Arbeitsrecht – Dampfen auf Arbeit kann man nicht komplett verbieten

In der SZ ist zum Thema E-Zigarette am Arbeitsplatz folgendes veröffentlicht worden:

„Unternehmen können die E-Zigarette während der Arbeit wegen der Arbeitsstättenverordnung und der Nichtraucherschutzgesetze nicht umfassend verbieten“, erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bissels in der Zeitschrift Human Resources Manager….

Weiterlesen s. Quelle.

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/karriere/arbeitsrecht-neue-urteile-1.2733704

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