[DE] OLG Koblenz – Urteil zu “E-Zigaretten Retten Leben”

Die Wettbewerbszentrale in Frankfurt hat gegen einen Einzelhändler aus Trier geklagt, da er den Slogan “E-Zigaretten Retten Leben” zusammen mit  “Jetzt Umsteigen” in seinem Ladengeschäft verwendet hat. Die Wettbewerbszentrale sah darin unlautere Werbung.

Das Oberlandesgericht Koblenz hat das erstinstanzliche Urteil des Landgerichtes Trier (Aktenzeichen 7 HK O 30/19) aufgehoben und gab dem Händler recht:

Die Werbeaussage “E-Zigaretten Retten Leben – Jetzt Umsteigen” ist als nicht irreführend und damit nicht als unlauter zu werten

Die Werbeaussage wird (…) anhand zahlreicher wissenschaftlicher Studien, nach denen E-Zigaretten im Vergleich zur Tabakzigarette eine erhebliche geringere schädliche Wirkung haben, dokumentiert.

OLG Koblenz Aktenzeichen: 9 U 809/20

Eine Revision gegen das Urteil ist nicht zugelassen.

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