[DE] TabakerzG – Mentholverbot kippelt

Die Fachausschüsse im Bundesrat haben sich mit dem Entwurf der Zweiten Änderungsverordnung zum Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) beschäftigt. Darin geht es neben Verbote von gewissen Zusatzstoffen auch um das Verbot von Menthol in Liquids.

Menthol wird in sehr vielen Liquids verwendet, auch wenn man es nicht immer direkt schmeckt, so dient es doch der geschmacklichen Abrundung und ist somit eigentlich fast unverzichtbar bei Liquids für E-Zigaretten.

Jedenfalls hat sich die Bundesregierung, bzw. das BMEL es einfach gemacht und wie bei Tabakzigaretten einfach das Mentholverbot auf Liquids ausgeweitet. Daran ist gut zu erkennen, dass die Verantwortlichen sich mit diesem Thema nicht auskennen.

Menthol dient bei der E-Zigarette, im Gegensatz beim Einsatz in der Tabakzigarette, nicht der leichteren Inhalation des Dampfes.

Prof. Dr. Bernhard-Michael Mayer, Toxikologe Uni Graz, hat im Auftrag des BfTG e.V. dazu ein Gutachten geschrieben, welches den Ausschüssen im Bundesrat ebenfalls vorliegt. Diese Fachausschüsse haben sich wohl intensiv mit dem Thema auseinander gesetzt, denn in der jetzigen Ausschussempfehlung für die Bundesratssitzung am 12.05.2017 steht drin, dass das Mentholverbot für E-Zigaretten aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden soll.

Es besteht also ein Hoffunungsschimmer, dass die Politiker im Bundesrat richtig entscheiden.

Quellen


Nachtrag

 

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