Anscheinend haben die Behörden es tatsächlich geschafft, bis zum 20.05.2016, die zentrale Registrierungsstelle einzurichten ⇒ das sogenannte EU-CEG (EU-Common Entry Gate).
Bei diesem Portal muss jeder E-Zigaretten Hersteller seine neuen Produkte sechs Monate vor Inverkehrbringung anmelden (Anmerkung: Innovationsbremse).
Das Bundesministerium für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat dazu eine FAQ erstellt:
Zentrales Registrierungsportal auf EU-Ebene: