[AT] VFFED – Anhörung Petitionsausschuss – Zusammenfassung

Gestern fand die Anhörung zur österreichischen Dampferpetition statt. Diese viel recht positiv aus. Die Petition wird wohl noch einmal im Petitionsausschuss diskutiert werden. Des Weiteren ist auch eine Klage gegen die Umsetzung der TPD2 in Österreich beim VfGH anhängig.

Es bleibt weiter spannend.

Zitat aus der Pressemitteilung des Parlamentes:

E-Zigaretten: Bürgerinitiative macht gegen Versandhandelsverbot mobil

Um ein ganz anderes Thema geht es einer Gruppe von BürgerInnen, deren Anliegen FPÖ-Abgeordneter Peter Wurm in Form einer Petition (65/PET) an den Nationalrat herangetragen hat. Die UnterzeichnerInnen fürchten, dass das vor kurzem vom Nationalrat beschlossene Verbot des Versandhandels von E-Zigaretten und zugehörigen Liquids österreichische Händler gegenüber ausländischer Konkurrenz massiv benachteiligt. Außerdem widerspricht diese Regelung ihrer Meinung nach dem Recht auf freien Handel und Warenverkehr in der EU. Auch die Bestimmung, wonach für jedes neue Produkt um eine Zulassung angesucht werden muss, und dieses erst nach einer längeren Frist in Verkehr gebracht werden darf, wird abgelehnt.

Bekräftigt wurde die Kritik heute von Thomas Baburek, Obmann des Dachverbands der österreichischen E-Dampfgerätehändler und Liquidhersteller. Österreich habe viel striktere Regeln als andere EU-Länder, klagte er und machte etwa geltend, dass ein Versandhandelsverbot durch die EU-Tabakrichtlinie nicht geboten sei.

Er verschicke gesetzeskonform seit dem 21. Mai keine Pakete mehr an Endkunden, schilderte Baburek. Seither habe er einen Umsatzrückgang von 40%, obwohl kein einziger Kunde mit dem Dampfen aufgehört habe. Vielmehr würden die Liquids in anderen EU-Ländern bestellt, eine Einfuhr sei nicht kontrollierbar. Österreich verzichte damit auf erhebliche Steuereinnahmen. Die Regierung habe bei der Erstellung des Entwurfs zum Tabakgesetz auf die falschen ExpertInnen gehört, meinte Baburek.

Nicht nachvollziehbar ist für Baburek das Argument des Gesundheitsschutzes. Es gebe mehr als 1.000 Studien, die belegten, dass das Dampfen nicht gesundheitsschädlich sei. Jedenfalls sei es um 95% weniger schädlich als das Rauchen von Tabak. Nach Meinung von Baburek müssten E-Zigaretten wegen ihres Beitrags zur Rauchentwöhnung eigentlich gefördert werden, wobei er grundsätzlich über die Bezeichnung E-Zigarette unglücklich ist. Der Händler will die gesetzlichen Bestimmungen jedenfalls beim Verfassungsgerichtshof anfechten.

Die Beratungen über die Bürgerinitiative wurden mit SPÖ-ÖVP Mehrheit durch Kenntnisnahme abgeschlossen. FPÖ-Abgeordneter Peter Wurm hatte zuvor eine Zuweisung an den Gesundheitsausschuss beantragt, dafür aber nur von den NEOS und von den Grünen dezidiert Unterstützung erhalten. Die Grünen seien in Bezug auf die Frage der Gesundheitsschädlichkeit von E-Zigaretten zwar einer anderen Meinung, sagte Wolfgang Pirklhuber, er befürwortete es aber, sich im Gesundheitsausschuss noch einmal die vorliegenden Daten und Fakten anzuschauen. Leopold Steinbichler vom Team Stronach sieht in dieser Frage die ExpertInnen gefordert. Seitens der ÖVP machte Friedrich Ofenauer geltend, dass die Gesundheitsschädlichkeit von E-Zigaretten wesentlich davon abhänge, welche Inhaltsstoffe die Liquids haben.

Ausdrücklich unterstützt wurden die Anliegen Babureks nicht nur von FPÖ-Abgeordnetem Wurm, sondern auch von NEOS-Mandatar Michael Pock. Er hält eine Novellierung des Tabakgesetzes für dringend notwendig. Wurm stellte die Vermutung in den Raum, dass es aufgrund der Einnahmen aus der Tabaksteuer kein wirkliches Interesse daran gebe, den Zigarettenkonsum einzudämmen.

Quelle: http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160630_OTS0267/e-zigaretten-lohndumping-co-petitionsausschuss-setzt-hearing-fort

 

Zusammenfassung von einer Dampfergruppe auf Facebook:

Anhörung im Petitionsausschuss zur Petition betreffend “Abänderung des Entwurfs zur Abänderung des Tabakgesetzes”
Im Hinblick darauf, dass zur Umsetzung der TPD2 Richtlinie in nationales Gesetz (Tabakgesetz) eine Klage beim Verfassungsgerichtshof anhängig und diese sehr ausscihtsreich ist, bekommt diese Anhörung vor dem Petitionsausschuss eine besondere Bedeutung:
Sollte der Klage statt gegeben werden, dann stehen wir in einigen Teilen des Gesetzes wieder am Anfang.
Neue Beratungen, neue Entwürfe, etc… alles noch einmal von vorne – wenn möglich ohne Fehler und der Realität angepasst.
Dazu braucht der Gesetzgeber dann auch weiterführende Informationen als die, die er bisher zur Verfügung hatte, bzw. genutzt hat.
Dieser Ausschuss gibt dazu die Möglichkeit, die Dinge beim Namen zu nennen und zu protokollieren, die bislang in der bisherigen Gesetzwerdungsphase ignoriert wurden – in Folge aber wichtige Bestandteile nach der Klage beim VfGH werden.
Die Ausgangslage bei der morgendlichen Besprechung im Parlament war ein wenig ernüchternd, weil sehr schnell klar war: die Regierungsparteien werden mauern und noch einmal mauern.
Mit was sie nicht gerechnet haben: mit Thomas Baburek. Er war sehr gut vorbereitet, hatte nicht nur die passenden Antworten auf die zum Teil doch sehr untergriffigen Fragen, sondern konnte im Verlauf des Vortrages den einen und die andere GegnerIn auf seine Seite holen.
Was ein wenig verwunderte, war, dass einige der Grünen Abgeordneten gegen uns waren. So, wie die roten und die schwarzen Abgeordneten und _innen.
Baburek hat indes mit seinen Ausführungen sehr beeindruckt und letztendlich so weit überzeugt, dass das Wunschziel – die Überführung der Petition in den Gesunheitsausschuss zwar mit den Stimmen der Regierungsparteien abgelehnt wurde, aber wohl war den Abgeordneten dabei keinesfalls:
Das ging dann so weit, dass im Anschluss an den Ausschuss ein “rotes” Mitglied des Ausschusses mit Baburek rausgegangen ist und sich dafür entschuldigt hat, dass er dagegen gestimmt hat – weil er musste, aber er ansonsten mit dem Thomas übereinstimmt, etc….
Das ist in Österreich gelebte Demokratie, wo das freie Mandat nichts zählt und der Klubzwang alles ist …..
Nichts deso trotz wird die Petition noch einmal im Parlament im Plenum vorgetragen und diskutiert – ein großartiger Teilerfolg, weil das zu einem Zeitpunkt geschehen wird, wo die Neuverhandlung des Tabakgesetzes anstehen wird – so die Klage Erfolg hat.
Wir danken an dieser Stelle allen, die hier engagiert dabei sind und alles versuchen, um die Überregulierung wieder vom Tisch zu bekommen: DANKE!
Für Euch gilt: dran bleiben, es ist noch lange nicht vorbei 😉

Quelle: https://www.facebook.com/royalvapeness/posts/1051394661614779


Nachtrag

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