In der Süddeutschen Zeitung ist heute folgende Meldung erschienen:
Gesundheit
BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
Karlsruhe (dpa) – Der Handel mit E-Zigaretten, die Nikotin enthalten, ist einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zufolge in Deutschland nicht mehr erlaubt. Die Karlsruher Richter bestätigten eine Geldstrafe des Landgerichts Frankfurt gegen einen Mann, der solche E-Zigaretten verkauft hatte. Die Rechtslage war bislang unklar. Der BGH stuft die nikotinhaltige E-Zigarette nun als Tabakerzeugnis ein – und die Regelungen dafür verbieten die Beimischung bestimmter Stoffe wie Ethanol, die in den Liquids der E-Zigarette aber enthalten sind.
Dieses Gerichtsurteil, wohlgemerkt vom 23.12.2015, ist aktuell sehr verwirrend und wird in der Dampfer-Community stark diskutiert.
Die Süddeutsche Zeitung hat der dpa Meldung einen etwas ausführlicheren Bericht geschrieben. Darin wird klarer, dass das BGH E-Zigaretten als Tabakprodukte einstuft.
Dieses Urteil ist vermutlich das Revisionsverfahren zu dem Gerichtsverfahren von 2013:
Aktuelle Urteilsbegründung
Warum in der Urteilsbegründung die Beimischung von Propylenglycol (PG) in Liquids verboten werden soll ist auch mir erstmal unklar, denn ohne PG/VG funktioniert die E-Zigarette nicht. Auch die Feststellung, dass Ethanol beigemischt wurde ist schwachsinnig, da viele Aromen in Ethanol gelöst sind.
Welche Auswirkungen dieses Urteil auf die momentane Situation der Dampfer und vor allem der Händler hat, ist absolut unklar!
Nachtrag
Der Vorsitzende des VdeH (Verband des e-Zigarettenhandels) sieht das Urteil als „Aprilscherz“ und mahnt die Behörden und Verbraucher einen kühlen Kopf zu bewahren, da mit der TPD2 der Handel der E-Zigaretten EU-Weit geregelt sei.
http://www.vd-eh.de/bgh-urteil-zu-nikotinhaltigen-liquids-ist-vorgezogener-aprilscherz/
Ein Gedanke zu „BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar“