Die Wettbewerbszentrale in Frankfurt hat gegen einen Einzelhändler aus Trier geklagt, da er den Slogan „E-Zigaretten Retten Leben“ zusammen mit „Jetzt Umsteigen“ in seinem Ladengeschäft verwendet hat. Die Wettbewerbszentrale sah darin unlautere Werbung.
Das Oberlandesgericht Koblenz hat das erstinstanzliche Urteil des Landgerichtes Trier (Aktenzeichen 7 HK O 30/19) aufgehoben und gab dem Händler recht:
Die Werbeaussage „E-Zigaretten Retten Leben – Jetzt Umsteigen“ ist als nicht irreführend und damit nicht als unlauter zu werten
Die Werbeaussage wird (…) anhand zahlreicher wissenschaftlicher Studien, nach denen E-Zigaretten im Vergleich zur Tabakzigarette eine erhebliche geringere schädliche Wirkung haben, dokumentiert.
OLG Koblenz Aktenzeichen: 9 U 809/20
Eine Revision gegen das Urteil ist nicht zugelassen.
Weiterführende Informationen
- [DE] VdeH: Kommentar auf Twitter
- [DE] BfTG: Kommentar auf Twitter
- [DE] Zeit: Urteil: Werbeslogan „E-Ziga retten Leben“ nicht irreführend
- [DE] RP Online: Slogan „E-Ziga retten Leben“ ist nicht irreführend
Ein Gedanke zu „[DE] OLG Koblenz – Urteil zu „E-Zigaretten Retten Leben““
Eine schöne Nachricht in ansonsten für E-Dampfer lausigen Zeiten.