[DE] Urteil – Aromen nicht erst ab 18Jahre

Ein erfreuliches Urteil kam zum Ende dieser Woche vom Oberlandesgericht Hamm: Aromen, welche auch für E-Liquids genutzt werden, unterliegen nicht dem Jugendschutzgesetz und können somit von jedermann und jeden Alters gekauft werden.

Quelle:

https://www.justiz.nrw/JM/Presse/presse_weitere/PresseOLGs/27_04_2017_1/index.php

Als PDF

http://www.olg-hamm.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilung_archiv/02_aktuelle_mitteilungen/061-17-Liquids.pdf

Nachtrag 10.05.2017 – Urteilsbegründung im Detail

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2017/4_U_162_16_Urteil_20170307.html


Anmerkung

Wie hat jemand bei Twitter geschrieben: jetzt fehlen nur noch Urteile zu Draht, Watte, Metallteile etc. 🙂

Traurig, dass nun die Gerichte die Arbeit der Politik machen muss und ein Gesetz so zurechtstutzt, dass es auch Sinn macht.

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