[DE] eGarage – E-Zig Händler und die Produktregistrierung

Angeblich registrieren einige Händler neue E-Dampf-Produkte nicht nur, sondern verkaufen sie auch sofort => so behauptet das der Verband der E-Zigarettenhändler.

 

http://www.egarage.de/einige-e-zigaretten-haendler-mogeln-offenbar-bei-registrierung/


Ganz ehrlich? Wenn man sich diesen Registrierungswahn anschaut und dann noch ein halbes Jahr warten muss, bis man die Produkte verkaufen darf, da kann ich die Händler schon verstehen, die sind bis dahin Pleite bei diesem schnelllebigen Markt.

3 Gedanken zu „[DE] eGarage – E-Zig Händler und die Produktregistrierung

  1. Branchenverbände in DE können über das Instrument der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung einen Markt ganz schön durcheinander wirbeln. z.B. indem insbesondere Nichtmitglieder damit rechnen müssen. – Die Drohung ist ja im Text der eGarage auch enthalten.

    Auch das wäre ein stückweit noch irgendwie mit ganz viel gutem Willen einzusehen, WENN solche Vereine, ähnlich der Wettbewerbszentrale, zuvor ordentlich informieren und anleiten würden, wie man seine gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt.

    Wenn ich aber Publikationen von Bloggern und DampfTubern wie z.B. Simon verfolge, habe ich den Einruck, das sich sehr viele Branchenangehörige absurderweise ja an ihre Kunden wenden müssen, weil sie nicht informiert wurden von ihren Branchenverbänden.

    1. Dachte erst ich habe mich verlesen; droht der VdeH tatsächlich Händler zu verklagen? Das wäre krass… Das wäre aus meiner persönlichen Sicht, wenn überhaupt, die Aufgabe der Kontrollbehörden, welche dafür zuständig ist.
      Und ja, da gebe ich dir recht: auf der Website des Verbandes ist nichts darüber zu finden, bzgl. der Fristen, wie man registriert etc. Ob es im internen Bereich dazu Infos gibt, weiß ich leider nicht.

  2. Im Artikel wird aber ganz ausdrücklich auf den “Wettbewerbsnachteil” abgehoben. Also geht es ums Zivilrecht, um die wettbewerbsrechtliche Abmahnung nach UWG

    Anzeigen bei der zuständigen Behörde geht zusätzlich. Aber diesen Aufwand kann man sich nicht vom Konkurrenten bezahlen lassen. – Schon gar nicht, kommt man in den Genuß der Erbeutung höherer Geldsummen, wenn nämlich der Gegner später nochmal ertappt wird.

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