Wie der deutsche Händlerverband für E-Dampfprodukte, VdeH e.V., mitteilt, hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof in einem Eilverfahren entschieden, dass Fachgeschäfte für E-Zigaretten geöffnet bleiben dürfen.
E-Zigaretten sind demnach „ein Wirtschaftsgut, das für die entsprechende Konsumentengruppe für die tägliche Versorgung unverzichtbar ist“
Michael Dobrajc, Vorsitzender VdeH:
Fachgeschäfte für E-Zigaretten leisten einen elementaren Beitrag zur Grundversorgung. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass nun auch ein Gericht in zweiter Instanz das genauso bestätigt hat.
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Ein Gedanke zu „[DE] Kurzmitteilung: Urteil – in Bayern dürfen Fachgeschäfte für E-Dampfprodukte öffnen“
Hoffentlich ziehen die anderen Länder bald nach!