[DE] Bundesrat – Bekämpfung „illegalen Online Handels“ gefordert

Neben dem unsäglichen Tabakwerbeverbot 1 hat der Bundesrat einen Entschliessungsantrag zur E-Zigarette verabschiedet. Dieser betrifft das Thema grenzüberschreitender Online Handel und Nicht-TabakerzG-Konformer E-Dampfprodukte 2.

Federführend ist hier die Eingabe des Landes Niedersachsens. Demnach gibt es wohl Probleme mit der Kennzeichnungspflicht für E-Dampfprodukte. Betroffen seien insbesondere Produkte aus dem Nicht-EU-Ausland. In der Drucksache 497/20 3 wird argumentiert:

Verbotene Inhaltsstoffe, fehlerhafte Kennzeichnungen oder nicht vorliegende Informationen über toxikologische Wirkungen sind typische Mängel und können die Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern gefährden.

Vorhandene Instrumente wie die Registrierungspflicht der Online-Händler nach §22 Tabakerzeugnisgesetz 4 können die Einhaltung der tabakrechtlichen Vorgaben nicht in ausreichendem Maß gewährleisten.

Daher fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf folgendes zu prüfen:

  • Verstärkte Kontrollen des Zolls gegen die Einfuhr nicht konformer EZigaretten und E-Liquids
  • Einführung einer Rechtsverpflichtung, Angebote im Online-Handel genauso zu kennzeichnen wie Produkte im stationären Handel
  • Einführung einer Rechtsverpflichtung für Betreiber von Online-Marktplätzen, Eigenkontrollen zur Überprüfung des Produktangebots an E-Zigaretten und E-Liquids auf Rechtskonformität durchzuführen und nicht rechtskonforme Erzeugnisse ggf. vom Marktplatz zu entfernen
  • Verpflichtung von länderübergreifend tätigen Online-Händlern von EZigaretten und E-Liquids, eine verantwortliche Person zu benennen
  • Verbot des grenzüberschreitenden Fernabsatzes von E-Zigaretten und ELiquids

Erst einmal klingt es nicht verkehrt, kein Konsument will irgendwelches gepanschte Liquids konsumieren, noch Hardware benutzen die keinerlei elektronischen Standards entspricht. Aber insbesondere der letzte Punkt, Verbot des grenzüberschreitenden Fernabsatzes, hat es in sich. Das könnte bedeuten, dass im schlimmsten Fall der Onlineversand ähnlich wie schon in Österreich, verboten wird. Vielleicht werden auch Sendungen von den üblichen Verdächtigen aus Fernost (FASTTECH, Gearbest etc.) auch aus dem Verkehr gezogen. Aber das ist Stand heute noch Spekulation.
Es gilt auch hier wieder einmal wachsam zu sein und zu verfolgen was da geschieht.

Nachtrag: dem Beitrag auf eGarage nach (s.u.) ist diese Initiative wohl auf Druck der deutschen Fachhändler gestartet worden.

Update 21.09.2020

Es hat mir keine Ruhe gelassen und ich habe mich gefragt, wer genau hinter dieser Bundesratsinitiative steckt. Von alleine kommt die Politik auf solch ein Papier eher weniger, da ist schon einiges an Hintergrund- bzw. Fachwissen enthalten. Auf Twitter habe ich deshalb nachgefragt 5 und auch tatsächlich auch Antwort 6 erhalten. Demnach ist die Bundesratsinitiative u.a. unter der Beteiligung des Händlerverbandes BfTG 7 gestartet worden. Seit Überführung der TPD2 in das TabakerzG müssen deutsche Fachhändler bzw. Importeure von E-Dampfprodukte die importierten Produkte registrieren und dürfen sie erst nach Ablauf der sogenannten 6-Monatigen Stillhaltefrist in den Verkehr bringen. Diese Stillhaltefrist ist aus meiner Sicht absolut sinnbefreit, da die Behörden m.W. n. in diesem Zeitraum mit den Informationen nichts anfangen. Es dient lediglich als eine weitere Behinderung der Innovation und Ausbreitung der E-Dampfprodukte. Natürlich ist es Dank des Internets und internationaler Verkaufsplattformen auch für Privatpersonen möglich, sich schon vorab E-Dampfprodukte direkt aus China etc. zu bestellen. Dies ist dem Händlerverband BfTG wohl schon seit längerem ein Dorn im Auge, denn aus Sicht der Händler ist ein Privatimport geschäftsschädigend. Statt nun ihren Einfluss auf die Politik geltend zu machen und gegen die unsinnige Stillhaltefrist vorzugehen, wird stattdessen die Politik angefixt und noch mehr Regulierung gefordert. Ich denke, dass ist der falsche Weg. Die TPD2/TabakerzG ist die Wurzel allen Übels und dagegen muss angegangen werden. Wäre die Stillhaltefrist vom Tisch und könnten die Händler die neusten Produkte direkt verkaufen, wäre so mancher Privatimport einige HWV-Infizierten vom Tisch, denn man kauft dann lieber bei einem deutschen Händler und hat auch die 2-jährige Gewährleistung, welche bei einem Privatimport so nicht gegeben ist.

Weiterführende Informationen

 

 

Quellen

  1. https://ch-lippmann.de/blog/dampffreiheit/2020/09/de-bundesrat-tabak-und-e-zigaretten-werbeverbot/
  2. https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/993/22.html#top-22
  3. https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2020/0401-0500/497-20.pdf?__blob=publicationFile&v=1
  4. https://www.gesetze-im-internet.de/tabakerzg/__22.html
  5. https://twitter.com/DampfFreiheit/status/1307219889468432384
  6. https://twitter.com/bk13051/status/1307255260734517248
  7. https://www.tabakfreiergenuss.org/

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