[DE] LNRSchG BaWü – Dampfer werdet aktiv!

Wie bekannt wurde, will die Landesregierung von Baden-Württemberg das Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSchG) überarbeiten.

Bei tagesschau.de, “Nichtraucherschutzgesetz in BW: Was soll sich ändern?” 1, wird berichtet, das zu diesem Zwecke auch eine Bürgerbeteiligung eingerichtet wurde. 

Auf der Online Plattform “Beteiligungsportal Baden-Württemberg”, ist es möglich zu verschiedenen Themenfeldern zum LNRSchG Kommentare abzugeben 2.

Beim Durchlesen existierender Kommentare fällt auf, dass Dank der jahrelangen Desinformation durch WHO, Tabakkontrolle und sonstigen Anti-Tabak-Anti-E-Dampf NGOs in den Medien, ein unglaublicher Hass auf Raucher, aber auch mittlerweile auf Dampfer, besteht. Alle kleinen Prohibitionisten fühlen wohl Rückenwind und fordern Verbote noch und nöcher. Und seien sie noch so absurd. 

Beim Thema Dampfen, auf der Plattform fälschlicherweise “Neuartiger Tabakkonsum” genannt, strotzen die Kommentatoren nur so von Unwissen zu diesem Thema. Es ist ein Graus, dies zu lesen. Hier tut Aufklärung not.

Daher sollte es im Interesse der rauchfreien Dampfer sein, aktiv zu werden und sachliche Kommentare zu hinterlassen.

Für die Registrierung auf https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/landesnichtraucherschutzgesetz wird nur eine gültige E-Mail-Adresse benötigt(1). Nach Abgabe eines Kommentars erhält der Verfasser eine Mail mit Link zu diesem Kommentar. Dieser Link sollte in den Sozialen Netzwerken geteilt werden, damit er entsprechende Likes erfährt.

Als Beispiel verlinke ich meine Kommentare:

Die Abgabe von Kommentaren ist bis zum 16. August 2024, 17 Uhr, möglich. Wer sich dort weder anmelden, noch kommentieren möchte, kann aber unregistriert das Ranking bereits vorhandener Meinungen durch Likes oder Dislikes beeinflussen. Das funktioniert auch mehrfach vom gleichen Rechner mit unterschiedlichen Browsern 😉 .

Daher nutzt die Chance, um unserem Anliegen, das Recht auf Tabakschadensminimierung mittels E-Dampfprodukte (welches auch gleichzeitig ein Genussmittel ist), Gehör zu verschaffen!

(1) akzeptiert werden (bislang noch) Einmal-Emails, wie z.B. https://tempr.email/

Weiterführende Informationen

 

Quellen

  1. https://www.tagesschau.de/inland/regional/badenwuerttemberg/swr-nichtraucherschutzgesetz-in-bw-was-soll-sich-aendern-100.html
  2. https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/landesnichtraucherschutzgesetz – [Archivlink]

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