[EU] Deutschland, EU-Ratsvorsitz und die E-Zigarette

Wie im Mai 2020 berichtet 1 fordern EU-Mitgliedsstaaten über den EU-Rat einen Vorschlag zur Besteuerung von E-Dampfprodukten ob nikotinhaltig oder nicht.

Ab dem 01 Juli 2020 hat Deutschland für 6 Monate den Vorsitz der EU-Ratspräsidentschaft 2 inne. Hier hat Deutschland die Chance einen positiven Einfluss auf den Umgang bzgl. E-Dampfprodukte und einer möglichen Besteuerung zu nehmen. Leider besteht der Eindruck, dass eher das Gegenteil passieren wird, wenn man die Äusserungen der Bundesdrogenbeauftragten Daniela Ludwig in der Welt 3 liest:

Ludwig will E-Zigaretten etwa bei den derzeit noch erlaubten Fruchtaromen wie Mango oder Erdbeere weiter regulieren. „Wir werden die Regulierung vorantreiben. Es muss noch klarer werden, dass E-Zigaretten genauso süchtig machen und ebenso Schadstoffe enthalten“, sagte Ludwig in dem Interview. Grund dafür ist das Nikotin, das in vielen Flüssigkeiten enthalten ist, sagte Ludwig. Mit ihrer Arbeit wolle sie erreichen, dass Kinder und Jugendliche die Finger von E-Zigaretten ließen.

„Wir haben die Chance, darüber mit den Ländern ins Gespräch zu kommen. Ich hätte da schon einen Katalog zur E-Zigarette vorbereitet“, sagte Ludwig. So sollen etwa die Regeln zur Besteuerung oder zu Inhaltsstoffen vereinheitlicht werden.

„Auch bei den E-Zigaretten, die nur mit der Mehrwertsteuer belegt sind, steht das Steuerthema auf meiner Liste“, sagt Ludwig. „Aber jetzt ist nicht der richtige Zeitpunkt dafür.“

Ob das mit dem “nicht richtigen Zeitpunkt” so bestehen bleibt, ist stark zu bezweifeln.

Der europäische Konsumentenverband ETHRA fordert Deutschland auf, mit dem Thema E-Zigarette während der EU-Ratspräsidentschaft klug umzugehen 4. Durch eine Besteuerung von E-Dampfprodukten über die bestehende MwSt hinaus, sowie eine mögliche Einschränkung oder Verbote von Aromen für E-Dampfprodukte, würde die Attraktivität des Dampfens als Ersatz zum Rauchen verloren gehen. Die Regulierung von E-Zigaretten muss verbessert und auch liberalisiert werden, damit nicht der Tabakhandel geschützt werde. Die Verbraucher brauchen Entscheidungsfreiheit, d.h. wenn für E-Dampfprodukte auch nicht geworben werden darf, werden diese Produkte als Alternative für Raucher unsichtbar. Die anstehende Überprüfung der TPD (EU-Tabakprodukterichtlinie) stellt eine Bedrohung des Prinzips der Tabakschadensminimierung innerhalb der EU dar.

Weiterführende Informationen

Quellen

  1. https://ch-lippmann.de/blog/dampffreiheit/2020/05/eu-euractiv-eu-mitgliedsstaaten-fordern-steuer-auf-e-zigaretten/
  2. https://www.eu2020.de/
  3. https://www.welt.de/print/die_welt/wirtschaft/article208253065/Ringen-um-das-Werbeverbot-fuer-Zigaretten.html
  4. https://ethra.co/news/37-germany-must-use-its-eu-presidency-to-act-wisely-on-e-cigarettes

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