Weihrauch fällt nicht unter das NRSG

Wie in der Politik mit zweierlei Maß gemessen wird zeigt sich u.a. auch beim Nichtraucherschutzgesetz in Österreich.

Ja, man wird sarkastisch, wenn man überlegt, wie die Raucher und nun auch die Dampfer überall in der Gesellschaft wegen des erzeugens von Rauch oder Dampf „verfolgt“ werden.
Da klingt es nur allzu ironisch, dass die katholische Kirche ihre Anhänger weiter mit „Passivrauch“ aus dem Weihrauchtopf verräuchern darf:

Aufatmen kann jedenfalls die römisch-katholische Kirche kann aufatmen. Weihrauch ist von dem am Mittwoch vom Nationalrat beschlossenen Rauchverbot ausgeschlossen. Dieser sei weder ein Tabakerzeugnis noch ein „verwandtes Erzeugnis“, beruhigte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums.

Quelle: derStandard.at – http://derstandard.at/2000018749149/Nationalrat-beschliesst-Rauchverbot-in-der-Gastronomie

Klartext: Da die Politik Weihrauch weder als Tabakprodukt, noch als tabakähnliches Produkt definiert hat, darf in der kath. Kirche geräuchert werden bis zum umfallen.
Die E-Zigarette, in welcher ein Liquid aus PG/VG verdampft aber keine Verbrennung stattfindet, wird von der Politik verteufelt!

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