Der E-Zigaretten Händler iSmokeSmart hat eine Unterlassungsklage am Hals, weil er sich „erlaubt“ hat die Leiterin der WHO-Kollaborationsstelle für Tabakkontrolle im DKFZ in seiner Werbung zu zitieren.
Zitiert wurde folgende Aussage:
Da fragt man sich wirklich, wie kann das sein, dass öffentlich gemachte Aussagen nicht zitiert werden dürfen?
Das ist doch noch nicht einmal aus dem Zusammenhang gerissen. Aussagen kann man doch nicht unter Markenrecht fallen lassen, wo kommen wir dahin?!?
Da drücken wir Dampfer iSmokeSmart die Daumen und hoffen, dass die Richter richtig entscheiden!
Nachtrag:
Artikel des DAMPFERmagazins zu diesem Thema: DKFZ Verklagt Dampf-Shop
Artikel bei Liquid News: Deutsches Krebsforschungsinstitut verklagt E-Zigaretten Shop