Wird die Bundestagspetition 61453 abgelehnt?

Die eingereichte Bundestagspetition 61453  ((Petition: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2015/_10/_07/Petition_61453.nc.html )) hat das benötigte Quorum erreicht und ist seit dem 21.01.2016 im Petitionsausschuss im Status “In Prüfung”.

Gestern hat der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft empfohlen den Gesetzentwurf zur Umsetzung der TPD2 in Deutschland im Bundestag anzunehmen.

Das brisante daran, im Abschlussbericht ((Abschlussbericht Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/076/1807696.pdf)) findet man auf Seite 9 folgenden Absatz:

Zitat:

Zu dem Gesetzentwurf auf Drucksache 18/7218 lag dem Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft eine Petition vor, zu der der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine Stellungnahme nach § 109 GO-BT angefordert hatte. Die betreffende Petition wurde auf der Internetseite des Petitionsausschusses (epetitionen.bundestag.de) veröffentlicht. Vor Ablauf der Mitzeichnungsfrist hat die Petition das Quorum von 50 000 Mitzeichnungen erreicht. Der Petent sprach sich dafür aus, dass Artikel 20 „Elektronische Zigaretten“ der EU-Tabakproduktrichtlinie – der nikotinhaltige elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter zum Regelungsinhalt hat – vom Deutschen Bundestag nicht in nationales Recht umgesetzt werden solle. Dem Petitionsausschuss sind zudem – Stand 21. Januar 2016 – 77 gleichgerichtete Eingaben (Mehrfach-Petitionen) eingereicht worden, von denen er drei zur Kenntnisnahme dem Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft übermittelt hatte. Ferner sind – Stand 21. Januar 2016 – in Bezug auf das Thema im Forum des Petitionsausschuss ca. 2 658 Diskussionsbeiträge abgegeben worden und ihm ca. 1 060 Unterschriften übersandt worden. Dem Anliegen des Petenten bzw. der Petenten wurde nicht entsprochen.

Da der Petitionsausschuss bisher noch keine Entscheidung veröffentlicht hat, scheint es so, dass hier der führende Ausschuss zu dem Gesetzentwurf auch seine Empfehlung zur betroffenen Petition aussprechen kann.

In diesem Fall ist der Ausschuss für die Ablehnung der Petition!

D.h. dem Willen/Wunsch von über 50.000 Bürgern dieses Landes wird nicht entsprochen.

Wenn es nun doch noch zu einer Anhörung vor dem Petitionsausschusses kommen soll, dann ist das nur noch Show.

Die Entscheidung scheint längst gefallen.

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