Während die Petitionen von Udo Laschet und Norbert Zillatron noch immer in der Warteschleife stehen ohne Rückmeldung des Petitionsausschusses, wurde gestern die Petition gegen die TPD2 von Walter Robert Loos im Petitionsportal des deutschen Bundestages freigeschalten:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2015/_10/_07/Petition_61453.html
Der Petitionstext der Petition 61453 lautet:
Verbraucherschutz – Keine Umsetzung von Artikel 20 Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU (elektronische Zigaretten) vom 07.10.2015
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die neue Tabakrichtlinienverordnung (Artikel 20), die die „elektronische Zigarette“ betrifft, nicht umgesetzt werden soll
Begründung
Das elektronische Rauchen, auch Dampfen genannt, ist in seiner Art bei weitem nicht so schädlich, wie das Rauchen einer gewöhnlichen aus Tabak bestehenden Zigarette. Die Bundesregierung möchte, dass die Menschen von der Zigarette loskommen. Gleichzeitig möchte man das Dampfen so regulieren, dass ehemalige Raucher wieder zur Zigarette greifen, wenn die Nikotinstärke so eingeschränkt wird (4 mg). Auch im Hinblick auf den immer größer werdenden Markt und die Kaufkraft und die Arbeitsplätze, die dahinter stecken,und noch geschaffen werden, wäre es ein sehr großer Fehler, diese Verordnung so umzusetzen, wie geplant.
Wie kann ich hier mitzeichnen?
Um eine Bundestagspetition zeichnen zu können, muss man sich mit seinem vollen Namen und voller Adresse auf der Plattform https://epetitionen.bundestag.de registrieren.
Anschließend sucht man nach der Petition 61456 und klickt auf den Button „Petition mitzeichnen„
Danach wählt man aus ob man als Unterstützer der Petition mit seinem vollen Namen oder nur unter der Mitzeichner-ID gelistet werden möchte.
Im Abschluss erscheint die Liste aller Mitzeichner und der Vorgang ist abgeschlossen.
Bitte nutzt dieses Werkzeug um unseren demokratischen Einfluss als Bürger in der Politik wahrzunehmen!
Ein Gedanke zu „Bundestagspetition gegen TPD2 zeichnen“