[EU] TPD2 – Klage von Totally Wicked gegen Art. 20 vor EuGH abgewiesen

Heute, 04.05.2016, war die Verhandlung vor dem europäischen Gerichtshof von verschiedenen Klagen gegen die TPD2 (Tabakprodukterichtlinie).

Ein Kläger war die Firma Totally Wicked aus England, welche im Speziellen gegen den Artikel 20 (E-Zigarette) geklagt hat (( EuGH – Anhörung von TW’s Klage gegen TPD2)).

Das EuGH hat die Klagen gegen die TPD2 aller Kläger abgewiesen:

Die neue Richtlinie der Europäischen Union über Tabakerzeugnisse ist gültig
Sowohl die weitreichende Vereinheitlichung der Packungen als auch das zukünftige Verbot von mit
Menthol versetzten Zigaretten in der Union und die Sonderregelung für elektronische Zigaretten
sind rechtmäßig

Die strenge Regulierung der E-Zigarette wird begründet mit dem “Vorsorgeprinzip”:

Aufgrund der erwiesenen und potenziellen Risiken des Gebrauchs von elektronischen Zigaretten war der Unionsgesetzgeber veranlasst, entsprechend den Anforderungen, die sich aus dem Vorsorgeprinzip ergeben, tätig zu werden.

Urteilsbegründung auf deutsch:

http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-05/cp160048de.pdf

Komplettes Urteil in Bezug auf Artikel 20 der TPD2:

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=177723&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=455409

Bis heute gibt es ausser einigen schlecht gemachten Studien (Kokelstudien) und dem ewigen Mantra einiger WHO-Lobbyisten (könnte / möglicherweise / die Kiiinder) keinerlei Nachweis darüber, dass die E-Zigarette ein Risiko ist. Im Gegenteil: für Raucher ist die E-Zigarette eine Lösung!

Was ist eigentlich das Vorsogeprinzip innerhalb der EU?

Bei der Anwendung des Vorsorgeprinzips sollen drei spezifische Grundsätze beachtet werden:

— eine möglichst umfassende wissenschaftliche Bewertung und soweit möglich die Ermittlung des Ausmaßes der wissenschaftlichen Unsicherheit;

— eine Risikobewertung und eine Bewertung der möglichen Folgen einer Untätigkeit;

— die Einbeziehung aller Betroffenen in die Untersuchung von Vorsorgemaßnahmen sobald die Ergebnisse der wissenschaftlichen Bewertung und/oder der Risikobewertung vorliegen.

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=URISERV%3Al32042

Mit diesem Vorsorgeprinzip kann man alles platt regulieren, denn wie man sehr schön am Artikel 20 in der TPD2 sieht, hält sich die EU nicht daran. Würde eine ordentliche Risikobewertung vorliegen, so kann jeder sehen, dass die E-Zigarette im Vergleich zur Tabakzigarette so gut wie risikolos ist! (([UK] Prof. Stimson – Vortrag über Tobacco Harm Reduction (E-Zigarette als Lösung) ))

Hier muss man sich unweigerlich Fragen stellen:

  • warum gibt es nach dem Vorsorgeprinzip überhaupt noch die Tabakzigarette?
  • warum erhält Glyphosat weiterhin in der EU eine Zulassung obwohl mit hoher Wahrscheinlichkeit krebserregend?

die Liste ist beliebig erweiterbar…

Weiterhin ist es äusserst scheinheilig, dass bei der TPD2 die EU von einer Binnenmarktharmonisierung spricht aber jeder EU-Mitgliedsstaat die Umsetzung weiter verschärfen kann wie ihm beliebt. Nur lockerer umsetzen als die EU vorschreibt, ist verboten.


Nachtrag

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