[EU] TPD2 – Durchführungsbeschluss Nachfüllmechanismus

Die EU-Kommission beglückt die Dampfer mit einem Durchführungsbeschluss ((Durchführungsbeschluss = delegierte Rechtsakte, welche von der EU-Kommission verabschiedet werden können ohne demokratische Abstimmung innerhalb des EU-Parlaments ))zur TPD2:

Thema ist eine Verordnung wie der Nachfüllmechanismus einer E-Zigarette funktionieren soll:

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2016.101.01.0015.01.DEU&toc=OJ:L:2016:101:TOC

 

Sieht so aus, als wolle man, dass das Auffüllen eines Tanks nun Stunden dauert.

Die Begründung der Verordnung ist an den Haaren herbeigezogen:

Angesichts der Toxizität von in elektronischen Zigaretten…

Durch diese Formulierung wird der Bevölkerung suggestiert, dass E-Zigaretten ein hochtoxisches Produkt ist. Das ist einfach nicht wahr!

Diese Verordnung ist total an der Lebenswirklichkeit und dem Dampferalltag vorbei entwickelt. Das Festlegen mit genormten Tropfen etc. erinnert doch schon wieder sehr stark an Arzneimittelrecht…

 

 

Ein Gedanke zu „[EU] TPD2 – Durchführungsbeschluss Nachfüllmechanismus

  1. Mal genau lesen: „bei nur atmosphärischem Druck“, also ohne die Liquidflasche zu drücken. Nach Punkt a wäre mein Goblin Mini mit seiner Schraube am Boden und die dafür verwendete Flasche mit Nadel konfirm. Mal angesehen vom Beipackzettel…

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