Im Bundesanzeiger ist Anfang April 2016 im Bundesgesetzblatt die Umsetzung der TPD2 in deutsches Recht erschienen:
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
- Artikel 8
Dieses Gesetz tritt am 20.05.2016 in Kraft - §47 Übergangsregelung
E-Zigaretten welche bis 20.11.2016 hergestellt werden, dürfen bis 20.05.2017 verkauft werden.
Direktlink:
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl116s0569.pdf
Falls dieser nicht geht, kann man über den kostenlosen Bürgerzugang die Richtlinie heraussuchen: