Ebay ändert seine Regeln in Bezug auf den Handel mit E-Zigaretten auf dieser Plattform. Der Verkauf ist ab dem 04.04.2016 erlaubt. Der Verkäufer muss aber sicherstellen, dass nach dem neuen Jugendschutzgesetz der Empfänger der Ware volljährig ist.
Zitat:
Neue Regelungen für E-Zigaretten und E-Shishas
Montag, 21. März 2016 | 11:36 Uhr MEZLiebe eBay-Mitglieder,
der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas vom 3. März 2016 neue gesetzliche Rahmenbedingungen für den Onlinehandel mit diesen Artikeln geschaffen.
eBay wird daher seinen Grundsatz zu Tabakwaren an die neuen Gesetzesbestimmungen anpassen. Ab dem 4. April 2016 wird das bisherige Verbot von E-Zigaretten bei eBay.de aufgehoben. Verkäufer dürfen dann E-Zigaretten, E-Shishas sowie entsprechendes Zubehör wie Depots, Flüssigkeiten (sowohl nikotinhaltige, als auch nikotinfreie) und Aromen anbieten, wenn sie als Versandoption ausschließlich den Versand innerhalb Deutschlands per DHL Paket mit “Alterssichtprüfung ab 18 Jahre” anbieten. Optional dazu kann auch eine persönliche Prüfung der Volljährigkeit des Käufers bei Selbstabholung angeboten werden.
Der Versand mit Alterssichtprüfung stellt die neue gesetzliche Anforderung sicher, dass diese Produkte beim Versand nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen geraten dürfen.
Herzliche Grüße
Ihr eBay-Team
Quelle:
http://news.ebay.de/globalnews/item/show/2064
Weitere Quelle:
Anmerkung
Die Kosten der Alterssichtprüfung werden mit Sicherheit an den Käufer weitergereicht. Soviel zum Thema, der Bürger hat keine Erfüllungsaufwände…
https://www.dhl.de/de/paket/information/geschaeftskunden/service-alterssichtpruefung.html