TPD2 – EU-Bürokratie-Moloch nimmt Fahrt auf

Nachdem im April 2014 die TPD2 ((TPD2 Artikel20: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0040&from=DE#page=1&zoom=auto,-178,848)) verabschiedet wurde, in welchem die E-Zigarette als „verwandtes Tabakerzeugnis“ mitaufgenommen und reguliert wurde, dachten wir Dampfer, noch schlimmer kann es eigentlich nicht kommen.

Aber es kommt noch heftiger: am 26.11.2015 hat die (nicht gewählte) EU-Kommission ein Dokument, ein sogenannter Durchführungsbeschluss  veröffentlicht, welches die Meldeprozedur zu E-Zigaretten beschreibt.

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS(EU)2015/2183 DER KOMMISSION
vom 24.November 2015 zur Festlegung eines Formats für die Meldung von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015)8087) ((Durchführungsbeschluss E-Zigaretten Meldeverfahren: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015D2183&from=DE))
Ziel ist ein EU-weites einheitliches Übermittlungsverfahren, welches Händler, Hersteller und Importeure mit Daten füttern muss. Es sind nicht nur die großen Händler betroffen, nein, auch Kleinstunternehmen, sowie kleine und mittlere Unternehmen.
Hier ein paar Beispiele aus dem Dokument:
  • Alle Daten des Übermittlers (Name, Anschrift, Kontaktdaten)
  • Für jedes Produkt muss eine Produktnummer (EC-ID) erzeugt werden
  • Produktzusammensetzung
  • Produktart
  • Produkt_CLP_Einstufung: Gemisch von Stoffen, betrifft wohl Liquids
  • Produkt EAN, UPC, GTIN, SKU Nummern
  • Produktverpackung und Anzahl
  • Inhaltsstoffe, EG Nummer, Rezeptur
  • Inhaltsstoffe REACH Registrierung
  • Inhaltsstoffe TOX Daten, Suchtpotential, Herz-Lungen
    => gibt es sowas auch für Kippen?
  • Emmissions Test, Verfahren, CAS, IUPAC, Menge
  • E-Zigarette Typ, Beschreibung, Akku, Spannung (min.-max.), Leistung (min.-max.)
  • E-Zigarette Verdampfer wechselbar, Luftzug regelbar
  • E-Zigarette Mikroprozessor
  • Nikotinaufnahme, Nikotindosis
  • Nachfüllbarkeit
  • etc.

Nach dem ersten Lesen dieses Dokumentes wird es einem erst mal schlecht. Das würgt die Innovation bei der E-Zigarette vollkommen ab, welche momentan herrscht.

Ich frage mich, welcher Kleinsthersteller dieses Bürokratiemonster sich leisten kann?
Zumindest nicht ohne die dabei entstehenden Kosten an den Verbraucher weitergeben zu müssen. Denn jedes Gerät, jeder Verdampfer, jedes Liquid muss bestimmte Prüfverfahren durchlaufen und die Ergebnisse müssen dokumentiert werden. Laut dem Dokument müssen die Daten 6 Monate vor in Verkaufbringung eingereicht werden!

Wer profitiert davon?

Meiner Meinung nach profitiert die Tabakbranche am meisten davon, denn somit können sie sich den leidigen Dampfmoddern auf schnelle Weise entledigen. Big-Tobacco hat das Geld und die personellen Ressourcen diese Anforderungen zu leisten.

Big-Pharma ebenfalls, da Rauchaufhörwillige statt zu dampfen, da zu teuer, wieder brav Nikotinersatzpräperate kaufen wird.

Und natürlich der Staat, da die Einnahmen aus der Tabaksteuer nicht versiegen werden.

Es ist wirklich ein Dilemma, anstatt diese tolle Erfindung als Werkzeug zur Harm-Reduction einzusetzen wird genau das Gegenteil gemacht.

Leiden werden wir Dampfer und die Raucher, welchen die Chance eines einfachen Umstiegs auf das Dampfen erschwert bzw. genommen wird.

Klar, die Politiker stellen sich und sagen: wir haben die E-Zigarette nicht verboten. Aber man kann sowas auch hintenrum mit aberwitzigen Regularien kaputt machen.

Die Dokumente habe ich auch hier auf dem Webspace abgelegt:

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