Die TPD2 ist noch nicht in deutsches Recht gegossen, da macht eine übereifrige Behörde in Niedersachsen einem E-Zigarettenhändler, hisvape, dass Leben schwer.
Die Behörde hat einen Erlass getätigt aufgrund irgendeiner dubiosen Rechnung mittels dem Chemikaliengesetzes, dass hisvape keine Liquids und Basen mit mehr als 16,7 mg/ml Nikotin verkaufen darf:
Hier weiterlesen:
http://www.hisvape.info/bescheid/?lang=de
Das erinnert böse an Nordrhein-Westfalen, wo auch ein Geschäft der örtlichen Behördenwillkür ausgeliefert war aber beim OLG und BVerwG schlussendlich recht bekommen hat.
D.h. für die Kunden von hisvape, sie können nicht mehr so einfach Bunkerbase kaufen. Nur noch über Gewerbeschein oder über England.
Im schlimmsten Fall müssen sie sich bei anderen Händlern umschauen, was natürlich ein herber Verlust für hisvape ist.
Wer jetzt noch denkt, es kommt alles nicht so schlimm, der soll sich bitte wieder hinlegen und weiterschlafen.
Nachtrag:
- Das Ganze begründet die Behörde in dem sie sich auf einen am 19.06.2015 in Kraft getretenen gemeinsamen Runderlass der Ministerien für Landwirtschaft, Soziales und Umwelt zur rechtlichen Einstufung von E-Zigaretten und darin verwendeter Lösungen, veröffentlicht im Nieders. Ministerialblatt Nr. 31/2015 S.1058:
http://www.schure.de/28700/202,44220,33.htm - hisvape hat noch eine Stellungnahme veröffentlicht:
http://www.hisvape.info/das-problem-mit-der-transparenz/?lang=de
Ein Gedanke zu „Behördenwillkür in Niedersachsen“