[DE] COVID-19 – Mögliche Auswirkungen auf Dampferläden

  • Die Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 nimmt weiter ihren Lauf. In Deutschland sind nun seid dieser Woche Schulen und Kitas geschlossen. Viele Firmen schicken, wenn möglich, ihre Mitarbeiter in das Homeoffice um das Infektionsrisiko zu minimieren. Die Behörden der einzelnen Bundesländer entscheiden von Tag zu Tag über mögliche Maßnahmen. Dies könnte auch dazu führen, dass Geschäfte, deren Produkte nicht für das tägliche Leben notwendig sind, geschlossen werden.

In Italien ist dies schon der Fall. Dort sollten ebenso auch Dampferläden aufgrund von COVID-19 geschlossen werden. Prof. Riccardo Polosa hat mit einem Rundschreiben 1 an die italienischen Politiker appelliert, dass Dampferläden nicht zwangsgeschlossen werden sollten:

“Ich halte es für ungerecht, den Rauchern die Möglichkeit zu nehmen, auf weniger schädliche Produkte umzusteigen, und noch ungerechter ist es, tausende von Dampfern wieder zum Rauchen zurückkehren zu lassen. Als allgemeine Regel für die öffentliche Gesundheit müssen wir den Zugang zu alternativen Mitteln zur endgültigen Raucherentwöhnung garantieren, insbesondere in diesen Tagen, in denen die Gesundheit des italienischen Volkes auf dem Spiel steht.

Es gibt Menschen mit Atemwegserkrankungen, die eine deutliche Verbesserung ihres Gesundheitszustandes erfahren haben und wenn sie vom Rauchen auf das Dampfen umgestiegen sind. Sie wieder zum Rauchen zu bewegen, könnte eine rasche Verschlechterung ihrer Atemwegssymptome bewirken mit der Folge einer Überlastung des nationalen Gesundheitssystems – das bereits am Rande steht.”

Die Regierung ist dem Ratschlag von Prof. Polosa gefolgt und hat beschlossen, dass Dampferläden weiterhin geöffnet bleiben dürfen. Auf der FAQ-Seite 2 der Regierung steht nun folgendes:

Ich bin ein Einzelhändler für elektronische Zigaretten und flüssige Inhalationsprodukte, und ich betreibe ein kleines Geschäft in der Nachbarschaft. Welche Regelung gilt für meine Kategorie?

Der Wiederverkauf von E-Zigaretten und flüssigen Inhalationsprodukten fällt in die Kategorien von Einrichtungen, die durch die Definition von Raucherprodukten von der Aussetzungs- und/oder Schließungspflicht ausgenommen sind. Der Verkauf ist sowohl in gewöhnlichen Tabakläden als auch in benachbarten Geschäften, die keine Tabakläden sind, erlaubt, sofern sie auf den ausschließlichen Verkauf von elektronischen Zigaretten und flüssigen Inhalationsprodukten spezialisiert sind.

Ähnlich argumentieren auch die beiden deutschen Händlerverbände VdeH 3 und BfTG 4. Die Dampferläden müssen zur Bedarfsdeckung und zur Sicherstellung der Grundversorgung in Deutschland geöffnet bleiben. Dies soll verhindern, dass Dampfer wieder rückfällig werden und das Rauchen beginnen. Dampferläden dienen der Tabakschadensminimierung und dies sollte auch Angesichts der COVID-19 Epidemie nicht vergessen werden. Gleichzeitig bieten die Händlerverbände auf ihrer Website Hilfestellung für Betreiber von Dampferläden, wie sie sich aktuell auf die Situation einstellen können. Bleibt zum Schluss nur die Hoffnung, dass die deutsche Regierung ebenso besonnen reagiert.

 

Update 18.03.2020

  • Der französische Verbraucherverband Sovape begrüßt die Entscheidung, dass Dampferläden geöffnet bleiben: Covid-19 : Autorisation d’ouverture des boutiques de vape spécialisées
  • Die Dampfermesse Hall of Vape, welche dieses Jahr ihr 5-jähriges Jubiläum feiern wollte, wurde nun aufgrund der Lage abgesagt: The Hall of Vape 2020 in Stuttgart abgesagt
  • V.S.I. mit Video zur aktuellen Situation: Corona Lockdown – Markt unter Druck
  • Die Händlerverbände BfTG und VdeH haben eine gemeinsame Pressemitteilung 5 veröffentlicht. Darin fordern sie die Landesbehörden auf eine einheitliche Regelung für E-Damfprodukteläden für die gesamte Bundesrepublik zu finden, da dies aktuell unterschiedlich gehandhabt wird. Hier sollte die Politik dafür sorgen, dass Dampferläden weiterhin zur Grundversorgung geöffnet bleiben dürfen.
  • Frankreich folgt dem Beispiel Italiens. Der Gesundheitsminister Olivier Véran die weitere Vermarktung von E-Dampfprodukten in Fachgeschäften genehmigt 6. Dies ist eine vorbildliche Maßnahme und zeigt, dass E-Dampfprodukte ein Teil der Tabakschadensminimierung sind.
  • Österreich erlaubt ebenso weiterhin den Verkauf von E-Zigaretten im Fachhandel 7, sowie auch die Schweiz 8.

Update 20.03.2020

Der Händlerverband BfTG hat auf seiner Website ein Factsheet 9 zu den Regelungen der einzelnen Bundesländer veröffentlicht in Bezug auf die Handhabung Dampferläden. Dieses wird regelmäßig aktualisiert. Es sieht aktuell nicht gut aus aber Inhaber von Dampferläden können Widerspruch einreichen.

Update 23.03.2020

  • Im Bundesland Hessen dürfen Dampferläden weiterhin geöffnet haben 10
  • Verbraucherverband IG-ED veröffentlicht Stellungnahme 11 zu geschlossenen Dampferläden und fordert bundeseinheitliche Regelung für die Öffnung der Shops, damit Dampfer nicht wieder Rauchen und Raucher weiterhin die Chance auf einen Umstieg haben.

Update 27.03.2020

Die Bundesregierung hat Maßnahmen beschlossen um für Firmen und Selbstständige die Auswirkungen der Corona-Krise etwas abzumildern. Speziell für Dampferläden hat der BfTG eine Zusammenstellung der Maßnahmen und Optionen auf der Website 12 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen

Quellen

  1. https://www.coehar.org/italy-riccardo-polosa-talks-about-smoking-vaping-and-covid-19/
  2. http://www.governo.it/it/faq-iorestoacasa
  3. https://vd-eh.de/vdeh-veroeffentlicht-informationssammlung-fuer-unternehmen/
  4. https://www.tabakfreiergenuss.org/stellungnahme-ezigarettenbranche-und-coronavirus/
  5. https://www.tabakfreiergenuss.org/branchenverbaende-pressemeldung-grundversorgung/
  6. https://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000041731893&categorieLien=id
  7. https://www.wko.at/service/kriterien-schliessung-von-geschaeften.pdf
  8. https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/massnahmen-des-bundes.html
  9. https://www.tabakfreiergenuss.org/corona-massnahmen-bundeslaender/
  10. Hessen – Seite 7 in der Verordnung: https://www.hessen.de/sites/default/files/media/anpassungsverordnung_20.3.pdf
  11. https://ig-ed.org/2020/03/ig-ed-versorgung-der-e-zigaretten-nutzer-in-deutschland-nicht-gewaehrleistet/
  12. https://www.tabakfreiergenuss.org/corona-schutzschild-fuer-unternehmen/

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