Nachdem auf den Seiten der Regierung von England viele Infos rund um die Umsetzung der TPD2 in Bezug auf die E-Dampf-Produktregistrierung zu finden sind, mal schauen was die deutsche Regierung anbietet:
Auf der Seite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gibt es auch einige Informationen:
- für Verbraucher, auf was sie achten sollten, wenn sie E-Dampf-Produkte kaufen wollen:
http://www.bvl.bund.de/DE/03_Verbraucherprodukte/02_Verbraucher/05_Tabakerzeugnisse/04_EZigaretten_ELiquids/bgs_EZigaretten_ELiquids_Tabakerzeugnisse_node.html - für Händler/Importeure/Hersteller, was sie beachten müssen um Produkte zu registrieren
http://www.bvl.bund.de/DE/03_Verbraucherprodukte/03_AntragstellerUnternehmen/04_Tabakerzeugnisse/01_Mitteilungspflicht/bgs_tabakerzeugnisse_mitteilungspflicht_node.html - sowie Registrierung für den grenzüberschreitenden Onlinehandel
http://www.bvl.bund.de/DE/03_Verbraucherprodukte/03_AntragstellerUnternehmen/04_Tabakerzeugnisse/03_Reg_Fernabsatz/reg_fernabsatz_grundlagen_node.html - Immerhin gibt es auch einen FAQ
http://www.bvl.bund.de/DE/03_Verbraucherprodukte/03_AntragstellerUnternehmen/09_FAQs/FAQ_BVL_Homepage/FAQ_Mitteilungspflicht_node.html
Eine Liste mit eingegangenen Produktregistrierung ist bisher nicht zu finden und somit auch für den Endverbraucher nicht wirklich transparent, was nach dem 20.05.2017 noch im Handel sein wird.
(Zumindest hätte ich diese Liste auf den Seiten des BVL erwartet. Aber wer weiß, vielleicht liegen diese ganz woanders…)