In dem Magazin Markt und Mittelstand ist Anfang diesen Jahres, 28.01.2016, ein Interview zum Thema E-Zigarette und Arbeitsplatz erschienen.
Es ist sehr sachlich gehalten. U.a. wird auch auf das Urteil vom OVG NRW 2014 (4 A 775/14) hingewiesen, welches festgestellt hat, das Dampfen ≠ Rauchen ist.
Besonders gefällt diese Aussage:
Der bloße Verdacht, es könnte ein Gesundheitsrisiko bei der E-Zigarette geben, reicht nicht aus, um die Grundrechte der Konsumenten einzuschränken.
Quelle:
http://www.marktundmittelstand.de/personal/e-zigarette-am-arbeitsplatz-was-ist-erlaubt-1231731/
Vielleicht hilft dieser Artikel all den Dampfern, welche Diskussionen zu diesem Thema am Arbeitsplatz haben.