass 1 ml nikotinhaltige Substanz einer durchschnittlichen Konzentration von 10 mg/ml Nikotin 10 Tabakzigaretten ersetzt. Bei einer Tageskonsummenge von 15 mg Nikotin ergibt sich bei E-Zigaretten somit ein Jahreskonsum von 5.400 mg Nikotin.
Unter Zugrundelegung einer Tarifhöhe von 0,04 Euro pro mg Nikotin beträgt die Tabaksteuerlast auf nikotinhaltige Substanzen, die zur Verwendung in E-Zigaretten geeignet sind, im Vergleich zu der Steuer, die für eine vergleichbare Zigarettenmenge erhoben wird, circa 75 Prozent. Der Markt für E-Zigaretten und Zubehör ist vergleichsweise jung und dynamisch. Die in E-Zigaretten konsumierten nikotinhaltigen Substanzen waren bisher nicht Steuergegenstand im Sinne des Tabaksteuergesetzes. Vor diesem Hintergrund wurde eine vergleichsweise moderate Tarifhöhe von circa drei Viertel der steuerlichen Belastung von konventionellen Zigaretten gewählt, um Marktverwerfungen weitestgehend zu vermeiden.
Auch wird der Steuertarif in den Jahren 2022 (ab 07/2022) und 2023 zunächst 0,02 Euro pro mg Nikotin betragen. Erst ab 2024 wird der Steuertarif auf 0,04 Euro pro mg Nikotin erhöht.“

Zu Ihrer Aussage: "Des Weiteren kommt dazu, dass nach den Plänen des BMF die Steuer auf Liquids im Vergleich zur Tabakzigarette exorbitant hoch sein wird/soll und im Ergebnis die E-Zigarette deutlich schlechter stellt, als konventionelle Zigaretten."

Um nun bei der “fairen und ausgeglichenen” Besteuerung zu bleiben:

Ohne in mg und ml zu rechnen, ergibt sich aus der vom BMF vorgelegten Projektion eine nur allein durch die Besteuerung nikotinhaltige Flüssigkeiten prognostizierten Steuermehreinnahme in 2026 in Höhe von 986Mio €. 

Der aktuelle Gesamtumsatz der Branche beträgt ~420Mio €. Bildet man das Verhältnis von 420Mio zu der Summe aus 420Mio und 986Mio = 1,406Mio, ergibt das Verhältnis daraus eine Steigerung von 1: 3,35. Das ist die Gesamtaufwendung nach BMF, die die Konsumenten am Ende der Steuereinführung total zu tragen haben. Unter Beibehalt eines konstanten Jahresumsatzes der Branche von 420Mio€/a, was aber garantiert nicht zu halten sein wird. Ein Aufschlag vom Produzenten bis Einzelhandel ist schon aufgrund der Kreditkosten, ohne die die Steuer nicht vorzufinanzieren ist, mehr als wahrscheinlich. Legt man hier sehr untertrieben einen Faktor von 3,5 zu Grunde, wäre ein E-Konsument, der zur Zeit 2.000,-/a aufwende im Anschluss mit 7.000,-€/a belastet! Ein Raucher mit einem Ø- Konsum von 30 Zigaretten/d wäre von derzeit ( 1 ½ Packungen/d á 7.-€) 3.832,50 €/a mit Kosten in Höhe von (+ 1,-€ TabakSt/Pack in 2026) „nur” 4.380,- € belohnt.

“Steigt ein Wert von eins auf zwei, ist das eine gewaltige Steigerung um 100 Prozent. Steigt ein Wert von 100 auf 101, ist das eine Steigerung um gerade einmal 1 Prozent. Deshalb lohnt es sich stets den Ausgangswert anzusehen und zu prüfen, ob er nicht vielleicht viel zu hoch oder viel zu niedrig war. War er viel zu niedrig, muss die Steigerung diesen Fehler korrigieren.”

Die hinter diesen Ausführungen stehende Logik will sich mir nicht erschließen, jedoch lässt sich aber auch einfach rechnen, dass bei einem 10ml Gebinde mit 20mg/ml Nikotin im Ergebnis eine Steuer von 9,52€/ml erhoben wird. Von 0 über einen Zwischenschritt auf eine in der Form noch nie dagewesene Besteuerung in absurd astronomischer Höhe, nämlich 952,-€/l.

Wenn neuerdings in Nikotinanteilen gerechnet wird, dann bitte auch auf Zigaretten angewendet. Der Tabak einer Zigarette enthält im Durchschnitt 12..13mg Nikotin (s. Wikipedia:Nikotin, private Mitteilung Management PMI) Das entspräche -,48€ Zigarette oder 9,60 (netto) per 20er Pack.

Mit einem solchen Steueraufschlag wären beide Produkte zumindest pari besteuert ohne die notwendige Abgrenzung durch Unterschiede in ihrer Schädlichkeit zu berücksichtigen. Nimmt man die hinein, müsste der Steueraufschlag im Minimum per Pack im Bereich von 20,-€ liegen.

Weshalb sollten dann Raucher auf die um Welten weniger schädliche Variante wechseln?

Wie auch in meiner ersten Mail geschrieben werden die “unbeabsichtigten” Konsequenzen sein, dass Dampfer wieder zum Rauchen zurückkehren und das sich ein gefährlicher Schwarzmarkt bilden wird.

Quelle: NBER: The Effects of E-Cigarette Taxes on E-Cigarette Prices and Tobacco Product Sales: Evidence from Retail Panel Data

Der Besteuerungsentwurf bildet so in keinster Weise den notwendigen enormen Abstand im Verhältnis von E-Produkten zu Tabakzigaretten in Bezug auf deren Schädlichkeit ab. Die für die E-Zigarette nicht einmal nachgewiesen ist, sondern nur als Hypothese postuliert wird. Erfreulicherweise hat Deutschland bisher keinerlei Fälle von Gesundheitsschäden zu verzeichnen.

Da bisher keine Korrektur dieser vorgesehenen Besteuerung trotz allseitiger massiver Kritik seitens der SPD erfolgt ist, kann man das Ergebnis nicht anders als einen gesundheitspolitischen Skandal allererster Güte bezeichnen. Indem mit einer solchen „Lenkungssteuer“ dem schädlichsten Produkt eindeutig ein Vorteil eingeräumt würde!

Gesundheitspolitik der SPD mit diesem Steuerentwurf steht somit synonym für:

Fortschreiben von Krankheit, Leiden, Elend und Tod,

sowie weitere Protektion der dahinterstehende Tabakindustrie!

Und eben nicht dafür, jede Anstrengung mit jedem willkommenen Mittel zu unternehmen, endlich die Raucherzahlen und die damit unweigerlich verbundenen Todeszahlen deutlich zu senken.

Mehr ist aus dem Vorlagepapier des BMF nicht zu entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen,

Weiterführende Informationen

Quellen

  1. https://ch-lippmann.de/blog/dampffreiheit/2021/03/de-tabstmog-aktion-offener-brief/
  2. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/themen-im-bundeskabinett-ergebnisse-1880224

4 Gedanken zu „[DE] TabStMoG – Offener Brief – Rückmeldungen

  1. Danke für Deine Arbeit und die Antwort an die SPD, sehr gut.
    Ich bekam übrigens am 16.3 fast genau die gleiche Rückantwort von denen. Wird scheinbar einfach kopiert.
    Auf meine Antwort kam dann bis jetzt nichts mehr, obwohl sie lange nicht so ausführlich und gut war wie Deine

  2. Vor allem die Richtigstellung der leidlichen SPD-Antwort ist sehr aufschlussreich und detailliert. Sehr gut, weiter so …und viel Erfolg.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert