Laut dem Nachrichtenportal des deutschen Bundestages, Heute im Bundestag, hat die FDP einen Antrag bzgl. Besteuerung von E-Dampfprodukten gestellt, „FDP-Antrag zur Besteuerung von Dampfprodukten“ 1.
In dem Antrag, Drucksache 19/29210 2, stellt die FDP fest das E-Dampfprodukte schon heute mit dem TabakerzG und TabakerzV sehr stark reguliert sind. Des Weiteren leidet die Branche durch das „EVALI“-Thema aus den USA und unter den Corona-Maßnahmen. Der bürokratische Mehraufwand für die Unternehmen würde durch das TabStMoG erheblich ansteigen und zudem die Kosten für E-Liquids erheblich steigen (explodieren) lassen.
Zudem ist nachgewiesen, das die E-Zigarette ein großes Potential im Zusammenhang mit der Tabakentwöhnung hat.
In dem Antrag solle der Bundestag entscheiden:
- vor Einführung einer nationalen Besteuerung von Dampfprodukten beziehungsweise nikotinhaltiger Flüssigkeiten zur Verwendung in E-Zigaretten die Novelle der EU Tabaksteuerrichtlinie abzuwarten, um eine europaweit unkoordinierte Besteuerung oder unnötigen Korrekturbedarf zu vermeiden;
- sich auf EU-Ebene für eine Mindestbesteuerung einzusetzen, deren Höhe erheblich unterhalb der vorgeschlagenen Steuersätze des TabStMoG liegt;
- die Besteuerung nikotinhaltiger Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten ausschließlich nach Volumen erfolgen zu lassen, statt wie bisher vorgeschlagen je Milligramm enthaltener Nikotinalkaloide;
- bei der Einführung einer Besteuerung von E-Zigaretten oder nikotinhaltiger Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten die aktuell angespannte Lage der Branche sowie ihre mittelständische Prägung besonders zu berücksichtigen, indem sie nicht während oder im direkten Nachgang der Pandemie erfolgt;
- die Möglichkeit zu prüfen, die Tabaksteuer im Sinne der Entbürokratisierung zukünftig auf Grundlage von Verbrauchsteuererklärungen entrichten zu lassen.
Nachtrag 05.05.2021
Wie im DAMPFERmagazin zu lesen ist, „Das Finanzministerium und das Erinnerungsvermögen“ 3, hat die Partei Die Linke eine kleine Anfrage an die Bundesregierung bzgl. der Entwicklung des TabStMoG gesmacht. In Drucksache 19/29098 4 werden gute Fragen zur Einflussnahme von Interessensvertretern auf den Gesetzentwurf gestellt, wie z.B.:
Welche externen Dritten wurden bei dem o. g. Gesetzentwurf in der Verbändeanhörung gem. § 47 Absatz 3 GGO beteiligt (bitte einzeln aufzählen)?
Welche Vorschläge aus der Stellungnahme eines Dritten wurden durch die Bundesregierung ggf. inwieweit übernommen und warum?
Welche Gutachten, Studien, Expertisen, Untersuchungen, Prüfberichte oder ähnliches von welchen externen Dritten (bzw. ggf. von welchen externen Dritten in Auftrag gegeben) wurden ggf. dem Gesetzentwurf als Erkenntnisquelle zugrunde gelegt?
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