[DE] BMEL – Ankündigung kein Bestandsschutz bei E-Zigaretten und Liquids

Zitat:

 

Bekanntmachung des BMEL im Bundesanzeiger

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird folgende Bekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlichen:

“Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft beabsichtigt, von den Ermächtigungen der § 5 Absatz 2 Nummer 3 und § 13 Absatz 2 Nummer 1 des Tabakerzeugnisgesetzes vom 4. April 2016 (BGBl. I S. 569) über die Anlagen 1 und 2 der Tabakerzeugnisverordnung vom 27. April 2016 (BGBl. I S. 980) hinaus Gebrauch zu machen. Rechtsansprüche auf unveränderten Fortbestand der Regelungen in diesen Anlagen entstehen nicht.”

Die Bekanntmachung wird voraussichtlich am 19. Mai 2016 veröffentlicht.

Quelle:

http://www.bmel.de/DE/Ernaehrung/Gesundheit/NichtRauchen/_Texte/EUTabakproduktrichtlinieNeuordnung2014.html

 

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