[DE] Vitamin-E. – Eine Analyse

Gastbeitrag – Autor @Krolli5

Ein Jahr vergangen und leider noch immer nicht die Zusammenhänge wirklich erfasst!

„Verdächtigt wird Vitamin-E-Acetat, eine ölige Flüssigkeit, die in manchen Liquids enthal­ten ist und die in der Lungenflüssigkeit von Patienten in den USA nachgewiesen wurde. Es wurde der zu verdampfenden Flüssigkeit beigemischt.“ 

(Quelle BfR 1)

Grundfalsch!

Es gibt überhaupt keinen sinnvollen Anlass, reines Vitamin-E-Acetat* zu E-Liquids zuzusetzen. Es ist zum einen viel zu teuer (500ml ~ $600) und zum anderen schmeckt es nach Seife und riecht stark nach Fisch. Eine Zugabe wäre daher völlig sinnfrei. Aus den Gründen wird es auch nirgendwo angeboten. Teuer, übler Odor und somit keinerlei Benefit – das fragt kein Konsument an. Und wird daher auch niemand der zu verdampfenden Flüssigkeit beimischen! Die Aussage dazu ist daher unzutreffend.

Ganz anders hat sich die Lage aber in den USA dargestellt, wo sich ein unüberschaubarer riesiger Schwarzmarkt entwickelt hat, um plagiierte Einweg-Kartuschen namhafter Labels von THC-haltigen Produkten unter das Volk zu bringen. Und zwar hauptsächlich genau in den US-amerikanischen Bundesstaaten, in denen der Cannabiskonsum immer noch verboten ist. Um die Konsumenten zu bedienen, die das nicht einsehen aber dennoch daran teilhaben wollten.

Da die Herstellung hochkonzentrierten THC-Öl’s ebenso aufwändig wie teuer ist (1l ~ 6.000$), drängte sich förmlich auf, dieses teure Rohmaterial soweit wie möglich mit günstigeren Verschnittagenzien herunter zu verdünnen, um den Profit zu steigern. Und genau diese Marktlücke hat das zum Jahreswechsel 2018/2019 aufgetauchte Produkt ‚Honey-Cut‘ bestens bedient. Reines Vitamin-E Acetat, farblich identisch und in nahezu jedem Verhältnis mischbar – bis weit über 85% Zugabe. Keine Mischlücke, keine Entmischung – auch bei tiefen Temperaturen nicht. Gleiche Viskosität. In der offiziell legalen US-Cannabisindustrie dagegen hat Vitamin-E nie eine Rolle gespielt.

Unter Kenntnis dieser Fakten erübrigt sich eine Analytik auf Vitamin-E in deutschen und europäischen Liquids schon vom Ansatz her. Man müsste diese schon um Produkte erweitern, die aber aufgrund der Gesetzeslage in der Mehrzahl europäischer Staaten nicht verkehrsfähig sind. Das wiederum hat aber mit E-Zigaretten nicht das Mindeste zu tun! Und hat daher in einer Risikobetrachtung auch nichts verloren.

Wenn man aber in diesem „Markt“, der mehrheitlich ein Schwarzmarkt sein dürfte verbleibt, ist der abschließende Rat genau kontraproduktiv!

„Das BfR riet einmal mehr davon ab, E-Liquids selbst zu mischen und damit ein gesundheitliches Risiko einzugehen.“

Denn nicht die Konsumenten, die sich ihre Erzeugnisse selber angesetzt haben, sondern genau die, die hermetisch verpresste Einwegkapseln über illegale Quellen gekauft haben, landeten auf der ITS.

Denselben fatalen Fehler hat die lokale CDC vom Bundesstaat Massachusetts begangen. Über diese und ihren Gouverneur wurde von September 2019 bis Jahreswechsel ein totales Verkaufsverbot auf E-Zigaretten verhängt. Cannabisprodukte hingegen blieben davon ausgenommen. Mehr noch. Diese CDC hat – obgleich die Ursache längst detektiert war – weiterhin an den entsprechenden Konsumentenkreis keinerlei Warnungen ausgegeben, dass sie sich bei Verwendung solcher Produkte aus illegalen Quellen in Lebensgefahr begeben. „EVALI – Reason remains unknown“ hieß es dort weiterhin auf der Homepage. Unverantwortlich!

Vitamin-E hat nur in Verbindung mit hochkonzentrierten THC-Erzeugnissen eine Bedeutung. Und da auch nur im illegalen Bereich. Ebenfalls auch nur lokal auf die USA begrenzt. Und ist Geschichte. Umso verwunderlicher, dass dafür ein ICD-Code ausgerufen wurde. Man hat sich also darauf eingerichtet  und geht davon aus, dass regelmäßig Todesfälle zu beklagen sein werden, was nach der Aufklärung aber völlig absurd und unzutreffend ist. Die Akte kann getrost geschlossen werden.

Wenn schon die Analytik steht, könnte man ja vielleicht noch erforschen, worin sich Vitamin-E eventuell doch noch nachweisen ließe. Ein Homologon zu THC, das psychotrop unwirksame CBD könnte dafür ein Kandidat sein. Das ist als E-Liquid zwar erhältlich, spielt aber im Markt keinerlei nennenswerte Rolle. Zudem sind diese Liquids auf die Verwendung in marktüblichen E-Zigaretten hin formuliert und enthalten daher keine Öle. Vielmehr sind sie nahezu alle mit PG/VG eingestellt und aufgrund der Löslichkeit kommt somit nur CBD in kristalliner Form zur Anwendung. Die Formulierung ist auf der Verpackung und dem Beipackzettel angegeben. Außerdem wird – auch wegen der Vorkommnisse in den USA – grundsätzlich vor der Verwendung Öl-basierender Liquids in E-Zigaretten dringend abgeraten!

Es mag zutreffen, dass über den internationalen Versandhandel auch Erzeugnisse beziehbar sind, die diesen Anforderungen nicht genügen. Da bleibt aber fraglich, ob die tatsächlich als E-Liquids ausgewiesen und für den Gebrauch in E-Zigaretten deklariert sind. Das darin enthaltene CBD wird vermutlich aus CO2- oder Butan-Extraktion stammen und könnte daher Spuren von THC enthalten. Es darf aber bezweifelt werden, dass diese Art Liquids in Deutschland im Handel frei verfügbar sind.

Verbleibt man aber beim letztgenannten „Markt“, ist der Rat, keinesfalls selber Produkte anzumischen, was ja im Umkehrschluss bedeutet, sich auf „Fertigerzeugnisse“ zu verlassen, missweisend! Genau in diesen unter der Hand vertriebenen Produkten liegt, wegen ihrer nicht erkennbaren Zusammensetzung ein erhebliches Gefahrenpotential.  Was zu den Möglichkeiten der Abwendung und einer Lösung aber unweigerlich in eine andere Debatte mündet.

Summary:

Vitamin-E kommt im Kontext mit E-Zigaretten keinerlei Bedeutung zu. Insbesondere nicht in Verbindung mit gebräuchlichen und dafür im Handel erhältlichen Liquids. Insoweit erübrigt es sich, eine darauf ausgelegte Anatytik zu etablieren. Wenn im Einzelfall über das Ausland per Versand beziehbare Erzeugnisse Vitamin-E oder Spuren davon aufweisen, liegt es ganz sicher nicht im Zuständigkeitsbereich deutscher Behörden, diese zu analysieren. Sich dafür verantwortlich zu zeigen, sowie die daraus entstehenden Kosten zu tragen, ist bestenfalls dem Ursprungsland aufzuerlegen.

 

* Nicht zu verwechseln mit zahlreichen Vitamin-E Ölen, die für Speisezwecke oder Kosmetik im Handel sind und bestenfalls 0,05…0,2% Vitamin-E enthalten.

Quellen

  1. https://www.bfr.bund.de/de/presseinformation/2020/31/wie_gefaehrlich_sind_e_liquids_auf_dem_deutschen_markt_-256187.html

3 Gedanken zu „[DE] Vitamin-E. – Eine Analyse

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert