In der SZ ist zum Thema E-Zigarette am Arbeitsplatz folgendes veröffentlicht worden:
„Unternehmen können die E-Zigarette während der Arbeit wegen der Arbeitsstättenverordnung und der Nichtraucherschutzgesetze nicht umfassend verbieten“, erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bissels in der Zeitschrift Human Resources Manager….
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Quelle: http://www.sueddeutsche.de/karriere/arbeitsrecht-neue-urteile-1.2733704