Das BGH hat am 23.12.2015 ein Urteil zu einem alten Fall gefällt ((BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar)), in welchem das BGH zum Schluss kommt, dass bisher der Handel mit Liquids wohl strafbar sei.
Dr. Christian Brand vom Akademischen Rat der Uni Konstanz hält die Auslegung des BGH für problematisch: