Die Auswirkungen der TPD2 bzw. in Deutschland des TabakerzG, werden langsam immer stärker.
So müssen alle Produkte, welche nach dem 20.11.2016 auf dem Markt kommen, beim EU-CEG registriert werden und dürfen frühestens nach einer sechsmonatigen Stillhaltefrist verkauft werden.
Ein Online-Shopbetreiber hat dies nun auch auf seiner Website angekündigt.
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D.h. hier wird die freie Marktwirtschaft, die Wettbewerbsfähigkeit, als auch die Innovation bei E-Zigaretten/E-Dampfen massiv ausgebremst!