Die Koalitionsfraktion aus CDU/CSU und SPD hat heute ihren Gesetzentwurf zu eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes veröffentlicht 1.
In diesem Gesetzentwurf 2 werden u.a. nikotinfreie E-Dampfprodukte und Nachfüllbehälter den nikotinhaltigen E-Dampfprodukte und Nachfüllbehälter regulatorisch gleichgestellt. Des Weiteren werden Werbeverbote für Tabakerzeugnisse als auch für E-Dampfprodukte ausgeweitet. Ausgenommen bleibt die Reklame am Schaufenster der Händler. Das Gesetz soll am 01. Januar 2021 in Kraft treten. Es gelten Übergangsfristen: Außenwerbung für Tabakerhitzer soll demnach ab 01. Januar 2023 und Außenwerbung für E-Dampfprodukte ab 01. Januar 2024 unzulässig sein.
Weiterführende Informationen
- [DE] Vapoon: Neuer Gesetzentwurf zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
- [DE] VdeH: VdeH kritisiert: Politik berücksichtigt bei Regulierung die wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht genügend