[EU] EU-Kommission – Absurd: Rauch- und Dampfverbote im Freien?

Die EU-Politik ist gekennzeichnet von einer Regulierungswut, welche ihresgleichen sucht. Sei es die Krümmung der Banane oder jetzt auch das Verhalten ihrer Bürger in der Öffentlichkeit, eine Übergriffigkeit bis hin auf den Esstisch ist nicht mehr zu übersehen.

Es geht hier um die neueste “Empfehlung” der EU-Kommission: “COUNCIL RECOMMENDATION on Smoke- and Aerosol-Free Environments – EMPFEHLUNG DES RATES zu rauch- und aerosolfreien Umgebungen1.

Exkurs

Begonnen hat der Kampf gegen das Rauchen schon in den 70er Jahren und wurde dann seitens WHO in den 90er Jahren zur Chefsache erklärt. Mit dem markigen Slogan “World War on Tobacco”, kurze Zeit später etwas entschärft ”Global War on Tobacco” umbenannt, sollte der Feldzug gegen das Rauchen in kürzester Zeit zur Rauchfreiheit der gesamten Welt führen.

Leider ging die Taktik dieser ‘Kriegsführung’ nicht auf, da ein generelles Verbot des Rauchens fast überall einen massiven Grundrechtseingriff bedeutete. Ja, die Freiheit zur Selbstschädigung ist grundrechtlich gedeckt. Gerade eben noch von einem deutschen Gericht bestätigt 2

Um trotzdem mit dem Anliegen nicht zu scheitern, wurde vom eigentlichen Ziel, den Rauchern vordergründig kurzerhand umdisponiert und man erkor den Nichtraucher und dessen Schutz zur Allzweckwaffe. Als durchführende Agenten vor Ort hat man hier eine Institution mit möglichst hoher Anerkennung gesucht, um die Forderung durchzusetzen. So landete dieser WHO-Satellit unter dem Arbeitstitel “WHO-Kollaborationsstelle” 2002 beim DKFZ und polterte unter der bekannten Führung sogleich los. Beginnend im Jahr 2003 machte ein im Eigenverlag herausgegebener Aufsatz über 3301 Passivrauchtote über Nacht Furore. Und entfachte unter Wissenschaftskollegen eine heftige Debatte, die bis heute nicht ganz abgeklungen ist, aber schnell einseitig mit wissenschaftsunwürdigen Methoden geführt wurde. Im Kern ging es dabei um Beschäftigte der Gastronomie, die den höchsten aller Passivrauchbelastungen ausgesetzt waren, aber aus Daten der zuständigen BG keinem größeren gesundheitlichen Risiko ausgesetzt waren, als der Rest der Bevölkerung.

Dennoch wurde sukzessive ein umfassender Nichtraucherschutz eingeführt, um besonders diese Beschäftigten in der Gastronomie und sämtliche Arbeitnehmer am Arbeitsplatz vor Passivrauch zu schützen. Wobei dabei genau zu unterscheiden ist zwischen sogenanntem Nebenstromrauch (der feine, von der Spitze der Zigarette aufsteigende Rauchstrom in den Zugpausen) und dem, was ein Raucher bereits durch seine Lunge gefiltert ausatmet.

Anmerkung: eine aktuelle Studie der American Cancer Society legt nahe, dass das Risiko Passivrauch ebenfalls nicht so richtig existent ist und auch hier schon die WHO den Bogen überspannt und lügt 3 4.

Wie es halt so ist, haben Regulierungen erst einmal gesetzlich verankert Erfolg, werden diese nach der bewährten Methode der Salamitaktik, Stück für Stück weitergetrieben und ausgebaut.

Ausgewiesene Raucherräume gab es zu Anfang noch überall, auch in den Betrieben. All dies wurde Schritt für Schritt über die Jahre abgeschafft und Raucher nicht nur nach draußen verbannt, sondern mittlerweile auch vom Betriebsgelände vertrieben.

Problematisch ist die Verdrehung des Ziels, vom Rauchen hin zum Nichtraucherschutz insoweit, als eine Trennung von der Handlung Rauchen und dem, der sie ausführt, dem Raucher selten erfolgt. Durch die Unschärfe zwischen beidem wird im Ergebnis bei Aktionen gegen das Rauchen auch automatisch der Raucher mit adressiert. Den stigmatisieren zu wollen ist unverkennbar, denn überall werden Raucher ausgeschlossen und ausgegrenzt.

In Publikationen mit Strategien zur Eindämmung des Rauchens wird als mögliches Instrument gleich die Ausweitung eines umfassenden Nichtraucherschutzes angeführt, was nichts anderes darstellt, den Nichtraucherschutz und somit auch den Nichtraucher zu instrumentalisieren und ihn letztlich gegen die Raucher aufzubringen. Das wird auch in monetären Betrachtungen zu “Die volkswirtschaftlichen Kosten des [X]” überdeutlich, da dort ausgemachte Delinquentengruppierungen (Raucher, Alkoholkonsumenten, Adipöse …) grundsätzlich immer indirekt als gemeinwohlgefährdend attributiert werden.

All das wird nun großzügig auch über die Dampfer ausgerollt und deren Abkehr vom Rauchen hin zu deutlich weniger gesundheitsschädlichen Konsum ebenso umfassend stigmatisiert und ihnen damit aber in Konsequenz die Freiheit der eigenen Entscheidung dazu aberkannt und verwehrt.

Zurück zur Empfehlung der EU-Kommission.

Mit der Schwammigkeit in der Begriffsbestimmung “Aerosol-Free Environments”  lässt sich im Nachgang bestimmt der Nichtraucherschutz noch beliebig erweitern und Silvesterfeuerwerk, der qualmende Zweitaktroller, jedes Grillvergnügen, die Holzheizung und vieles andere mehr als schädliche Aerosolerzeuger einschränken oder verbieten. Nicht nur E-Zigaretten und das Dampfen. 

Durch die steigende Popularität des Dampfens, ist die E-Dampfe den Tabakkontrollfetischisten, allen voran die WHO, ein Dorn im Auge. So wurde insbesondere in Deutschland durch die WHO-Stabsstelle für Tabakkontrolle (wurde mittlerweile umbenannt in “WHO-Stabsstelle für Krebsprävention”), alles dafür getan, dass die E-Dampfe genauso behandelt wird wie herkömmliche Tabakzigaretten. Das spiegelt sich unter anderem darin wider, dass mit dem CannG gleich noch Nichtraucherschutz und ArbeitstättenVO geändert und um Dampfen erweitert wurden.

Dies hat zur Folge, dass nun auch Dampfer ausgesperrt werden. Dabei ist es absolut egal, ob die E-Zigarette mindestens 95% weniger schädlich als Rauch ist und zudem noch doppelt so effektiv beim Rauchstopp hilft wie herkömmliche Nikotinersatztherapien. Diese Fakten werden komplett ignoriert oder so hingeframed, als wäre das eine Erfindung der Tabakindustrie.

Die Plattform Clearing The Air hat die aktuelle Empfehlung der EU-Kommission folgendermaßen zusammengefasst 5:

“Die Kommission empfiehlt ausdrücklich, das Rauchen und Dampfen an folgenden Örtlichkeiten zu verbieten:

  • Innenräume
  • Ausgewiesene Erholungsbereiche im Freien, in denen sich Kinder aufhalten können
  • Außenbereiche von Restaurants, Bars und Cafés
  • Bus-, Straßenbahn- und Zughaltestellen
  • Alle Außenbereiche in Verbindung mit einem Arbeitsort
  • Außenbereiche im Zusammenhang mit dem Gesundheitswesen, einschließlich Krankenhäusern, Pflegeheimen und anderen Einrichtungen dieser Art
  • Alle Bildungseinrichtungen, einschließlich Universitäten
  • Alle Außenbereiche, in denen sich die Öffentlichkeit versammeln kann
  • Flächen in Verbindung mit Gebäuden, die der Öffentlichkeit zugänglich sind
  • Privatautos, wenn Kinder an Bord sind”

Als Begründung werden unter anderem die Forderungen der WHO genannt, als auch der unsägliche EU-SCHEER Bericht 6

Im Vorfeld gab es auch eine EU-Konsultation im Jahre 2022 7. Die Meinungen der Bürger, E-Dampfkonsumten und E-Dampfverbände werden in der aktuellen Empfehlung der EU-Kommission aber komplett ignoriert, obwohl zahlreiche bei der EU-Konsultation mitgewirkt haben.

Stattdessen bekommt man den Eindruck, dass hauptsächlich die ANTZ-NGOs zur Kenntnis genommen wurden, da diese die Pläne der WHO und EU-Kommission stützen.

Werden diese Empfehlungen in den EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt, bedeutet dies, dass die Diskriminierung und Stigmatisierung der Raucher, ALS AUCH der Dampfer weitergehen wird. Nix mehr gemütlich im Biergarten sitzen und dampfen. Und die seit mindestens 50 Jahren kriminalisierte Gruppe der Cannabis-Nutzer, die sich gerade über neu gewonnene Freiheiten freuen, sind natürlich in der Empfehlung mit eingeschlossen und werden auch gleich wieder eingeschränkt.

Dabei ist jetzt schon durch mehrere Studien klar: es gibt keinen “schädigenden Passivdampf” 8.

Um auf den eingangs erwähnten gravierenden Unterschied beim Passivrauch zurückzukommen: der sogenannte Sidestream (Nebenstromrauch) einer Zigarette birgt beim Passivrauch das größte gesundheitliche Risiko. Und den gibt es nun beim Dampfen einfach nicht! Da entstehen in Zugpausen keine weiteren Dämpfe, die unkontrolliert entweichen. Bleibt durch Aromen bedingt der Geruch; er mag belästigend sein, schädlich ist er aber nicht. Wo zieht man die Grenze? Und was ist mit persönlicher Freiheit? Was ist mit Toleranz? Hier geht es offensichtlich um Ideologie. Die Einschränkungen des Einzelnen interessieren die Entscheidungsträger kaum, besonders, wenn jemand mithilfe der E-Zigarette vom Rauchen losgekommen ist.

Text: Krolli5, DampfFreiheit

Weiterführende Informationen

 

Quellen

  1. https://health.ec.europa.eu/document/download/5e633404-2dbc-42dd-96ec-9efe8a499edf_en?filename=com_2024_55_act_en.pdf – [Archiv]
  2. https://www.n-tv.de/ratgeber/Kann-ein-Gericht-einem-Vater-das-Rauchen-verbieten-article25282972.html – [Archiv]
  3. https://dampfdruck-presse.hu/weil-so-schliesst-er-messerscharf/ – [Archiv]
  4. Islami et al.; American Cancer Society; 2024
    Proportion and number of cancer cases and deaths attributable to potentially modifiable risk factors in the United States, 2019
    https://acsjournals.onlinelibrary.wiley.com/doi/10.3322/caac.21858 – [Archiv]
  5. https://www.clearingtheair.eu/en/post/exclusive-ish-because-the-who-said-so—commission-wants-to-ban-vaping-well-everywhere – [Archiv]
  6. https://ch-lippmann.de/blog/dampffreiheit/2021/04/eu-scheer-finaler-bericht-ignoriert-weiter-fakten-zur-e-zigarette/
  7. https://ch-lippmann.de/blog/dampffreiheit/2022/06/eu-eu-kommission-konsultation-bzgl-dampfverbote-wo-auch-rauchverbote-gelten/
  8. https://e-dampfen.info/gesundheit/die-umgebung/ – [Archiv]

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