[NZ] Regulierung der E-Zigarette in Neuseeland

Am 05. August 2020 hat das neuseeländische Gesundheitsministerium die neuen Details zur Regulierung der E-Zigarette bekannt gegeben.

Neuseeland hat hier einen großen Wandel in den letzten Jahren vollführt. Von einem Komplettverbot hin zur Legalisierung von E-Dampfprodukte, damit es Raucher leichter haben einen Rauchstopp durch Umstieg auf die E-Zigarette zu erreichen.

In der Pressemitteilung des Gesundheitsministeriume, „Vaping legislation passes1 ist zu lesen:

„Der Gesetzentwurf schafft ein Gleichgewicht zwischen der Unterstützung von Rauchern bei der Raucherentwöhnung, indem er als Alternative reguliertes Dampfen anbietet und Kinder und Jugendliche davon abhält, damit anzufangen.“

und weiter:

„Der Gesetzentwurf erkennt auch an, dass viele Raucher Unterstützung und Beratung benötigen, um erfolgreich auf weniger schädlichen Alternativen umzusteigen, sodass der Gesetzentwurf die Bereitstellung von Informationen und Ratschlägen für diejenigen ermöglicht, die vom Rauchen zum Dampfen wechseln möchten“

Neuseeland schliesst sich damit dem aktuellen Stand der Wissenschaft an. Es wird darauf verwiesen, dass das Dampfen nicht zu 100% risikofrei ist aber mindestens 95% weniger schädlich als Rauchen. Rauchen ist die häufigste Ursache für vermeidbare, frühzeitige Todesfälle.

Die neuen Regelungen laut dem Gesetzentwurf 2:

  • Verkaufsverbot an unter 18jährige
  • Werbeverbot und Sponsoringverbot für Tabak- und E-Dampfprodukte inkl. nikotin- und nikotinfreier Liquids.
  • Dampfen und Nutzung von rauchfreien Tabakerzeugnissen ist in gesetzlich vorgeschriebenen rauchfreien Bereichen verboten.
  • Bei der Verpackung und Beschriftung will sich Neuseeland and Großbritannien halten und wird dazu noch Regelungen erarbeiten.
  • Produktsicherheit – bei nikotinhaltigen Liquids muss die angegebene Menge stimmen, alle Produkte müssen die Sicherheitsanforderungen erfüllen. Die Regelungen dazu sind noch in Arbeit.
  • Hersteller und Importeure müssen die Produkte vor Verkauf beim Gesundheitsministerium anmelden. Hier wird eine Gebühr fällig.
  • Aromen – während normale Einzelhändler (Supermarkt/Tankstelle) nur Liquids mit Tabak-, Minz- und Mentholgeschmack verkaufen dürfen, dürfen explizite Dampferläden die komplette Aromenvielfalt anbieten.
  • Ein Fachhändler für E-Dampfprodukte muss 85% seines Umsatzes mit E-Dampfprodukten machen. Die Räumlichkeiten müssen so gestaltet sein, dass Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt haben.
  • Allgemeine Einzelhändler dürfen die Worte „vape“ oder „vaping“ nicht im Handelsnamen verwenden. Fachhändler für E-Dampfprodukte hingegen schon.
  • Allgemeine Einzelhändler dürfen E-Dampfprodukte nur verkaufen. Die Beratung obliegt den Fachhändlern von E-Dampfprodukten.
  • Giveaways, Treuepunkte und Rabatte dürfen nur dedizierte Fachhändler von E-Dampfprodukte vergeben, allgemeine Einzelhändler nicht.
  • Das Dampfen in Dampferläden ist erlaubt, im normalen Einzelhandel nicht.

Die Änderungen werden im November 2020 in Kraft treten.

Das Gesetz ist nicht perfekt, insbesondere das Werbeverbot ist auch hier wie auch in Deutschland kontraproduktiv. Meiner Meinung nach sollten sichere Alternativen zum Rauchen gefördert werden und die Raucher auch über Werbung davon erfahren. Es muss doch heutzutage bei der ganzen Reguliererei auch möglich sein Regelungen zur Werbung aufzustellen, damit diese einen aufklärenden Charakter hat ohne auf Jugendliche abzuzielen. Auch das Verbot des Dampfens oder Nutzung rauchfreier Produkte in Nichtraucherbereichen ist nicht optimal. Weckt es doch den Eindruck bei Nichtrauchern, dass Dampfen genauso schädlich sein könnte wie Rauchen. Im Gegensatz zu Australien, welches das Dampfen verbieten will, aber eine bessere Umsetzung der Regulierung für die rauchenden Menschen in Neuseeland.

Weiterführende Informationen

Quellen

  1. https://www.beehive.govt.nz/release/vaping-legislation-passes
  2. https://www.health.govt.nz/system/files/documents/pages/hp7325-vaping-fact-sheet-21feb2020.pdf

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