DE – Gesetzentwurf zur Umsetzung der TPD2 aufgetaucht

Im Internet ist der Gesetzentwurf des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für die Umsetzung der TPD2 in Deutschland aufgetaucht:

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (( verwandte Erzeugnisse = E-Zigarette))

Dieser aktuelle Entwurf, Stand Oktober 2015, kann hier heruntergeladen werden:

https://www.dropbox.com/s/cbyor33xwjrirpc/tabak_gesetzentwurf_änderungen_2015_10%20.pdf

Begründung des Gesetzes:

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitglied-
staaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und ver-
wandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG
Darin ist zu lesen, dass die TPD2, welche das EU-Parlament am 03.14. verabschiedet hat 1:1 umgesetzt wird in Deutschland.
Bedenklich ist hierbei, dass sich das BMEL „Ermächtigungsrechte“ zuschanzt um auch im Nachgang delegierte Rechtsakte der EU umzusetzen.
Dies liest sich harmloser als es ist, bedeutet aber faktisch, dass die EU-Kommissare etwas entscheiden, was nicht durch das Parlament geht und von allen EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss.
Klingt eher nach Diktatur statt nach Demokratie.
Ab Seite 17, im Kapitel „Verwandte Erzeugnisse“ wird die E-Zigarette behandelt.
Allein schon die Definition „verwandt“ ist in den Augen der Dampfer ein Hohn, denn die E-Zigarette hat mit der Tabakzigarette soviel zu tun wie eine Fliege mit einem Vogel.
§14 beinhaltet die Anforderungen wie in der TPD2:
  • Nachfüllbehälter dürfen nur ein Volumen von 10ml haben
    => führt Umweltschutz ad absurdum
  • Einwegzigaretten/-Kartuschen dürfen nur 2ml Inhalt haben
    => noch mehr Müll
  • Nikotingehalt von Liquids max. 20mg/ml
    => kann für starke Kettenraucher ein Schwachpunkt sein um den Umstieg vom Rauchen auf das Dampfen zu schaffen
  • Nikotindosis darf nur gleichmäßig abgegeben werden
    => ??? wie soll das gehen und vor allem, wie geht das bei Tabakzigaretten?
  • Bruch- und Manipulationssicher, auslauffrei
    => Ansprüche welche nicht an Zigaretten gestellt werden
 Auch der „Maulkorberlass“ hat in den Entwurf Eingang gefunden:
§19 Verbot der Hörfunkwerbung, der Werbung in Druckerzeugnissen und in Diensten der Informationsgesellschaft, Verbot des Sponsorings
§20 Verbot der Werbung in audiovisuellen Mediendienste
§21 Qualitative Werbeverbote
Dies ist teilweise so schwammig formuliert, dass man sich vorstellen kann, dass z.B. Youtube Kanäle, Foren etc. welche sich um das Dampfen drehen u.U. in Zukunft gesperrt werden => und das wäre dann ein Verstoss gegen die Meinungsfreiheit!
Alles in Allem ist es einfach eine Farce, dass die E-Zigarette, welche eine wirkliche Alternative zur Tabakzigarette darstellt, so stark reguliert werden soll. Vor allem entgegen aller wissenschaftlicher Erkenntnisse.
Gerade durch die bisherige Freiheit, konnte das Produkt so gut entwickelt werden => und nein, dass waren nicht nur große Firmen wie Joyetech sondern auch ganz klar die Community selbst, welche die Entwicklung voranbrachte und momentan auch voranbringt.
Durch die Regulation haben hauptsächlich die großen Tabak- und Pharmahersteller etwas, denn die können sich den ganzen regulatorischen Aufwand finanziell leisten.
Die kleinen Modder und am Ende alle E-Zigaretten-Benutzer, werden in die Röhre schauen!
Was bleibt uns Dampfer nun noch?
Wir müssen die Politiker in Deutschland anschreiben und sie auf das kommende Debakel aufmerksam machen. Am besten mit der persönlichen Umstiegsgeschichte. Das ist bei der EFVI Aktion damals im EU-Parlament sehr gut angekommen, sonst wäre die TPD2 noch fataler ausgefallen.
 Nachtrag
Die IG-ED e.V. hat noch mehr Dokumente rund um den Gesetzentwurf zugespielt bekommen und sie auf ihrer Website veröffentlicht:

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