Zitat:
Bekanntmachung des BMEL im Bundesanzeiger
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird folgende Bekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlichen:
„Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft beabsichtigt, von den Ermächtigungen der § 5 Absatz 2 Nummer 3 und § 13 Absatz 2 Nummer 1 des Tabakerzeugnisgesetzes vom 4. April 2016 (BGBl. I S. 569) über die Anlagen 1 und 2 der Tabakerzeugnisverordnung vom 27. April 2016 (BGBl. I S. 980) hinaus Gebrauch zu machen. Rechtsansprüche auf unveränderten Fortbestand der Regelungen in diesen Anlagen entstehen nicht.“
Die Bekanntmachung wird voraussichtlich am 19. Mai 2016 veröffentlicht.
Quelle: