Im Hinblick auf die kürzliche Veröffentlichung des BfR zu Aromen in E-Dampfprodukten 1, hat der E-Dampfprodukteverband BfTG ein Gutachten zu Menthol in Liquids erstellen lassen.
Dieses Dokument, „Gutachten zur Stellungnahme Nr. 043/2021 des BfR vom 28. Dezember 2021 – Menthol als Aroma von E-Zigaretten“ 2 zum gesundheitlichen Risiko von Menthol, hat der Toxikologe Prof. Dr. Bernd Mayer verfasst.
Darin schreibt Prof. Dr. Mayer, dass Menthol:
- eine große Bedeutung in Liquids hat
- häufig in Liquids verwendet wird
- ein Verbot kontraproduktiv sei, da es die Attraktivität des Liquids vermindert werde
- unterstützend wirkt in der Reduktion des Nikotinanteils im Liquid
- im Dampf den Throat-Hit unterstützt und nicht wie bei Tabakzigaretten die Inhalation erleichtert
- auch in vielen Arzneimittel vorkommt, dort sogar als gesundheitsfördernd gelten
- nicht als toxischer Stoff in der EU gelistet ist
Im Anschluss kommentiert Prof. Dr. Mayer einige Aussagen des BfR wie beispielsweise:
BfR:
In der deutschen Tabakerzeugnisverordnung ist Menthol bereits verbotenProf. Dr. Mayer:
Nachdem E-Zigaretten keinen Tabak enthalten und keinen Rauch erzeugen, ist das Verbot von Menthol in Tabakzigaretten für E-Zigaretten nicht relevant. In Anbetracht der wissenschaftlichen Fakten hat der Bundesrat das von der Bundesregierung bereits 2016 angedachte Verbot von Menthol als Aromastoff in E-Liquids abgelehnt und stattdessen eine Höchstmengenregulierung vorgeschlagen. An den Fakten hat sich seither nichts geändert
Sehr aufschlussreich auch für diejenigen, welche sich mit der Wirkung von Menthol nicht auskennen.
Prof. Dr. Bernd Mayer schliesst das Gutachten mit der Aussage:
Menthol ist bei üblicher Anwendung in E-Zigaretten nicht toxisch. Dessen Verbot würde die Attraktivität des Dampfens mindern und keinesfalls zur Reduktion der Raucherquote beitragen.
Bleibt zu hoffen, dass dies auch bei den politischen Entscheidern ankommt.
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