Kaum wurde die TPD2 im TabakerzG in Deutschland umgesetzt (20.05.2016) schon trudelt die erste Verschärfung dessen im Bundestag ein, Drucksache 18/8962 – 28.06.2016.
Darin wird nicht nur ein umfassendes Außenwerbeverbot festgeschrieben sonder absolut unverständlich hergegangen und nikotinfreie E-Zigaretten/Liquids mit nikotinhaltigen E-Zigaretten/Liquids gleichgestellt:
Über die Vorgaben der Richtlinie 2014/40/EU hinaus werden durch dieses Gesetz nikotinfreie elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter den nikotinhaltigen gleichgestellt, soweit dies zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsschäden erforderlich ist.
Hier kann man alle geplanten Änderungen im Detail nachlesen:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/089/1808962.pdf
Als Dampfer wird man sich darauf einstellen müssen, dass das BMEL nach und nach, aufgrund der eingetragenen Ermächtigungsrechte, weitere Verschärfungen durchsetzen wird.
Erinnert mich irgendwie an Pippi Langstrumpf: … ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt… wissenschaftliche Belege – unnötig; Berücksichtigung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse – unnötig…
Nachtrag
Kommentar von rursus zu dieser Gesetzesänderung: