[DE/EU] Bundesrat lehnt Empfehlung der EU-Kommission ab – Entscheidung im EU-Parlament steht an

Eine Empfehlung verschiedener Ausschüsse zu einem Vorschlag der EU-Kommission, Rauch- um Dampfverbote zu erweitern und auf Außenbereiche auszuweiten, kam letzte Woche, 22.11.2024, zur Abstimmung in den Bundesrat.

In Deutschland ist das Nichtraucherschutzgesetz zweigeteilt: einmal auf Bundesebene und einmal auf Landesebene. Das BNichtrSchG 1 behandelt grundsätzliches, wie Rauchverbot am Arbeitsplatz und im ÖPNV. Auf Landesebene kann hat jedes Bundesland sein eigenes Nichtraucherschutzgesetz, in welchem noch weitere Einschränkungen gelten können, wie z.B. Rheinland-Pfalz mit dem NRauchSchG 2 oder Baden-Württemberg mit dem LNRSchG 3

Aufgrundessen wird die Bearbeitung der Empfehlung der EU-Kommission zu “COUNCIL RECOMMENDATION on Smoke- and Aerosol-Free Environments – EMPFEHLUNG DES RATES zu rauch- und aerosolfreien Umgebungen4 im Bundesrat zur Entscheidung gekommen sein.

Am 22.11.2024 hat der Bundesrat unter TOP 31  5 die Empfehlung 2009/C 296/02 der EU-Kommission abgelehnt.

Nicht weil die Länderkammer generell gegen noch mehr Einschränkungen ist, grundsätzlich wird es begrüßt, vielmehr wird in der Übersicht 6 dargelegt, dass die EU-Kommission diese Forderung nicht mit wissenschaftlichen Daten belegen kann.

In der Beschlussfassung zu TOP31 des Bundesrates 7 steht:

“Insbesondere werden dort für die verschiedenen Freiflächen keine empirisch festgestellten Belastungswerte und sich daraus ergebenden möglichen Gesundheitsfolgen erläutert. Daher bestehen aus Sicht des Bundesrates Zweifel an der Belastbarkeit der Daten. “

Das liest sich schon mal gut, denn unter freiem Himmel verdünnt sich der Tabakrauch und der Dampf von E-Zigaretten so dermaßen schnell, dass eine Schädigung Dritter eigentlich ausgeschlossen sein kann. Beim Dampfen gibt es sowieso keinerlei „schädlichen Passivdampf“.

Der Bundesrat hat hauptsächlich mögliche Umsatzeinbußen von Restaurants, Cafes etc. im Blick und sieht daher solch ein Verbot kritisch. Weiteres großes Argument ist auch die Durchsetzung solch eines Gesetzes, da hier hohe Kosten nur bei den Ländern, sowie erheblicher Aufwand bei den Ordnungsbehörden anfällt, die ohnehin chronisch unterbesetzt sind.

Leider hat aber auch hier der Bundesrat versäumt klarzustellen, dass  tabakverbrennungsfreie Alternativen, wie die E-Zigarette oder Tabakerhitzer, in solch einem Gesetz nichts zu suchen haben, da sie Dritte definitiv nicht schädigen!
Hier hätte ich mir eine bewusste Differenzierung gewünscht mit einer klaren Ansage an die EU-Kommission, dass diese von ihrem Kampf gegen sicherere Nikotinalternativen abgehalten wird.
Generell traue ich dem Braten nicht, wie schon erwähnt, findet auch der Bundesrat weitere Einschränkungen gut, daher sollten wir Dampfer uns nicht allzu viel Hoffnung machen. Das Thema ist definitiv nicht vom Tisch.


EU- Parlament

Im September hatte die EU-Kommission die bisherige Position aus 2009 überarbeitet und ihre Empfehlungen zu rauchfreien Zonen auf Außenbereiche und um neuartige Tabakprodukte erweitert und den Entwurf vorgelegt 8.

Vom weiteren Prozedere ist bekannt, dass sich am Mittwoch, den 27.November die Abgeordneten des Europaparlaments mit der Frage beschäftigen und dann am Donnerstag, 28. November, eine Erklärung verabschieden 9.

Eine Entscheidung über den Vorschlag der EU-Kommission treffen die Mitgliedstaaten voraussichtlich im Dezember. Eine Umsetzung bei Annahme ist nicht zwingend, da die Mitgliedstaaten für die jeweilige Gesundheitspolitik zuständig sind. Somit hätte die Empfehlung keine rechtliche Bindung – auch die abschließende Erklärung nicht.

Der Entwurf zur Resolution des EU-Parlaments wird zwar grundsätzlich von den Abgeordneten begrüßt. Sie kritisieren aber unter anderem, dass nicht zwischen klassischen Tabakerzeugnissen und neuen Produkten wie etwa E-Zigaretten unterschieden wird.

Nach Italien und Rumänien, die bereits zusammen schon eine ablehnende Erklärung speziell zum Fehlen wissenschaftlicher Grundlagen abgegeben haben, käme nun auch Deutschland mit ins Boot.

 

Text: Krolli5, DampfFreiheit

Quellen

  1. https://www.gesetze-im-internet.de/bnichtrschg/index.html#BJNR159510007BJNE000101130
  2. https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-NRauchSchGRPrahmen
  3. https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsfoerderung/Landesnichtraucherschutzgesetz_2007.pdf
  4. https://ch-lippmann.de/blog/dampffreiheit/2024/11/eu-eu-kommission-absurd-rauch-und-dampfverbote-im-freien/
  5. https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1049/to-node.html?topNr=31#top-31
  6. https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1049/1049-pk.html#top-31 – [Archiv]
  7. https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2024/0401-0500/455-24(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1 – [Archiv]
  8. https://germany.representation.ec.europa.eu/news/empfehlung-die-eu-staaten-mehr-nichtraucherzonen-im-freien-einrichten-2024-09-17_de – [Archiv]
  9. https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/eu-will-rauchverbot-ausweiten-schluss-mit-der-zigarette-im-biergarten/ar-AA1uMQYj – [Archiv]

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