Ein erfreuliches Urteil kam zum Ende dieser Woche vom Oberlandesgericht Hamm: Aromen, welche auch für E-Liquids genutzt werden, unterliegen nicht dem Jugendschutzgesetz und können somit von jedermann und jeden Alters gekauft werden.
Quelle:
https://www.justiz.nrw/JM/Presse/presse_weitere/PresseOLGs/27_04_2017_1/index.php
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Nachtrag 10.05.2017 – Urteilsbegründung im Detail
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2017/4_U_162_16_Urteil_20170307.html
Anmerkung
Wie hat jemand bei Twitter geschrieben: jetzt fehlen nur noch Urteile zu Draht, Watte, Metallteile etc. 🙂
Prima! Dann fehlen solche Urteile noch für Draht, Watte, PG, VG, AKKU, Akkuträger und diverse Metallteile
— Ymir (@PeterYmir) April 28, 2017
Traurig, dass nun die Gerichte die Arbeit der Politik machen muss und ein Gesetz so zurechtstutzt, dass es auch Sinn macht.