Wie auf eGarage zu lesen ist soll über das erste Änderungsgesetz zum TabakerzG am 18.10.2016 erneut zur Abstimmung in der Fraktion vorgelegt werden.
Der Entwurf verschwand von der Agenda nachdem sich die Werbeindustrie gegen das darin ebenso enthaltene Verbot der Tabakwerbung gewehrt hat.
Die Dampfer betrifft dieses Gesetz, da hierin im Nachgang nun auch die Aromenvielfalt eingeschränkt werden soll. Auf der Liste steht u.a. Menthol. Siehe Seite 5 des Entwurfs:
Gerade Menthol wird in vielen Aromen verwendet für die geschmackliche Abrundung und es wäre fatal dies zu verbieten!
Im Gegensatz zur Tabakzigarette dient Menthol bei der E-Zigarette/E-Dampfe nicht der leichteren Inhalation sondern rein der geschmacklichen Vielfalt!
Artikel eGarage
http://www.egarage.de/werbeverbot-in-berlin/
Daher möchte ich auch nochmals auf die Aktion der IG-ED e.V. hinweisen:
Politiker Bewegen – Leben Retten
Es ist noch nicht zu spät, wir Dampfer müssen mit unseren Abgeordneten persönlich reden und sie davon überzeugen, dass die Aromenvielfalt bestehen bleiben muss, damit die E-Zigarette eine Alternative für Raucher bleibt!