[DE] BVL – FAQ zur Mitteilungspflicht bei Tabakerzeugnissen und E-Zigaretten – EU-CEG

Anscheinend haben die Behörden es tatsächlich geschafft, bis zum 20.05.2016, die zentrale Registrierungsstelle einzurichten ⇒ das sogenannte EU-CEG (EU-Common Entry Gate).

Bei diesem Portal muss jeder E-Zigaretten Hersteller seine neuen Produkte sechs Monate vor Inverkehrbringung anmelden (Anmerkung: Innovationsbremse).

Das Bundesministerium für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat dazu eine FAQ erstellt:

http://www.bvl.bund.de/DE/03_Verbraucherprodukte/03_AntragstellerUnternehmen/09_FAQs/FAQ_Mitteilungspflicht_Tabakerzeugnissen_%20E-Zigaretten/FAQ_Mitteilungspflicht_node.html

Zentrales Registrierungsportal auf EU-Ebene:

http://ec.europa.eu/health/euceg/

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